Unterstützen Sie unsere Arbeit Jetzt spenden!
Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
» Mittwochsgruppe    |    » Samstagsgruppe
     

Brief von hambach

  • 17 Antworten
  • 4008 Aufrufe
*

r0fLn3W

Re: Brief von hambach
« Antwort #15 am: 12 November 2021, 10:33:55 »
2018 hieß es unterlassen,  bezüglich Ansprüche gegen Zahlungsdienstleister.

2021 endete der Brief : Werden wir gerichtlich feststellen lassen das keine Ansprüche bestehen. Mit Bezug zum Online Casino.

Re: Brief von hambach
« Antwort #16 am: 12 November 2021, 13:04:48 »
Das Casino hat das Recht eine negative Feststellungsklage einzureichen, wenn nach deren Meinung Jemand zu Unrecht etwas fordert.
Die müssten dann aber auch den Kostenvorschuss aufbringen.
Auch können die zum Verzicht auf die Forderung unter HInweis auf die Klage auffordern.
Nötigung ist sowas nicht.
Hier geht es nur um die juristische Klärung.

Würde mich aber wundern, wenn die tatsächlich Klage einreichen

*

r0fLn3W

Re: Brief von hambach
« Antwort #17 am: 12 November 2021, 13:38:58 »
Das Casino hat das Recht eine negative Feststellungsklage einzureichen, wenn nach deren Meinung Jemand zu Unrecht etwas fordert.
Die müssten dann aber auch den Kostenvorschuss aufbringen.
Auch können die zum Verzicht auf die Forderung unter HInweis auf die Klage auffordern.
Nötigung ist sowas nicht.
Hier geht es nur um die juristische Klärung.

Würde mich aber wundern, wenn die tatsächlich Klage einreichen

Da kommt dann nur ein Gericht in München in Frage, denn vor anderen AG / LG würde man ja verlieren.....

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums