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negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung

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Kläger2019

Ein weiterer negativer Beschluss für uns Spieler, im Zusammenhang mit getäitgten Einsätzen aus unerlaubtem Glücksspiel im Internet.

Das OLG München hat in einem Beschluss den Rückforderungsanspruch einer Klägerin verneint, die per Sofortüberweisung Einzahlungen bei Online-Casinos vorgenommen hatte.
Edit Olli: Links gelöscht!

Was ich nicht verstehe, dass das OLG München den Zahlungsdienstleister als "Boten" sieht und nicht als jemand, der an Zahlungen im Rahmen von unerlaubtem Glücksspiel, mitwirkt.


Olli: Wieso muss eigentlich immer auf casinonahe Seiten verlinkt werden? Den Hinweisbeschluss gibt es auch von offizieller Seite!
« Letzte Änderung: 08 Juni 2020, 15:02:12 von Olli »

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #1 am: 08 Juni 2020, 14:18:06 »
Ja, ist mir bekannt.

Auch ich verstehe die Auffassung aus München nicht - SOFORT kassiert dafür Ja Gebühren und ist von Branche zu Branche unterschiedlich und demnach bekommst ein Bote auch Geld.

Hinsichtlich dessen gilt das "Botenprinzip" nicht für Paypal!

Paypal lagert das Geld auf dem Paypalkonto vom OC und die Abbuchung muss dann explizit vom OC aus dem PP-Konto erfolgen und Paypal überweist dann von eigenen Bankkonto  auf das Bankkonto vom OC.

Sehe dies nicht als Problem bei mir und dem OLG Stuttgart an
« Letzte Änderung: 08 Juni 2020, 14:22:48 von Born4Nothing »
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Kläger2019

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #2 am: 08 Juni 2020, 14:26:49 »
Auch ich verstehe die Auffassung aus München nicht - SOFORT kassiert dafür Ja Gebühren und ist von Branche zu Branche unterschiedlich und demnach bekommst ein Bote auch Geld.

Das Landgericht Ulm argumentiert hierbei, aus meiner Betrachtung und mein Verständnis der aktuellen Gesetze, zurecht mit, ich zitiere: „Der Zahlungsdienstleister hat eine Pflicht, nach seinen Möglichkeiten zu überprüfen, ob die Zahlung abgewickelt werden darf oder gegen ein gesetzliches Verbot verstößt.“

Punkt, Aus, Ende, Niente, Nada!

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #3 am: 08 Juni 2020, 14:27:58 »
Ja, sehe ich auch dementsprechend so!

München bleibt seiner Linie treu..

Nur weil jemand als "Bote" fungiert ermöglicht dieser Bote doch erst die Teilnahme an illegalen Aktivitäten und kommt ungeschoren davon!? Finde das auch mehr als paradox denn dürfte man ja Geldwäsche auch betreiben wenn man "nur" als "Bote" fungiert denn auch ein Geldwäscher wird dafür bezahlt...

Vor allem ermöglicht der Zahlungsdienstleister, hier SOFORT, explizit erst die Teilnahme und wirkt hier mit. Kein Spieler hat die Bankverbindung vom OC und könnte keine Überweisungen tätigen ergo muss auch ein Zahlungsdienstleister wie SOFORT prüfen; eigentlich zumindest in der Theorie...

..aber was wissen wir schon...
« Letzte Änderung: 08 Juni 2020, 14:37:34 von Born4Nothing »
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Kläger2019

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #4 am: 08 Juni 2020, 14:36:03 »
Bin da voll bei Ihnen.
Dem so hochstudierten Richter muss doch offensichtlich und unübersehbar sein, dass hier ein kristallklarer Gesetztesverstoß vorliegt!
MEiNE GÜTE!

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #5 am: 08 Juni 2020, 14:46:27 »
Zitat
BGH, Urteil vom 28.09.2011 - I ZR 93/10

„2. Die Beklagten werden mit dem beanstandeten Internetangebot in
Deutschland und damit auch in Nordrhein-Westfalen tätig. Wie sich aus der
Verwendung der deutschen Sprache und der unter einer Deutschlandfahne sowie
dem fett gedruckten Wort „Deutschland“ angebotenen Kontaktseite ergibt,
wenden sich die Beklagten mit ihren Spielangeboten gerade auch an Verbraucher
in Deutschland. Damit veranstalten und vermitteln sie ihre Glücksspiele in
Deutschland, so dass der Anwendungsbereich des Glücksspielstaatsvertrags
eröffnet ist (vgl. § 3 Abs. 4 GlüStV). Dabei ist unerheblich, ob sich der Server und
sämtliche Einrichtungen der Beklagten außerhalb Deutschlands befinden. Bei
Nutzung des Internets wird die Möglichkeit zur Spielteilnahme nicht am Sitz des
Veranstalters, sondern am Wohnsitz des Spielers oder einem anderen Standort
seines Computers eröffnet.“

Und genau das tut SOFORT und wie alle anderen Zahlungsdienstleister auch. Ermöglichen die Teilnahme am Wohnsitz des Spielers oder einem anderen Standort seines Computers!

