Hi Balduin,
ich bin etwas enttäuscht von der Kanzlei L. Bevor ich die Kanzlei beauftragt hatte, wurde mir seitens des zuständigen Anwaltes per Email schwarz auf weiss mitgeteilt, dass hinsichtlich der Lastschriftrückbuchungen in der Vergangenheit ein Erfolg speziell mit meiner Bank erzielt werden konnte. Und bei mir ist das Gegenteil der Fall..... Hätte man mir diese Auskunft nicht erteilt, hätte ich die Beauftragung kostentechnisch nicht selbst in Angriff genommen sondern direkt über WHDG abgewickelt....
Ja nun, mögliche Erfolge aus der Vergangenheit sind vielleicht sogar die Ursache, weswegen die Bank sich mittlerweile anfängt zu sperren?
Wenn mir immer wieder ein Anwalt mit gleicher Aufforderung den Briefkasten vollkleistert, mir als Bank dadurch auch immer wieder nicht unehrhebliche Arbeit entsteht die mir ja keiner ersetzt, dann würde ich vielleicht auch irgendwann so reagieren. Was aber nicht heißt das sie im Recht ist
Mit welcher Begründung hat die Bank die Rückbuchung verweigert?
Grundsätzlich steht in den "Sonderbedingungen für den Lastschriftverkehr":
"Ansprüche des Kunden (...) und Einwendungen des Kunden gegen die Bank aufgrund nicht oder
fehlerhaft ausgeführter Zahlungen oder aufgrund nicht autorisierter Zahlungen sind ausgeschlossen, wenn der Kunde die Bank nicht spätestens 13 Monate nach dem Tag der Belastung mit einer nicht autorisierten oder
fehlerhaft ausgeführten Zahlung hiervon unterrichtet hat. Der Lauf der Frist beginnt nur, wenn die Bank den Kunden über die Belastungsbuchung der Zahlung entsprechend dem für Kontoinformationen vereinbarten Weg spätestens innerhalb eines Monats nach der Belastungsbuchung unterrichtet hat; andernfalls ist für den Fristbeginn der Tag der Unterrichtung maßgeblich."
Die Lastschrift war zwar autorisiert, aber wurde fehlerhaft ausgeführt, da damit meines Erachtens ein nichtiges Geschäft bezahlt wurde. Du zahltest so also ohne Rechtsgrund.
Würde ich ohne das ich nun das Schreiben des Anwalts kenne, unbedingt so erwähnen. Im Zweifel ignoriert die Bank auch das erstmal, solange du nicht gerichtlich vorgehst wäre es auch frei von jedem Risiko der Bank.
Dein Ass im Ärmel könnte in einer solchen Situation das Dispo sein, wenn du nun kündigst. Je nachdem wie hoch du verschuldet bist und wieviel du da rückbuchen wilst, hinsichtlich deines Schreiben aus Casino Zahlungen, könnte man die geforderte Summe aus dem Dispo Saldo erstmal temporär bei Kündigung des Kontos erstmal temporär zurückhalten (verrechnen).
Jedoch soltle dies unbedingt per Einschreiben schriftlich begründet werden. Damit liegt der Ball dann bei der Bank deiner Forderung doch noch nachzukommen