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Grundsatzfrage: Vergleich/Zivilrecht

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Offline Olli

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Re: Grundsatzfrage: Vergleich/Zivilrecht
« Antwort #15 am: 20 Juli 2020, 09:58:39 »
Hi Carmen!

Du kannst ja schlecht einen hiesigen Gerichtsvollzieher nach Malta schicken. Vielleicht sogar noch mit Polizeibegleitung? :)
Also bist Du auf Behörden angewiesen, die im maltesischen Hoheitsgebiet auch walten und schalten können.
Ob hier aber das Wort "Amtshilfe" überhaupt richtig angewandt ist, weiss ich nicht.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Grundsatzfrage: Vergleich/Zivilrecht
« Antwort #16 am: 20 Juli 2020, 10:07:42 »
Wenn man sich n Anwalt in Malta nimmt dann sollte das aber kein Problem sein^^
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Re: Grundsatzfrage: Vergleich/Zivilrecht
« Antwort #17 am: 20 Juli 2020, 16:58:46 »
Wer einen Vergleich partout ablehnen möchte und mit seiner Klage ein rechtsklärendes Projekt verfolgt, der kann das gerne tun. In der Regel können sich die Betroffenen aber keine teuren Klagen über 3 Instanzen leisten. Da muss schon ein finanzstarker und gewillter Kläger her oder eben ein Verband o.ä.

Solangsam verstehst du, worauf ich hinaus bin. Das Kostenrisiko ist für ein Casino problemlos tragbar, für dich als Ex-Spieler alleine schon wegen den warscheinlich zuvor erlittenen finanziellen Schwierigkeiten jedoch nicht. Jeder Versuch, mit Hilfe eines Anwaltes dein Recht durchzusetzen, erzeugt Kosten. Die du erstmal selber tragen musst. Ohne das man weiß, ob man am Ende des Klageweges auch den Prozess gewinnt. Das kann sich jahrelang ziehen und ob man am Ende auch vollstrecken kann, ist eben halt fraglich, da man hierfür Malta´s Behörden zur Durchsetzung benötigt.

"Übrigens, ganz wichtig: Um (national - titulierte) Forderungen durchsetzen zu können, bedarf es der Amtshilfe der maltesischen Behörden. Das die ihren Goldesel auch nur ein Haar krümmen ist unwahrscheinlich. Gründe um Vollstreckungen auszusetzen sind leicht gefunden."

Das sehe ich überhaupt nicht so. Fakt ist doch, dass Malta zur EU gehört und sich damit an EU-Recht zu halten hat (oder muss da erst ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden?). Es gibt klare und faire Spielregeln, wie die Vollstreckung innerhalb der EU zu funktionieren hat. Da kann ich nicht einfach mal irgendwelche Gründe finden, um diese Regeln außer Kraft zu setzen. So sehe ich das jedenfalls.

Genau, hast du dir die Spielregeln mal durchgelesen? ->
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32012R1215
« Letzte Änderung: 20 Juli 2020, 17:01:50 von Dennis47 »

Re: Grundsatzfrage: Vergleich/Zivilrecht
« Antwort #18 am: 20 Juli 2020, 18:34:04 »
Genau, hast du dir die Spielregeln mal durchgelesen? ->
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32012R1215

Ja natürlich. Solange die maltesischen Behörden im eigenen Land keine ausländischen Todesurteile vollstrecken müssen (um es mal zugespitzt zu formulieren), sehe ich hier keine Probleme. Wenn man das EU-Recht ernst nimmt, ist es überhaupt nicht leicht, Gründe für die Aussetzung der Vollstreckung zu finden.

PS: Diese 60 Seiten Leitfaden tuns m.E. auch:
https://e-justice.europa.eu/fileDownload.do?id=b86caf9c-bfe1-492c-8ead-d6d2d65e0f4b
« Letzte Änderung: 20 Juli 2020, 18:38:49 von Kläger2018 »

Re: Grundsatzfrage: Vergleich/Zivilrecht
« Antwort #19 am: 20 Juli 2020, 22:02:41 »
Genau, hast du dir die Spielregeln mal durchgelesen? ->
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX:32012R1215

Ja natürlich. Solange die maltesischen Behörden im eigenen Land keine ausländischen Todesurteile vollstrecken müssen (um es mal zugespitzt zu formulieren), sehe ich hier keine Probleme. Wenn man das EU-Recht ernst nimmt, ist es überhaupt nicht leicht, Gründe für die Aussetzung der Vollstreckung zu finden.

