(lifePR)(München / Berlin, 30.06.20 ) Nach Auffassung von CLLB verstoßen mehrere Angebote von Online Casinos auf dem deutschen Markt gegen den geltenden Glückspielstaatsvertrag. Nachdem es im Rahmen eines zunächst durchgeführten außergerichtlichen Verfahrens zu keiner Einigung mit den Betreibern der Casino-Seite https://de.888casino.com/ gekommen ist, beauftragte der betroffene Spieler die Kanzlei CLLB mit der gerichtlichen Durchsetzung der Rückforderung seiner Verluste. Entsprechend dem Auftrag des Spielers wurde sodann von der Kanzlei CLLB vor dem zuständigen LG Frankfurt Oder eine Zahlungsklage gegen den Betreiber der Casino Seite eingereicht. Der Spieler hatte im Laufe der letzten drei Jahre Verluste in Höhe von mehr als€ 7.000,00 erlitten. Unmittelbar vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung im Frühsommer des Jahres 2020 wurde von Seiten des Casinobetreiber die volle Klageforderung nebst Zinsen, Rechtsanwalts- und Gerichtskosten überwiesen. Der Spieler hat damit seinen erlittenen Schaden nebst Anwalts- und Gerichtskosten in voller Höhe erstattet bekommen. Daneben wurde zwischenzeitlich auch der Zahlungsdienstleister Paypal in einem Verfahren vor dem LG Ulm zu Schadenersatz im Zusammenhang mit der Zahlungsabwicklung für Online Casinos verurteilt. Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig und wird voraussichtlich noch im Jahr 2020 vor dem OLG Stuttgart verhandelt. CLLB wird bei der Verhandlung vor Ort sein und über den Fortgang auch dieses Verfahrens berichten. Spieler, die aufgrund ihrer Spielsucht und im Vertrauen auf die Wirksamkeit der ausländischen Lizenzen auch in Deutschland auf die Legalität des Angebots ausländischer Casino Anbieter vertraut haben und bei der Teilnahme an Online Glückspielen Verluste erlitten hatten, sollten prüfen lassen, ob ihnen entsprechende Rückforderungsansprüche zustehen, erklärt Rechtsanwalt Cocron, von der Kanzlei CLLB. Sofern die Spieler aufgrund der erlittenen Verluste wirtschaftlich nicht mehr in der Lage sind, die Prozesskosten eines gerichtlichen Verfahrens zu finanzieren, kommt die sog. Prozesskostenhilfe in Betracht, bei der von Seiten des Staates die für die Durchführung eines entsprechenden Klageverfahrens anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten übernommen werden.