Vorsicht ... nicht mehrere Sachen vermischen ...
Hi Norddeutsch!
Zunächst einmal finde ich es schön für Dich, dass Du spielfrei geblieben bist. Zudem finde ich prima, dass Du Dich in OASIS sperren lassen möchtest.
Es gibt OASIS schon seit einigen Jahre. Hessen und Niedersachsen (?) haben diese Datenbank eingeführt, damit man sich auch in Spielhallen sperren lassen konnte.
Anscheinend soll sie nun auch genutzt werden als zentrale bundesweite Datenbank im Sinne der Regelungen des neuen bevorstehenden GlüStV.
Bisher galt die 1.000 € - Grenze lediglich für Sportwetten und das auch nur für einen Anbieter, da es ja noch keine Verpflichtung für eine zentrale Datenbank gab.
Künftig soll dieses Grenze glückspielübergreifend sein.
Da stellt sich mir die Frage wie ich dann bei meinem Rückfall ok Oktober vom 15.10. - 31.10. Bei einem Anbieter der sogar eine Lizenz für schleswig holstein hat binnen 14 Tagen über 1750€ einzahlen kann.
Wo kein Kläger, da kein Richter! Du kannst also, wenn man lediglich nur diese eine Regelung zugrunde legt, die Differenz mit wenig Wiederstand zurückfordern.
Rein formal konnten zudem bereits ausgelaufene Lizenzen nicht durch Verwaltungsakt verlängert werden. Auch die Leitsatzentscheidung des BGH lässt hoffen, dass sich juristisch sogar der gesamte Betrag erstreiten lässt.
Im Internet ist zu lesen das Anbieter sich jetzt schon dran halten müssten.
Wir haben jetzt gerade eine Glückspielaufsicht, die m.E. die letzten 18 Jahre versagt hat. Eine neue soll eingerichtet werden, jedoch frühestens zum Inkrafttreten des GlüStV.
Was kümmert es die Anbieter also, ob sie sich dran halten oder nicht?
Man kann vielleicht künftig gegen die Anbieter aus der EU vorgehen - doch die, die von Außerhalb kommen, wird es auch in Zukunft nicht kümmern.