PS: Diese 60 Seiten Leitfaden tuns m.E. auch:
https://e-justice.europa.eu/fileDownload.do?id=b86caf9c-bfe1-492c-8ead-d6d2d65e0f4b

Jetzt mal unter uns, ich bin immer offen für konstruktive Meinungen, die meine Rechtsauffassung widerlegen. Das würde mich grundsätzlich immer dazu verleiten, angegebene Quellen und Informationen nachzurecherchieren und dann meine Ansicht zu überdenken.

Aber von dir kommt grundsätzlich nichts. Außer deine "Meinung"; ohne Fakten, ohne die Benennung von möglichen Urteilen oder Gesetze/Verordnungen. Du stellst aber deine Meinung immer so hin, als wenn sie juristisch gesehen eindeutig wären und verleiten andere Menschen/Gäste hier, die sowas lesen, möglicherweise so zu handeln wie du es hier suggerierst.

Nun komm mir bitte nicht wieder mit "Lassen wir das Juristische den Anwälten" .. wenn man sich so wie du in derartige Themen auf diese Art und Weise kontraproduktiv einmischst, dann widersprichst du dich doch selbst. Mir geht es hier darum, keine rechtliche Beratung abzugeben, sondern um mögliche Gefahren offenkundig zu machen, die durch so Leute wie von dir bei anderen Gästen/Mitglieder entstehen können, wenn sie eben genau deine Beiträge lesen und nicht differenzieren können, was Meinung&Tatsache ist. Hierfür benutze ich immer Fakten und zitiere eben diese. Vor allem kennzeichne ich meine Meinung und benenne auch stets mögliche Unsicherheiten. Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegen Übrigens oft Welten. Ich selber kann nicht voraussagen was derartige Klagen bzw Forderung gegenüber in Malta ansässige Casins am Ende bringen, aber ich möchte die Gefahren und die Risiken offenlegen, die wie bei jedem anderen zivilrechtlichen Streit entstehen können.

Dein Mitgliedsname ist wohl auch dein "charakterliches Programm", aber dann hab doch einfach mal die Eier in der Hose und mach den ersten Schritt. Zeig mir wie einfach es ist Forderungen auf dem Klageweg durchzusetzen und am Ende auch erfolgreich vollstreckt zu haben. Berichte uns über den Verlauf und erst dann kann ich deine Meinung noch rein Substantiv nachvollziehbar ernst nehmen.

Re: Grundsatzfrage: Vergleich/Zivilrecht
« Antwort #20 am: 21 Juli 2020, 00:13:57 »
Was ist denn jetzt Dein konkretes Problem, Dennis47? Das hier ist doch ein Ort, wo man seine Meinung frei äußern darf, richtig? Und nur weil meine Meinung Dir scheinbar nicht passt, ist sie sicherlich 

1. nicht inhaltslos ("Aber von dir kommt grundsätzlich nichts")  und
2. erst recht nicht destruktiv oder kontraproduktiv.

Wichtig ist doch zunächst einmal, dass ich meine Meinung auch ganz eindeutig und für jeden ersichtlich als >>>meine Meinung<<< kennzeichne. Nichts anderes tust übrigens Du in Deinen Beiträgen.

Oder hast Du schon einmal versucht, in Malta eine Forderung zu vollstrecken? Worauf basiert denn deine angebliche "konstruktive Meinung"? Nur weil Du der Meinung bist, es sei löblicher, die Menschen auf die Gefahren hinzuweisen als auf die Chancen, wird daraus noch lange keine konstruktive Meinung. Im Gegenteil: Du machst aus der Ausnahme die Regel und aus der Regel die Ausnahme, gepaart mit irgendwelchen Wahrscheinlichkeiten und Thesen, die du einfach mal so aufstellst:

"Das die ihren Goldesel auch nur ein Haar krümmen ist unwahrscheinlich. Gründe um Vollstreckungen auszusetzen sind leicht gefunden. Insofern besitzt das Casino aufgrund all der Tatsachen meiner Ansicht nach eine wesentlich bessere Position um den Rahmen einer außergerichtlichen Einigung vorzugeben, sofern es überhaupt dazu bereit ist."

Nochmal: Vollstreckungen können in der EU nicht so einfach ausgesetzt werden. Das ist der Grundsatz, Goldesel hin, Goldesel her. Nur wenn Urteile sich ganz gravierend gegen die öffentliche Ordnung eines Landes stellen oder mit den Grundprinzipien eines Landes völlig unvereinbar sind, dann, und erst dann sollte man sich Gedanken über die Vollstreckbarkeit machen. Alles andere ist für mich kein Thema (Achtung , wieder meine Meinung).