Ergo gilt der Anwendungsbereich für das Verbot gemäß § 4 Abs. 1 S.2 GlüStV!

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Rofl1312

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #6 am: 08 Juni 2020, 14:48:35 »
Der Richter übersieht hier die Zahlungsgarantie.

Die Kasinos erhalten bei Einstellung der Überweisung ins Online-Banking eine Bestätigung dass die Zahlung ausgeführt wurde.
Sofortüberweisung überprüft bei der Anmeldung über die bereitgestellte Plattform den Kontostand (Deckungsprüfung) sowie erfolgreich ausgeführte Überweisung mit Sofort in der Vergangenheit.
Erst diese Prozesse ermöglichen die Teilnahme, und führe dazu dass man Spielen kann.

Also kann dieser Händler in München tun un lassen was sie möchten, und preisen es auch noch schön an dass man im Online-Casino damit einzahlen kann, erbärmlich.
Wenn man wollte und die Betonung liegt auf WOLLTE könnte man überprüfen wer es für Casino-Spiele einsetzt, aber wenn man dies tun würde, würde der Umsatz mit Sicherheit um 30-40% einsacken.

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #7 am: 08 Juni 2020, 14:52:44 »
Man kann immer prüfen nur muss man dies auch tun; was man eigentlich auch tun sollte....

Wenn alle wirklich prüfen würden dan wäre es nicht mehr möglich überhaupt nur einen Cent an ein OC zu transferieren; bis auf SH und das macht nicht mal 0,1% der Transaktionen aus ganz Deutschland aus und den OC würden 90Mio pro Tag entgehen.
« Letzte Änderung: 08 Juni 2020, 14:59:31 von Born4Nothing »
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Offline Olli

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Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #8 am: 08 Juni 2020, 15:07:42 »
Hi Leute!

Ich habe heute bereits zum 2. Mal Links zu ocnahen Seiten entfernt.

Zum Einen zeugt es von Unachtsamkeit der eigenen Person gegenüber, zum Anderen ist dies wenig respektvoll den Usern dieses Forums gegenüber, die ggf. getriggert werden könnten.

Ich bitte dies künftig zu unterlassen!
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Syssi

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Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #9 am: 23 Juni 2020, 11:32:04 »
Hallo,
Für mich ist die Argumentation auch eine Frechheit, ich studiere Jura im letzten Jahr und habe deswegen auch grobe Kenntnisse warum so entschieden wurde. Das ist für mich aber komplett falsch:

1. Die Zahlungsdienste bieten ihre Dienste für in Deutschland illegale OCs an. Sprich sie haben Kooperationen.

2. Insbesondere bei einer Sofortüberweisung erkennt der Zahlungsdienstleister an der Iban-Kennung, dass die Transaktion aus Deutschland kommt. Ich kenne es bei einigen OC aus z. B. England so, dass hier überhaupt keine deutsche Iban eingegeben werden kann, komischerweise lassen die Zahlungsdienstleister Transaktionen an OCs aus Malta oder sonst wo einfach durchgehen.

3. Zuletzt haben diese OCs Kennungen in der Iban, die es ebenfalls ersichtlich machen wo die Zahlung hingeht.

Der Zahlungsdienstleister weiß also genau, woher die Zahlung kommt und wohin sie geht, obwohl es objektiv gesehen klar illegal ist. Sie verdienen halt gut daran.
Ich habe mittlerweile auch die Hoffnung aufgegeben, dass der BGH oder die Bundesregierung etwas dagegen tut. Ob sie daran verdienen oder Druck durch Zahlungsdienstleister, Banken etc. verspüren wäre mir die einzige Erklärung wieso sie das durchgehen lassen.

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #10 am: 23 Juni 2020, 12:45:41 »
Es ist so oder so eine Frechheit von Unternehmen, die Milliarden Umsätze machen zu sagen, wir wissen nicht wo das Geld her kommt und wohin es geht. In der heutigen Technologiezeitalter so was zu behaupten ist eine Frechheit; aber dass so was von OLG's wie in München auch noch akzeptiert wird, ist ein Skandal für mich.

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Offline Boll

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Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #11 am: 23 Juni 2020, 18:34:40 »
Anscheinend scheut jetzt sogar die Politik nicht mehr den Rechtsweg: https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr/online-casinos-hamburg-101.html

Eventuell verändert sich ja doch etwas

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Offline Alex86

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Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #12 am: 23 Juni 2020, 19:07:38 »
es wird spannend. Vielleicht passiert doch noch ein Wunder hier in Deutschland und die Casinos werden und müssen sich zurückziehen.

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Bastian0307

Re: negativer Beschluss für Spieler OLG München Sofortüberweisung
« Antwort #13 am: 23 Juni 2020, 19:40:47 »
Naja, abwarten.

Ich steh auf jeden Fall in den Startlöchern mit meiner Klage sobald es sich finanziell einrichten lässt.

 

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