Hallo,
der hohe Dispo ist nicht fragwürdig, sondern gängige Geschäftspraxis bei den Banken.
Diese Aussage ist falsch. Du unterscheidest hier nicht zwischen den jeweiligen Geschäftsverhältnissen.
Beantrage Ich eine Kreditkarte, so entsteht ein Kreditkartenvertrag zwischen mir und der Bank. Das ganze Vertragskonstrukt bezeichnet man als sogenanntes Valutaverhältnis. Ich weise die Bank bei jeder Nutzung bzw Bezahlung mit der Kreditkarte an, die unverzügliche Zahlung vorzunehmen. In den AGBs ist dann oftmals vereinbart, wie bzw in welchem Rahmen Ich der Bank das Geld zzgl der Zinsen wieder zurückzahle.
Also vereinfacht gesagt: "Es entsteht quasi ein Dauerschuldverhältnis, quasi ein "Dispokonto" ohne wie z.B. bei Prepaid Kreditkarten zuvor Geld einzuzahlenDie Höhe der jeweiligen Leistung, was dir also die Bank bereit ist unter Berücksichtigung etwaiger Risikominderungsgründen bereitzustellen, ist abhängig von der Zahlungsfähigkeit, also deiner Bonität und weitere Faktoren. Diese können von der Kreditkartenbank in der Höhe ständig angepasst werden.
Bei einem normalen Girokonto spricht man dagegen von einem Vertrag zwischen einer Bank und einem Kunden, in dem sich die Bank verpflichtet, den bargeldlosen Zahlungsverkehr des Kunden auszuführen. Zur Durchführung des Girovertrages wird ein Konto eingerichtet, die entstehenden Forderungen werden in der Form des Kontokorrents verrechnet.
Vereinfacht gesagt ist es ein "Guthabenkonto". Hast du kein Geld auf dem Konto, so werden Zahlungsanweisungen(Überweisung etc) oder Lastschriften nicht ausgeführt, sofern keine ausreichende Deckung vorhanden ist.Selbst wenn nur 2 oder 3 Euro Guthaben fehlen. Hier greift dann der "Dispo" zur temporären Überbrückung.
Der Dispositionskredit ist eine Form des unbefristeten Kontokorrentkredits und gestattet dem Kontoinhaber, Verfügungen im Rahmen des Zahlungsverkehrs auch ohne ausreichenden Kontoguthaben vornehmen zu dürfen. Der Dispositionskredit ist ein Darlehen im Sinne der §§ 488 ff. BGB, insbesondere § 493 BGB, wonach er als spezifischer Verbraucherdarlehensvertrag qualifiziert wird. Beim Dispo wird der Verfügungsrahmen vertraglich übrigens dauerhaft bestimmt. Will man einen höheren Dispo, muss auch hier eine vertragliche Änderung erfolgen der beide Seiten zustimmen.
Ein Vertrag kommt durch übereinstimmende Willenserklärungen der Parteien zustande. Das sind Angebot und Annahme. Wurde ein vorangegangener Dispositionsvertrag wie in diesem Fall durch die Bank gekündigt, aufgrund von Erkenntnissen der wirtschaftlichen Risiken, so ist das auch einseitig nicht nur möglich sondern in dem Fall sogar verantwortungsbewusst richtig geschehen.
Das heisst wenn es stimmen sollte, das die Bank ohne Zustimmung einen neuen Dispositionskredit ermöglicht hat, so ist dieser Vertrag vor allem ohne Wissen und Zustimmung des Kontoinhabers grundsätzlich schon mal nichtig. Etwaige Forderung aus diesem Vertrag wären demzufolge nicht durchsetzbar. Vor allem wenn der Kontoinhaber mit der Kenntnis, nur mit vorhandenen Guthaben Zahlungen tätigen zu können im Anschluss dessen unwissentlich bereits Leistungen daraus bezogen hat.