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Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter Beträge

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Re: Gericht verurteilt erstmals Online-Casino zur Rückzahlung verspielter
« Antwort #15 am: 02 September 2020, 09:18:17 »
Warum sollte das nicht gehen - ist doch innerhalb der EU - da gibt es auch demensprechende Möglichkeiten.

--> https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw/Europaeischen+Mahnbescheid+Europaeischen+Zahlungsbefehl+beantragen-1385-leistung-0
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Ah, Du hast Recht.
Ist ja Malta.
Aber Gibraltar wäre schwierig, oder wie sieht es da aus?

Dann nimmt man sich einen Anwalt in Gibraltar der sich der Sache annimmt...

Möglichkeiten gibt es auch da
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Hatte hier Mal was zum Grenzübergreifenden Mahnverfahren was gefunden:

https://www.stuttgart.ihk24.de/fuer-unternehmen/international/internationales-wirtschaftsrecht/internationale-liefergeschaefte/die-grenzueberschreitende-forderungsbeitreibung-676020

Das gute, seit 2015 muss kein malteisches Gericht mehr einbezogen werden, sondern es kann alles über Deutschland gesteuert werden.

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Offline Alex86

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  • 200
Gibralta ist wichtig dieses Jahr noch zu Klagen, da die ab nächsten Jahr aus der EU draussen sind und dann wird es schwierig

Selbst wenn so haben die Verfehlungen, die bis dahin begangen wurde, weiterhin rechtliche Gültigkeit. Nur weil jemand aus der EU raus ist kann man die nicht mehr packen - ergo müsste dies 31.12.2023 sein^^
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Bastian0307

Gibts zu den erwähnten Urteilen auch Zeichen? Ich kann im Netz nichts finden worauf man sich berufen könnte. Bis jetzt sehe ich nur die Aussage der Anwälte dort aber ob diese auch rechtsgültig sind wie sie schrieben steht niergends im Netz?

Hab leider auch nichts dazu gefunden...
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Hat jemand mit dieser Kanzlei zusammengearbeitet? Wenn es Versäumnisurteile waren, muss das Gericht das dennoch geprüft haben und für nachvollziehbar erachtet haben.

Hab von dieser Kanzlei gestern das erste mal etwas gehört - kann also nichts dazu sagen wobei es eh schon etwas mysteriös ist das eine Kanzlei keine Aktenzeichen angibt...
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Ich habe der Kanzlei vorhin mal geschrieben, bisher kam noch nichts zurück. halte euch aber auf dem Laufenden.

Ich hatte eben dort angerufen und der zuständige Anwalt war nicht da. Man sagte mir aber, dass diese Urteile von der Kanzlei erstritten wurden und sehr viele Fälle dazu haben. Das Aktenzeichen soll ich von dem Anwalt erfragen. Ich berichte, wenn es was neues gibt

Ich zitiere mich gerne noch einmal, erwähne dabei auch von mir aus nochmals die europäische Verordnung und kommentiere dies erneut mit dem Hinweis:

Recht bekommen und Recht erhalten sind 2 verschiedene Tatsachen. Selbst ein Versäumnisurteil ist genauso wie ein übliches Urteil nur dann vollstreckbar, wenn die Justiz des EU Landes, in der das verurteilte Unternehmen ansässig ist, am Ende auch "mitspielt".


Siehe
VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2012
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen

Insbesonders Artikel 45
Faktencheck: https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2012/1215/oj

Ich könnte mir gut vorstellen, das:

(1)   Die Anerkennung einer Entscheidung wird auf Antrag eines Berechtigten versagt, wenn
a)die Anerkennung der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersprechen würde;

dazu führen könnte, das man dies so interpretieren könnte, um Vollstreckungsversuche aus Deutschland im Keim ersticken zu können. Malta´s Wirtschaft und Stadthaushalt ist abhängig von den dort legalen Glücksspielgeschäften. Hier werden die größten Steuereinnahmen generiert. Glücksspiel ist dort legal, mit einer Lizenz berechtigt worden und die AGBs der Casinos verbieten (natürlich nicht ernsthaft, sondern nur "proforma" um sich rechtlich sauber zu halten) ja sowieso die Teilnahme von Menschen aus Ländern, wo es nicht legal ist. Damit könnte ich als dort ansässiger Casino Betreiber gut argumentieren, die Sorge vor Vollstreckungen sind quasi nicht vorhanden und das erklärt vielleicht auch wieso man Zivilstreitigkeiten in anderen EU Ländern fern bleibt/nicht ernst nimmt. In dem Fall dient so ein Versäumnisurteil Schreiben vom Gericht denen höchstens für die Hygiene beim Toilettengang.

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Kläger2019

Recht bekommen und Recht erhalten sind 2 verschiedene Tatsachen. Selbst ein Versäumnisurteil ist genauso wie ein übliches Urteil nur dann vollstreckbar, wenn die Justiz des EU Landes, in der das verurteilte Unternehmen ansässig ist, am Ende auch "mitspielt".

In dem Fall dient so ein Versäumnisurteil Schreiben vom Gericht denen höchstens für die Hygiene beim Toilettengang.

Mir ist es jedesmal unerklärlich und unverständlich, warum Du andauernd eine ablehnende/abträgliche Lebenseinstellung, im Zusammenhang mit Rückforderung von Einsätzen aus unerlaubten Online-Glücksspiel-Geschäften, hast.

Manchmal habe ich den persönlichen Eindruck, dass Du ein Angestellter/Beauftragter der Online-Glücksspiel-Anbieter bist und somit versuchst Spielern die Motivation zu nehmen, Handlungen auszuführen.

Du musst das Glas mal halb voll sehen und nicht ständig halb leer.

« Letzte Änderung: 03 September 2020, 09:12:44 von Kläger2019 »

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Bastian0307

Naja,

ich will Dennis jetzt nicht in Schutz nehmen aber man muss auch mal die Rückseite der Medaille sehen. Auch wenn ich seine Aussagen stets auch eher als "Schlecht reden" sehe muss man logisch sehen das es auf der Welt auch Gegenargumentationen gibt, ob diese faktisch Erfolg haben ist natürlich auch wieder ein anderes Thema.

Nichts desto trotz zeigt er halt das Worst Case Szenario auf, was passieren könnte bzw. wie die Gegenseite denken könnte. Letztendlich muss man hierzu eigentlich garnichts sagen weil hier heißt die Devise auch wieder abwarten.

Das deutsche Gericht hat entsprechend der Rechtsprechung richtig gehandelt und der Klage statt gegeben, da es dem Verklagten schnurz ist wurde das Urteil zu Gunsten des Klägers gesprochen.

Jetzt heißt es die Forderung einzutreiben. Da es einen Europäischen Vollstreckungstitel (wovon ich ausgehe, wenn der Anwalt dies entsprechend korrekt beim Gericht beantragt hat) gibt kann aufgrund der Zuständigkeit des deutschen Gerichtstandes die Summe direkt vom Beklagten eingetrieben werden.

Ist dies der Fall hat die Aussage von Dennis keine Wirkung mehr, der Kläger hat aufgrund des Europäischen Titels direkten Zugriff gegenüber dem Verklagten, hier muss kein weiteres Gericht o. ä. eingeschaltet werden. Faktisch kann das ganze soweit getrieben werden bis zur Einfrierung der Konten der Verklagten.

Naja Sichtweisen sind halt unterschiedlich, ich bin jedoch guter Dinge das es positiv enden wird. Die Laufzeit der Vollstreckung ist halt leider ein anderes Thema.


 

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