Ich zitiere mich gerne noch einmal, erwähne dabei auch von mir aus nochmals die europäische Verordnung und kommentiere dies erneut mit dem Hinweis:
Recht bekommen und Recht erhalten sind 2 verschiedene Tatsachen. Selbst ein Versäumnisurteil ist genauso wie ein übliches Urteil nur dann vollstreckbar, wenn die Justiz des EU Landes, in der das verurteilte Unternehmen ansässig ist, am Ende auch "mitspielt".
Siehe
VERORDNUNG (EU) Nr. 1215/2012 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 12. Dezember 2012
über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen
Insbesonders Artikel 45
Faktencheck:
https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2012/1215/ojIch könnte mir gut vorstellen, das:
(1) Die Anerkennung einer Entscheidung wird auf Antrag eines Berechtigten versagt, wenn
a)die Anerkennung der öffentlichen Ordnung (ordre public) des ersuchten Mitgliedstaats offensichtlich widersprechen würde;
dazu führen könnte, das man dies so interpretieren könnte, um Vollstreckungsversuche aus Deutschland im Keim ersticken zu können. Malta´s Wirtschaft und Stadthaushalt ist abhängig von den dort legalen Glücksspielgeschäften. Hier werden die größten Steuereinnahmen generiert. Glücksspiel ist dort legal, mit einer Lizenz berechtigt worden und die AGBs der Casinos verbieten (natürlich nicht ernsthaft, sondern nur "proforma" um sich rechtlich sauber zu halten) ja sowieso die Teilnahme von Menschen aus Ländern, wo es nicht legal ist. Damit könnte ich als dort ansässiger Casino Betreiber gut argumentieren, die Sorge vor Vollstreckungen sind quasi nicht vorhanden und das erklärt vielleicht auch wieso man Zivilstreitigkeiten in anderen EU Ländern fern bleibt/nicht ernst nimmt. In dem Fall dient so ein Versäumnisurteil Schreiben vom Gericht denen höchstens für die Hygiene beim Toilettengang.