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Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter Beträge

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Kläger2019

« Letzte Änderung: 12 Januar 2021, 11:58:03 von Kläger2019 »

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Offline Olli

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Hi Kläger!

Du schießt Dich hier gerade auf Dennis ein.

Gut, es stört Dich, dass da auch kritische Anmerkungen kommen etc. Doch wenn Dich etwas stört, dann muss das nicht unbedingt mit dem Gegenüber zusammenhängen.
So empfinde ich Dennis Beiträge z.B. eher als objektiv.

Also bleibt Dir nur Eines - hinterfrage für Dich bitte, was die Beiträge in Dir auslösen und wieso Du so reagierst, wie Du es tust.

Es geht auf jeden Fall nicht, dass Du jetzt im letzten Beitrag Dennis Worte in den Mund legst, die er so nie gesagt hat. Das ist provokativ und für die Gruppe nicht förderlich.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Bastian0307

Zudem sind das nur Meinungen, jeder hat das gute Recht seine Meinung zu äußern. Ob diese letztendlich stimmt oder nicht wird sich zeigen.

Also entspannt euch, bald is Wochenende :)

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Kläger2019

Hi Kläger!

Du schießt Dich hier gerade auf Dennis ein.

Gut, es stört Dich, dass da auch kritische Anmerkungen kommen etc. Doch wenn Dich etwas stört, dann muss das nicht unbedingt mit dem Gegenüber zusammenhängen.
So empfinde ich Dennis Beiträge z.B. eher als objektiv.

Also bleibt Dir nur Eines - hinterfrage für Dich bitte, was die Beiträge in Dir auslösen und wieso Du so reagierst, wie Du es tust.

Es geht auf jeden Fall nicht, dass Du jetzt im letzten Beitrag Dennis Worte in den Mund legst, die er so nie gesagt hat. Das ist provokativ und für die Gruppe nicht förderlich.

Gut, Du bist der Admin. Ich entschuldige mich daher und sage von nun an garnichts mehr. Von mir wird nichts mehr kommen.

Ich könnte mir gut vorstellen, das:

(1)   Die Anerkennung einer Entscheidung wird auf Antrag eines Berechtigten versagt, wenn
a)die Anerkennung der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersprechen würde;

dazu führen könnte, das man dies so interpretieren könnte, um Vollstreckungsversuche aus Deutschland im Keim ersticken zu können. Malta´s Wirtschaft und Stadthaushalt ist abhängig von den dort legalen Glücksspielgeschäften. Hier werden die größten Steuereinnahmen generiert. Glücksspiel ist dort legal, mit einer Lizenz berechtigt worden und die AGBs der Casinos verbieten (natürlich nicht ernsthaft, sondern nur "proforma" um sich rechtlich sauber zu halten) ja sowieso die Teilnahme von Menschen aus Ländern, wo es nicht legal ist. Damit könnte ich als dort ansässiger Casino Betreiber gut argumentieren, die Sorge vor Vollstreckungen sind quasi nicht vorhanden und das erklärt vielleicht auch wieso man Zivilstreitigkeiten in anderen EU Ländern fern bleibt/nicht ernst nimmt. In dem Fall dient so ein Versäumnisurteil Schreiben vom Gericht denen höchstens für die Hygiene beim Toilettengang.

Interessant, also wieder der ordre public-Vorbehalt. Sorry, aber für mich ist das immer noch Stammtisch-Niveau.

Schauen wir uns das doch mal etwas genauer an:

 "Malta´s Wirtschaft und Stadthaushalt ist abhängig von den dort legalen Glücksspielgeschäften....Hier werden die größten Steuereinnahmen generiert."

--> 13,3% der maltesischen Wirtschaft stammen aus Online-Glücksspielen. Keine 50 Prozent, keine 90 Prozent, sondern 13,3 Prozent.
Quelle: https://www.mga.org.mt/wp-content/uploads/MGA-Annual-Report-2019.pdf

Unter Abhängigkeit verstehe ich ganz andere Zahlen. Interessant ist auch, dass du von "dort legalen" Glücksspielgeschäften sprichst. Keiner hier im Forum spricht aber von dort legalen sondern von hier und dort illegalen Glücksspielgeschäften.

