Hallo,
Für mich ist die Argumentation auch eine Frechheit, ich studiere Jura im letzten Jahr und habe deswegen auch grobe Kenntnisse warum so entschieden wurde. Das ist für mich aber komplett falsch:
1. Die Zahlungsdienste bieten ihre Dienste für in Deutschland illegale OCs an. Sprich sie haben Kooperationen.
2. Insbesondere bei einer Sofortüberweisung erkennt der Zahlungsdienstleister an der Iban-Kennung, dass die Transaktion aus Deutschland kommt. Ich kenne es bei einigen OC aus z. B. England so, dass hier überhaupt keine deutsche Iban eingegeben werden kann, komischerweise lassen die Zahlungsdienstleister Transaktionen an OCs aus Malta oder sonst wo einfach durchgehen.
3. Zuletzt haben diese OCs Kennungen in der Iban, die es ebenfalls ersichtlich machen wo die Zahlung hingeht.
Der Zahlungsdienstleister weiß also genau, woher die Zahlung kommt und wohin sie geht, obwohl es objektiv gesehen klar illegal ist. Sie verdienen halt gut daran.
Ich habe mittlerweile auch die Hoffnung aufgegeben, dass der BGH oder die Bundesregierung etwas dagegen tut. Ob sie daran verdienen oder Druck durch Zahlungsdienstleister, Banken etc. verspüren wäre mir die einzige Erklärung wieso sie das durchgehen lassen.