Ansonsten kann ich nur sagen: Du unterschätzt die Leser hier im Forum ganz massiv, denn hier wird sich sicherlich niemand nur aufgrund irgendwelcher Ansichten oder Meinungen zu irgendetwas verleiten lassen. Das gilt sowohl für Deine als auch meine Meinung.

Jetzt wo wir aber schon mal dabei sind, können wir gerne mal Deinen Ausgangsbeitrag ein wenig unter die Lupe nehmen:

"Gefühlt jeder will hier zivilrechtlich gegen ein Casino vorgehen aber hat von Anfang an nur einen Vergleich als Ziel im Sinn. Kläger2018: Wo bleiben hier die Fakten? Das hat mit dem eigentlichen Zivilrecht und deren Inanspruchnahme erstmal nicht viel zu tun Kläger2018: Das sagt wer? Wieso sehen die einschlägigen Gesetze dann eine Belohnung für Anwälte vor (Stichwort: Einigungsgebühr), wenn Vergleiche "nichts mit dem Zivilrecht und deren Inanspruchnahme zu tun" haben? und ist taktisch auch ein schlechter Ansatz, um seinen finanziellen Schaden rückgängig zu machen!"

"Wenn die Gegenseite die Erkenntnis-, das Gefühl aus eurer Kommunikation erlangt, dass ihr aus einer unsicheren Position heraus irgendetwas ängstlich und ziellos durchsetzen-, aber ein Urteil gar nicht wollt, dann wundert man sich also keine positive Resonanz zu erhalten?" Kläger2018: Professionelle Anwälte lassen dieses Gefühl zu keinem Zeitpunkt auf Seiten des Gegners entstehen. Daher völlig irrelevant.

"...bei der Aussicht eine Klage verlieren zu können auch mit dem Angebot einer außergerichtlichen Vergleichszahlung zur Streitbeilegung an die Gegenseite. Das funktioniert zum Beispiel in dem Moment immer noch außergerichtlich, auch wenn die Klagezustellung mein Briefkasten erreicht hat." Kläger2018: Dass es solche außergerichtlichen Vergleiche bereits gegeben hat, ist kein Geheimnis (siehe News der bekannten Anwaltskanzleien). Da frage ich mich doch: Wieso tut ein Casino das, wenn es doch so finanzstark ist???? Es hat also scheinbar genauso Zweifel an der Rechtslage. Ganz interessant. Ansonsten würde ich mir doch ganz locker ein BGH-Urteil für mein illegales OC-Geschäft in DE erstreiten lassen. Hmmm.....


"Berechnen wir einfach mal die eigenen Anwaltskosten in der o.g. Forderung von 8.000€. Nehmen wir die unterste Geschäftsgebühr (0,5) sowie die Einigungsgebühr (grundsätzlich 1,5). Zuzüglich Auslagen und den 17% Mwst berechnen sich die eigenen anwaltlichen Kosten nachdem es dann außergerichtlich zum Vergleich kam alleine schon auf 1090,44€ (Stichtwort Kostenrisiko)
In der Regel trägt jeder in solchen Fällen seine eigenen Anwaltskosten selbst!
Je nach Verhandlungstaktik und Überzeugungskraft beinhaltet ein Vergleich z.B. durchschnittlich 30% der ursprünglichen Forderung." Kläger2018: Die Zahlen sind völlig aus der Luft gegriffen. Wo zahlt man 17 Prozent Mehrwertsteuer? Wer sagt, dass Vergleiche durchschnittlich nur 30 Prozent der Forderung umfassen? Was ist mit höhere Forderungen, sagen wir 20.000 EUR? Diese Milchmädchenrechnung von Dir kannst Du nicht ernsthaft für konstruktiv halten. Sorry....





« Letzte Änderung: 21 Juli 2020, 09:29:46 von Kläger2018 »

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Offline Alex86

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Re: Grundsatzfrage: Vergleich/Zivilrecht
« Antwort #21 am: 21 Juli 2020, 06:15:40 »
Da muss ich den Kläger recht geben genau so die Aussagen hier im Forum die Casinos haben den finanziellen Backround und die Spieler nicht darum lassen die es drauf ankommen. Woher bitte wissen die Casinos was der einzelne für ein finanzielles Backround haben? Mit solchen Angsthasen aussagen kommt man nicht weit. Entweder man setzt die Casinos mit einem Anwalt mächtig unter Druck dies bedeutet Klagen oder man lässt was einfach sein.

 

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