Du bist also ernsthaft der Auffassung, dass es in fundamentaler Weise gegen die öffentliche Ordnung des Landes Malta verstößt, wenn ein gewisser und überschaubarer (von deutschen Spielern generierter) Prozentsatz von den genannten 13,3 Prozent an Online-Glücksspielen in einem rechtsstaatlichen Verfahren angegriffen wird????

Außerdem: Ob für unbestrittene Forderungen der ordre-public Vorbehalt überhaupt denkbar ist, darf ruhig bezweifelt werden. Dazu das hier mal lesen:
http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=en&nr=67793&pos=0&anz=1

Jetzt mal im Ernst, ich verstehe ja, dass man hier unterschiedliche Positionen einnehmen kann und darf. Aber das hier:

" In dem Fall dient so ein Versäumnisurteil Schreiben vom Gericht denen höchstens für die Hygiene beim Toilettengang."

hat für mich - lieber Olli - nichts mehr mit objektiver Meinungsbekundung zu tun.







« Letzte Änderung: 04 September 2020, 10:38:51 von Kläger2018 »

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Bastian0307

Und hat wer die Aktenzeichen raus bekommen können?

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Offline Olli

  • *****
  • 7.338
Werden Versäumnisurteile überhaupt auf dejure.org publik gemacht?
Hier steht auf jeden Fall noch nichts ... https://dejure.org/dienste/rechtsprechung?gericht=AG%20Friedberg%20%28Hessen%29

Hat jemand schon mal die Kanzlei angeschrieben und nach dem Aktenzeichen des AG gefragt?
Gute 24 h
Olaf


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Soweit ich weiß haben 2 Personen Kontakt aufgenommen aber wohl (noch) keine Antwort erhalten wobei ich nach wie vor davon nichts halte wenn man Urteile veröffentlich ohne Angaben des AZ. Hat so einen faden Beigeschmack denn schreiben kann man viel wenn der Tag lang ist...
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

Soweit ich weiß haben 2 Personen Kontakt aufgenommen aber wohl (noch) keine Antwort erhalten wobei ich nach wie vor davon nichts halte wenn man Urteile veröffentlich ohne Angaben des AZ. Hat so einen faden Beigeschmack denn schreiben kann man viel wenn der Tag lang ist...

Wenn die Veröffentlichung von einer Rechtsanwaltskanzlei stammt, hat das in keiner Weise einen faden Beigeschmack im Sinne von "schreiben kann man viel". Rechtsanwälte sind immerhin unabhängige Organe der Rechtspflege.

Re: Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter
« Antwort #39 am: 07 September 2020, 15:48:54 »
Der fade Beigeschmack ist damit gegeben das eben das wichtigste fehlt.

Wenn man also etwas erstreitet - egal ob positiv oder negativ - dann sollte man schon alles veröffentlichen und nicht das wichtigste weglassen wie das Aktenzeichen. Sicherlich wird dass wohl stimmen was da geschrieben steht denn keine Kanzlei kann Falschinformationen verbreiten!

Also macht man es richtig oder lässt es ganz!
« Letzte Änderung: 07 September 2020, 15:55:34 von Born4Nothing »
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

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Offline Olli

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Also ich finde auch, dass ein Artikel mit unabhängiger Quellenangabe (also hier indirekt über das Az) seriöser wirkt.
Alles Andere geht in Richtung "blindes Vertrauen" ...

Zitat
Wenn die Veröffentlichung von einer Rechtsanwaltskanzlei stammt, hat das in keiner Weise einen faden Beigeschmack im Sinne von "schreiben kann man viel". Rechtsanwälte sind immerhin unabhängige Organe der Rechtspflege.

Hmmm ... ich denke gerade an Anwälte der Gegenseite, die z.B. auf OC-Seiten "rechtliche Stellungnahmen" abgeben. Da wird oftmals schon ziemlich einseitige Interessenvertretung betrieben.


Anscheinend gleube ich doch nicht so recht an das Gute im Menschen ... ;) Ach, die aus dem Beispiel bilden sicherlich die absolute Ausnahme! :)
Gute 24 h
Olaf


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Nun, sind wir jetzt mal ehrlich, wenn Ich klage und lediglich ein Versäumnisurteil ergeht, würde Ich auch wenig Sinn sehen dies im Original zu veröffentlichen.
Für unsereins auch wenig interessant, denn dort wurde ja kein Urteil gefällt worauf man sich selbst stützen kann. Zwar ist es durchaus möglich, das hier Tatbestand und Entscheidungsgründe angefügt wurden (Da Vollstreckung bzw Gegner im Ausland sitzt).

