Was ist denn jetzt Dein konkretes Problem, Dennis47? Das hier ist doch ein Ort, wo man seine Meinung frei äußern darf, richtig? Und nur weil meine Meinung Dir scheinbar nicht passt, ist sie sicherlich
1. nicht inhaltslos ("Aber von dir kommt grundsätzlich nichts") und
2. erst recht nicht destruktiv oder kontraproduktiv.
Wichtig ist doch zunächst einmal, dass ich meine Meinung auch ganz eindeutig und für jeden ersichtlich als >>>meine Meinung<<< kennzeichne. Nichts anderes tust übrigens Du in Deinen Beiträgen.
Oder hast Du schon einmal versucht, in Malta eine Forderung zu vollstrecken? Worauf basiert denn deine angebliche "konstruktive Meinung"? Nur weil Du der Meinung bist, es sei löblicher, die Menschen auf die Gefahren hinzuweisen als auf die Chancen, wird daraus noch lange keine konstruktive Meinung. Im Gegenteil: Du machst aus der Ausnahme die Regel und aus der Regel die Ausnahme, gepaart mit irgendwelchen Wahrscheinlichkeiten und Thesen, die du einfach mal so aufstellst:
"Das die ihren Goldesel auch nur ein Haar krümmen ist
unwahrscheinlich.
Gründe um Vollstreckungen auszusetzen sind leicht gefunden. Insofern besitzt das Casino aufgrund all der Tatsachen
meiner Ansicht nach eine wesentlich bessere Position um den Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vorzugeben, sofern es überhaupt dazu bereit ist."
Nochmal: Vollstreckungen können in der EU nicht so einfach ausgesetzt werden. Das ist der Grundsatz, Goldesel hin, Goldesel her. Nur wenn Urteile sich ganz gravierend gegen die öffentliche Ordnung eines Landes stellen oder mit den Grundprinzipien eines Landes völlig unvereinbar sind, dann, und erst dann sollte man sich Gedanken über die Vollstreckbarkeit machen. Alles andere ist für mich kein Thema (Achtung , wieder meine Meinung).
Ansonsten kann ich nur sagen: Du unterschätzt die Leser hier im Forum ganz massiv, denn hier wird sich sicherlich niemand nur aufgrund irgendwelcher Ansichten oder Meinungen zu irgendetwas verleiten lassen. Das gilt sowohl für Deine als auch meine Meinung.
Jetzt wo wir aber schon mal dabei sind, können wir gerne mal Deinen Ausgangsbeitrag ein wenig unter die Lupe nehmen:
"
Gefühlt jeder will hier zivilrechtlich gegen ein Casino vorgehen aber hat von Anfang an nur einen Vergleich als Ziel im Sinn.
Kläger2018: Wo bleiben hier die Fakten? Das hat mit dem eigentlichen Zivilrecht und deren Inanspruchnahme erstmal nicht viel zu tun
Kläger2018: Das sagt wer? Wieso sehen die einschlägigen Gesetze dann eine Belohnung für Anwälte vor (Stichwort: Einigungsgebühr), wenn Vergleiche "nichts mit dem Zivilrecht und deren Inanspruchnahme zu tun" haben? und ist taktisch auch ein schlechter Ansatz, um seinen finanziellen Schaden rückgängig zu machen!"
"Wenn die Gegenseite die Erkenntnis-, das Gefühl aus eurer Kommunikation erlangt, dass ihr aus einer unsicheren Position heraus irgendetwas ängstlich und ziellos durchsetzen-, aber ein Urteil gar nicht wollt, dann wundert man sich also keine positive Resonanz zu erhalten?"
Kläger2018: Professionelle Anwälte lassen dieses Gefühl zu keinem Zeitpunkt auf Seiten des Gegners entstehen. Daher völlig irrelevant."...bei der Aussicht eine Klage verlieren zu können auch mit dem Angebot einer außergerichtlichen Vergleichszahlung zur Streitbeilegung an die Gegenseite. Das funktioniert zum Beispiel in dem Moment immer noch außergerichtlich, auch wenn die Klagezustellung mein Briefkasten erreicht hat."
Kläger2018: Dass es solche außergerichtlichen Vergleiche bereits gegeben hat, ist kein Geheimnis (siehe News der bekannten Anwaltskanzleien). Da frage ich mich doch: Wieso tut ein Casino das, wenn es doch so finanzstark ist? Es hat also scheinbar genauso Zweifel an der Rechtslage. Ganz interessant. Ansonsten würde ich mir doch ganz locker ein BGH-Urteil für mein illegales OC-Geschäft in DE erstreiten lassen. Hmmm.....
"Berechnen wir einfach mal die eigenen Anwaltskosten in der o.g. Forderung von 8.000€. Nehmen wir die unterste Geschäftsgebühr (0,5) sowie die Einigungsgebühr (grundsätzlich 1,5). Zuzüglich Auslagen und den 17% Mwst berechnen sich die eigenen anwaltlichen Kosten nachdem es dann außergerichtlich zum Vergleich kam alleine schon auf 1090,44€ (Stichtwort Kostenrisiko)
In der Regel trägt jeder in solchen Fällen seine eigenen Anwaltskosten selbst!
Je nach Verhandlungstaktik und Überzeugungskraft beinhaltet ein Vergleich z.B. durchschnittlich 30% der ursprünglichen Forderung."
Kläger2018: Die Zahlen sind völlig aus der Luft gegriffen. Wo zahlt man 17 Prozent Mehrwertsteuer? Wer sagt, dass Vergleiche durchschnittlich nur 30 Prozent der Forderung umfassen? Was ist mit höhere Forderungen, sagen wir 20.000 EUR? Diese Milchmädchenrechnung von Dir kannst Du nicht ernsthaft für konstruktiv halten. Sorry....