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Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20

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Kläger2019

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #15 am: 29 Oktober 2020, 07:42:03 »
Die Duldung spielt rechtlich keine Rolle; die Exekutive will das zwar dulden aber kollidiert mit der Judikative und selbige hat einen Eid geschworen sich nur an das Gesetz zu halten. Ergo ist das alles noch immer Illegal ungeachtet dessen ob Duldung oder nicht!

Punkt.

Mehr muss man zu dem Thema auch nicht mehr klarstellen.
Letztendlich hat man damit nur die Glücksspielaufsicht aufgefordert, handlungsunfähig in einen Tiefschlaf zu fallen.

Bin da einer Meinung.
Man sieht es womöglich aktuell, in welcher einige Wirte sich gegen die Teil-Lockdown-Beschlüsse von der Regierung gegen die Gastronomie, gerichtlich wehren bzw. überprüfen lassen. Oft werden diese Beschlüsse von den Vewaltungsgerichten oder auch Verfassungsgerichten gekippt.


Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #17 am: 29 Oktober 2020, 10:15:34 »
Ohh falscher Thread:)


Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #19 am: 29 Oktober 2020, 11:16:24 »
entscheidend ist die vollstreckung. dazu fehlen weiterhin news

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #20 am: 29 Oktober 2020, 11:17:32 »
Dazu hab ich noch keine Informationen bekommen....
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Bastian0307

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #21 am: 29 Oktober 2020, 11:19:55 »
Genau das ist ja der Punkt, die Rechtsprechung ist korrekt aber was ist mit dem Rattenschwanz im Anschluss? Ich denk halt auch das es seine Gründe hat warum das allesamt Säumnisurteile sind.

Mich würde mal eher auch die Vollstreckung interessieren ob die Leute nach dem Urteil an Ihr Geld gekommen sind. Das Urteil an sich ist den Leuten eher egal, was bringt es wenn man nicht an sein Recht (das Geld) kommt? Dann hat man nur Zeit/Geld verschwendet.

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #22 am: 29 Oktober 2020, 11:26:24 »
Stimmt und es wäre ziemlich doof bei einigen Summen die da im Raum stehen und man mehrere tausend Euro für nix bezahlt.

Ich muss leider warten bis die ganzen Friste verstrichen sind um da eine Auskunft geben zu können - das wird sicherlich noch bis Ende des Jahres dauern.
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Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #23 am: 29 Oktober 2020, 11:28:59 »
ja die sind ja nicht blöd und haben größere anwaltskanzleien im rücken. ein joker haben die wohl in der hand. ein österreicher anwalt hat ja  erfolg gehabt. evtl. müssen alle anwälte seine vorgehensweise wählen anstatt monatelang unnötige kosten entstehen zu lassen. wenn ich mich richtig errinere hat die zwangsverwaltung der internetdomain erst Erfolg gebracht. Für die Vollstreckung in Malta braucht man die Hilfe der Behörden dort. Und dass man von der Behörden dort keine Hilfe bekommt, wissen wir und die Anbieter ebenfalls. ich glaube deswegen nehmen sie diese versäumnisurteile einfach hin
« Letzte Änderung: 29 Oktober 2020, 11:30:59 von kotek123 »

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Bastian0307

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #24 am: 29 Oktober 2020, 11:34:12 »
Der Österreicher hatte nur glück in dem Fall. Aufgrund der Regularien wars halt Möglich die Domain Zwangsverwalten zu lassen bzw. den Antrag vor Gericht zu stellen. Das wurde dem Anbieter zu heikel weil er auf den Markt auch angewiesen ist.

Naja die Justiz auf Malta muss sich auch der EU beugen also die Vollstreckung des EU Titels durchführen. Aber die Anbieter reagieren halt nicht drauf weil die denken das Ihnen eh nix passiert wenn se nicht zahlen.

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #25 am: 29 Oktober 2020, 11:37:10 »
ok schauen wir mal was die kommenden monate zeigen. diese urteile müssten ja alle jetzt in nächster zeit vollstreckt werden. spätestens dann sehen wir was passiert.

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Bastian0307

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #26 am: 29 Oktober 2020, 11:41:00 »
Wie willst du das sehen? Nachdem Urteil gibts eigentlich nie News über ein weiteres vorgehen. Das mit Österreich hat man auch nur mitbekommen weil die Klage zur Zwangsverwaltung der Domain eingereicht haben.

Hätten die bezahlt bzw. wäre der Kläger nicht gegen die Untätigkeit der Beklagten angegangen hättest du davon auch nie Wind bekommen.

Es obliegt ja dem Kläger bzw. dessen Unterstützer (zumeist der Anwalt für die Vollstreckung) ob sowas öffentlich kommuniziert wird. Dahingehend wage ich zu bezweifeln das da was kommt.

Re: Was aktuelles zur Duldung seit dem 15.10.20
« Antwort #27 am: 29 Oktober 2020, 12:10:35 »
abwarten tee trinken :-)

 

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