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Jobcenter ALG2 // Kontoauszüge

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Jobcenter ALG2 // Kontoauszüge
« am: 24 November 2020, 17:04:30 »
Guten Abend zusammen,

leider finde ich die Zugangsdaten von meinem alten Account nicht mehr. Folgende Sache:

Seit Juni beziehe ich (Corona bedingt, Arbeite eigentlich im Restaurant) ALG2 inkl. Wohngeld zuschuss. Die Miete habe ich immer bezahlt an meinen Vermieter.. .aber das ALG 2 habe ich immer komplett im Online Casino verzockt. Gelebt habe ich von meinem 180€ mini Job inkl. Trinkgeld. Jetzt muss ich für den Weiterbewilligungsantrag die Kontoauszüge vorlegen. Was habe ich zu befürchten? Die Miete ist ersichtlich immer von mir an den Vermieter überwiesen worden, den Rest verzockt...

Bin jetzt im übrigen, seit einem Monat Spielfrei

Wäre über einen Rat Dankbar.

*

Offline andreasg

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  • 2.083
Re: Jobcenter ALG2 // Kontoauszüge
« Antwort #1 am: 24 November 2020, 17:22:08 »
Hallo Preeestar,

Wenn Du Deinen Minijob ordentlich nach SGB II Abs. 3 angemeldet hast, ist ja alles in Ordnung. Nur eines verstehe ich nicht: wieso beziehst Du zum ALG II noch Sozialgeld zum Wohngeld?  Das hatte ich in meiner HartzIV - Zeit, (2005 - 2008) nicht erhalten.Erst als meine EM - Rente bewilligt wurde, bekam ich meinen Wohngeldzuschuß. Beim Wohngeldamt muß ich in der Folge einen Kontoauszug zum aktuellen Monat beibringen, auf dem meine Abbuchung der Miete dokumentiert wurde.
Bezieher der Grundsicherung nach SGB XII müssen nathlos alle Kontoauszüge belegen.

Was kann Dir eigentlich passieren, wenn Du die Online - Casino - Auszüge präsentierst. Wirst Du dann wegen illegalem Glücksspiel angezeigt, (sofern Du keine ID aus Schleswig - Holstein hast), oder stehst Du mir herunter gelassenen Hosen im JobCenter? Wenn Dich die Angst hindert, damit aufzuräumen, dann bitte: 0800 0776611 wählen!


Bevor ich HartzIV Empfänger wurde, habe ich eine Therapie in einer Psychosomatischen Klinik wegen Sozialer Ängste gemacht, es hat mir bis Heute geholfen.

Alles Gute auf Deinem Weg, und

Herzlich Willkommen

Andreas
Demut ist die anhaltende Ruhe im Herzen

Re: Jobcenter ALG2 // Kontoauszüge
« Antwort #2 am: 24 November 2020, 17:30:19 »
"Wenn Du Deinen Minijob ordentlich nach SGB II Abs. 3 angemeldet hast, ist ja alles in Ordnung" -  Ja das habe ich. Wurde auch bewilligt.
Ich bekomme ALG2 + Miete (500€).

Die Frage ist, wird mir weiter ALG2 gewährt obwohl ich kein "essen / trinken" von dem Geld bezahlt habe? Wie gesagt, mein lebensunterhalt habe ich (abgesehen von der Miete) immer von dem Minijob und Trinkgeld bezahlt.
Mir kann zumindest niemand vorwerfen die Gelder für Miete veruntreut zu haben...

Grüße

Re: Jobcenter ALG2 // Kontoauszüge
« Antwort #3 am: 24 November 2020, 17:32:51 »
Hey,
er meint sicher den Anteil, der im ALG II als Bedarf für die Miete enthalten ist.

Wenn der Mininjob angemeldet war kann höchstens der 100 € übersteigende Betrag zu 80 % zurückgefordert werden.

Ansonsten ist das schon eine Zweckentfremdung, wenn da lauter Abbuchungen von Onlinecasinos zu sehen sind. Ob das sanktioniert wird, weiß ich nicht. Rückforderungen halte ich nicht für ausgeschlossen, aber zusätzliche Strafen sollte es nicht geben.
Es gibt auch jede Menge Drogensüchtige, die ihr ALG II in den ersten zwei Tagen in Drogen investieren
Es gab mal ein Urteil, dass ALG II Empfängern auch die Teilnahme an Lotto verweigert werden muss, wenn das der Lottoannahmestelle bekannt ist. Wenn du drauf angesprochen wirst, solltest du ehrlich von der Sucht erzählen und das du jetzt was dagegen tust.

Viele Grüße


Re: Jobcenter ALG2 // Kontoauszüge
« Antwort #4 am: 24 November 2020, 19:57:45 »
Ich habe noch nie Arbeitslosengeld erhalten, noch habe ich jemals ALG2 in Aussicht gehabt. Deswegen kann ich nun auch nur aus meinem Menschenverstand her antworten.
Soweit ich weiß ist ALG2 die Grundsicherung. Hierzu ist der Staat als Sozialstaat ja verpflichtet. Die Kontoauszüge dienen soweit ich es mal richtig gelesen hatte dazu, um mögliche unangemeldete Einnahmen aus anderen Tätigkeiten zu erkennen und damit dann die ALG2 Leistungen anzupassen.

Ich denke eher das dein Nebenjob&vielleicht sogar dein Trinkgeld als Einkommen soweit zu werten sind, das sie einen gewissen erlaubten Rahmen sprengen und somit vielleicht zur Kürzung des ALG2 führen könnten

Wofür du deine Grundsicherung am Ende ausgibst sollte meiner Meinung nach dir und deiner Selbstverantwortung selbst überlassen sein.
« Letzte Änderung: 24 November 2020, 20:04:37 von Dennis47 »

 

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