Aber ein solches Urteil würde mich nicht dazu bekräftigen, alles und jenes wo ich mal meine Kohle verzockt habe vors Gericht zu ziehen. Vor allem weil ich nach wie vor bezweifel, das die Vollstreckung in dem Fall in Malta von der dortigen Justiz auf Antrag des jeweiligen Casinos auf Eis gelegt wird. Man darf nie vergessen das man als Gläubiger bzw Kläger vorab alle Kosten vorfinanzieren muss. Das meinte ich mit dem enormen Kostenrisiko.

Anders als mein lieber Freund Kläger vermutet, liegt mein Pessimismus nicht daran, das ich mit solchen Anbieter kooperiere(Gott bewahre mich davor, ich bezweifel auch das ich mir hier jemand in den letzten Jahren einen derartigen Ruf gemacht haben könnte), sondern einfach daran, dass das Ganze eben bis heute noch kein rechtskräftiges Urteil&vor allem erfolgreiche Vollstreckung im EU Ausland ergeben hat.
Mir ist lediglich ein Fall bekannt von jemanden, der gegen ein Casino/Wettanbieter mit einer Niederlassung in Deutschland erfolgreich das vorangegange  Geschäftsverhältnis rückabwickeln konnte. Ohne das es hierzu zu einem Gerichtsverfahren kam.
Nicht ohne Grund lagern bekannte Deutsche Casino/Wettanbieter ihre Casino-Angebote aus .. mit eigener neuer Domain und einstigem Firmensitz in, na ? richtig, Malta!

@Dennis

Auch wenn ich bisher kein OC vor den Kadi gezogen haben, so habe ich bereits in Spanien einen säumigen Schuldner dort vor Gericht gezogen. Dies war zwar mit Aufwand verbunden aber hat auch funktioniert. Letztendlich wurde die Vollstreckung eingeleitet.

Seit 2005 macht es die EuVTTO möglich - was zwingend zu beachten ist:

Zitat
Wichtigste Voraussetzung für die Anwendbarkeit ist die Unbestrittenheit der Forderung. Eine Forderung gilt im Sinne der Verordnung als unbestritten, wenn der Schuldner
•der Forderung im Gerichtsverfahren durch Anerkenntnis oder durch einen gerichtlichen Vergleich zugestimmt hat,
•der Forderung im Einklang mit den einschlägigen Verfahrensvorschriften des Ursprungsmitgliedstaat zu keiner Zeit widersprochen hat,
•nicht zur Verhandlung erschienen ist und sich nicht hat vertreten lassen, obwohl er die Forderung zuvor bestritten hat, wenn dieses Verhalten nach dem Recht des Ursprungsmitgliedstaates als stillschweigendes Zugeständnis zu werten ist oder
•die Forderung ausdrücklich in einer öffentlichen Urkunde anerkannt hat.

Quelle: https://www.ihk-krefeld.de/de/recht/merkblaetter2/forderungsbeitritt-in-der-eu.html
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Bastian0307

Deswegen wundert es mich auch, ich denke Dennis hat meinen Beitrag nicht gelesen.

Wenn der Anwalt gleich mitsamt einen europäischen Vollstreckungstitel beantragt und mit dem Urteil erhalten hat interessiert die Malta Justiz niemanden mehr weil man diesem Titel in der EU direkt vollstrecken kann ohne das sich ein anderer queer stellen darf.

Und genau deswegen würde mich das AZ interessieren bzw der originale Beschluss weil es da drin stehen würde.

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Bastian0307

So, hab die Aktenzeichen für beide Fälle:

2 C 556/20
2 C 481/20

ABER beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig deshalb auch noch keine Veröffentlichung.

Bin da noch etwas skeptisch.

Laut Aussage der Kanzlei kommt aber demnächst noch ein Urteil vom Landgericht hinzu, ist noch nicht ganz konkret.

Ich bin gespannt.

 

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