Hm, interessant. Kann man doch irgendwie wiederherstellen. Wie geht das nochmal? Den Fall hatten wir schon mal.
LG Ilona
Etwas abgeändert, aber so geht das
Die internationale Wirtschaftskanzlei (Name bekannt)
pro GI Lobby hat vor dem Landgericht Duisburg einen Aktivprozess gegen einen Kontoinhaber der Skrill ltd gewonnen. Die Mandantin ist Teil der Paysafe Holding einem der größten Zahlungsdienstleister weltweit. Das Unternehmen hat seinen Sitz in London. Das Urteil erging am 18.12.2018 (Az. 2 O 31/15) und wurde bestätigt durch den 16. Zivilsenat des OLG Düsseldorf mit Beschluss vom 03.01.2020 (Az. I-16 U 88/19), Das Urteil ist rechtskräftig.
Gegenstand des Verfahrens war der Aufwendungsersatzanspruch für die von dem klägerischen Zahlungsdienstleister Skrill ltd. in dessen Kundenauftrag (§§ 675 f Fortfolgende BGB) ausbezahlten Geldbeträge an Glückspielanbieter ohne deutsche Lizenz. Dieser wurde in beiden Instanzen bejaht. Dass die dem Aufwendungsersatz zugrundeliegenden Forderungen aus unerlaubtem Glücksspiel (Casino – und Pokereinsätze) entstanden waren, berührt die Rückzahlungsverpflichtung dabei grundsätzlich nicht. Das unerlaubte Glücksspiel hat keinen Einfluss auf das Valutaverhältnis zwischen Zahlungsdienstleister und dessen Kunden, sondern ausschließlich auf das Valutaverhältnis zwischen dem beklagten Glückspieler und dem Glückspielanbieter.
Besonderheit des Verfahrens war, dass der Beklagte krankhaft spielsüchtig war. Dies ist allerdings solange unerheblich, soweit keine Geschäftsunfähigkeit nachgewiesen wird, wie im vorliegenden Fall.
Zudem urteilten die Gerichte, dass der Nichtausgleich des negativen Kontosaldos eine vorsätzliche, unerlaubte Handlung des Beklagten darstellte.
Nachdem der Beklagte zunächst in Berufung gegangen war, ist diese aufgrund des ausführlichen und eindeutigen Beschlusses des OLG zurückgenommen worden. Das Urteil ist damit rechtskräftig.
Das Verfahren führte Rechtsanwalt (Name bekannt)
die Lobby!