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Chargeback gegen Mastercard-Anbieter innerhalb der 8-wöchigen Frist

  • 7 Antworten
  • 2521 Aufrufe
Guten Abend,
ich bin neu hier im Forum und habe schon viele interessante Beiträge und
Anregungen gelesen.
Meine Frage wäre, wie formuliere ich selbst ein Schreiben, in dem ich
den Kreditkarten-Zahlungen an OC's innerhalb der 8-wöchigen Frist widersprechen kann?
Mir geht es vorrangig um die Fristwahrung. Weitere Schritte oder die Hinzuziehung
eines Anwaltes wären ja dann weitere Optionen.
Freue mich auf Antworten, gerne auch per PM.

Hi,

weil dir noch keiner geantwortet hat und du wahrscheinlich auch nicht großartig hier im Forum gelesen hast:

Chargeback/8Wochen Rückbuchen geht nur bei Lastsschriften nicht aber bei Kreditkartenabrechnungen oder Überweisungen.


Ok. Danke für Deine Antwort.
Aber lt. meiner Info kann ich doch innerhalb der 8-Wochen-Frist noch relativ einfach Widerspruch bei der Bank einlegen, oder?
Also z.B. einen Brief an die Bank schreiben,
um den OC-Zahlungen zu widersprechen "wegen Zahlungen an illegale Glücksspielanbieter"! ?

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Offline TAL

  • *****
  • 710
Hallo Buddy,

du kannst es natürlich versuchen, es wird aber nicht viel bringen.

Wie BePoMeng schon sagte, lies dich dazu am besten hier ein. Steht alles hier im Forum.

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Offline Ilona

  • *****
  • 3.941
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Hallo Buddy,
du hast nun einige eher skeptische Antworten bekommen und wunderst dich evtl. darüber, da du gelesen hast, dass das Chargeback innerhalb von 8 Wochen erfolgversprechend ist. Das ist auch nach wie vor so. Banktechnisch ist es das „einfachste“ Verfahren. Du hast dann das Geld und wenn die Bank oder die Kreditkartenfirma es zurück haben möchte, muss sie aktiv werden.
Die Zurückhaltung hier dir gegenüber muss also andere Gründe haben. Ich habe da eine Vermutung, die ich dir gern kurz erläutere. So ein Chargeback kann man nur einmal machen, d.h. man muss in der Lage sein, das Zocken zu beenden und spielfrei zu werden bzw. zu bleiben. Da du hier nichts erzählst hast, was du dafür tust oder tun willst, ist die Reaktion verhalten. Wenn du das zurückgebuchte Geld wieder verzockst, hat sich deine Situation nicht verbessert. Im Gegenteil! Es ist eine zweite Chance, die sich nicht wiederholt. Man sollte sie nicht „verspielen“. Nur wer sich zutraut, spielfrei zu bleiben und dafür auch was tut, sollte hiervon Gebrauch machen. Überleg nochmal genau, ob das auf dich zutrifft. Bin gespannt, was du dazu sagst. Alles Gute!

LG Ilona
« Letzte Änderung: 10 Juni 2020, 08:11:28 von Ilona »

Hallo Ilona, BePoMeng und Tal,

vielen Dank für Eure Antworten und Einschätzungen.
Ich bin ein Spieler, der schon seit Jahren intervallweise spielt und dann wieder
eine längere Pause einlegt. Es gibt immer wieder Zeiten, wo man besonders viel
beruflichen oder privaten Stress hat und man fängt wieder an zu spielen!  :o
So habe ich über die Jahre hinweg einen relativ hohen fünfstelligen Betrag verzockt und schäme mich
auch dafür!! Vor wenigen Tagen hatte ich dann die Schnauze endgültig voll und ich
bin durch Zufall im Internet auf Chargeback-Verfahren gestossen und habe mich
gewundert, daß sehr viele Anwaltskanzleien das aktuell anbieten bzw. einen da unterstützen!
Also müssen die Erfolgsaussichten ja vielversprechend sein!?
Ich habe mir fest vorgenommen, daß ich nicht mehr spielen will und werde!
Zudem habe ich gelesen, daß man nach einem Chargeback bei den OC's gesperrt wird,
was mir ja durchaus entgegenkommen würde!
Habe ich Euch richtig verstanden:
Wäre trotz meines Widerspruches gegen meine letzte Mastercard-Rechnung
ein Chargeback über die letzten 3 Jahre bei versch. Zahlungsdienstleistern (PayPal, Skrill, MasterCard)
unabhängig dessen noch möglich??
Ich habe gelesen, daß manche Anwaltskanzleien sogar einen Chargeback für die letzten 10 Jahre
rechtlich für möglich halten!
Wie seht Ihr das? Gibt es da realistische Chancen??

Lg Buddy

Hallo Buddy,
du hast nun einige eher skeptische Antworten bekommen und wunderst dich evtl. darüber, da du gelesen hast, dass das Chargeback innerhalb von 8 Wochen erfolgversprechend ist. Das ist auch nach wie vor so. Banktechnisch ist es das „einfachste“ Verfahren. Du hast dann das Geld und wenn die Bank oder die Kreditkartenfirma es zurück haben möchte, muss sie aktiv werden.
Die Zurückhaltung hier dir gegenüber muss also andere Gründe haben. Ich habe da eine Vermutung, die ich dir gern kurz erläutere. So ein Chargeback kann man nur einmal machen, d.h. man muss in der Lage sein, das Zocken zu beenden und spielfrei zu werden bzw. zu bleiben.

Dem ist nichts mehr hinzuzufügen. Besser hätte ich es nicht sagen können.

Kreditkartenabrechnungen sind innerhalb der 6-8 Wochen grundsätzlich möglich. Einmalig, jede weitere erneute EinZahlung im Anschluss des Chargebacks, vor allem bei erneuter Beanstandung der Buchungen, kann dir als Betrugsversuch angelastet werden.
Davon ab, für weitere Infos nutze die Suche Funktion, für rechtliche Beratung suche dir anwaltliche Hilfe.

Und bevor du all das im Ganzen machst, hol dir psychologische Hilfe um deine eigentliche Ursache all deiner Probleme zu lösen

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Offline Ilona

  • *****
  • 3.941
    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
„Ich habe mir fest vorgenommen, daß ich nicht mehr spielen will und werde!“

Zum wievielten Mal hast du dir das jetzt vorgenommen?

LG Ilona

 

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