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ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #45 am: 07 Februar 2019, 10:44:25 »

Blöde Frage: Wie würde denn ein mögliches Szenario aussehen, in dem das Wissen um die Illegalität nachgewiesen werden könnte, sofern man noch nie einen CB gemacht hat?

Du schickst deiner Bank 2018 eine Aufforderung zur Rückbuchung wegen illegalen Glücksspiels und die Bank bucht dir dein Geld tatsächlich zurück.
2019 schickst du nochmal eine Aufforderung zur Rückbuchung wegen illegalen Glücksspiel.

Dann ist es gewiss, dass du von der Illegalität wusstest.

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #46 am: 07 Februar 2019, 10:46:21 »
Laut dem Urteil aus München müsste die Bank selbst der erneuten Aufforderung folge leisten zumal keine Schutzmechanismen getroffen wurden um keine weiter Zahlungen leisten zu könne.

Klingt zwar absurd aber so interpretiere ich das.

Was da aber noch nachkommen kann steht auf einem anderen Blatt Papier.
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 10:48:58 von Born4Nothing »
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Offline Ilona

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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #47 am: 07 Februar 2019, 10:50:48 »
Man kann Probleme mit dem Urheberrecht bekommen, wenn man einfach so rumkopiert. Natürlich sollte man nicht jede Quelle in diesem Forum publizieren. Die Abwägung lautet: Bringt uns das wirklich weiter?

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #48 am: 07 Februar 2019, 10:53:19 »
Und das was die ING abzieht, ist an Illigalität kaum zu überbieten.

Sie wissen ganz genau, dass es solche Buchungen nicht erlaubt sind, nehmen eine Gebühr dafür und verdienen so noch an jeder Buchung mit.

Deshalb "vermute" ich, würde die ING niemals jemdanden wegen illegalen Glücksspiel anzeigen, geschweige einem das Konto deshalb kündigen können^^.

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #49 am: 07 Februar 2019, 10:54:24 »
Die Abwägung lautet: Bringt uns das wirklich weiter?

Das musst du entscheiden.  :)


Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #50 am: 07 Februar 2019, 10:58:09 »
 @Torsten

Die ING ist da aber nicht die einzige Bank die ein solche Geschäftsgebaren an den Tag legt!  Klar gehört das unterbunden aber kaum jemand traut sich hier zu klagen.

Bin schon auf das nächste Schreiben von der ING gespannt und wie der Inhalt lautet. Kann mir nicht vorstellen das die weiterhin blocken oder kein Schreiben kommt und mir am 14.02 die Kohle wieder zur Verfügung steht.

Abschätzen kann ich das momentan nicht wirklich be keinen 4000 EUR dafür einen Klage zu riskieren; wir werden sehen. Für meine Teil habe ich nur noch eine Möglichkeit und zwar die Klage, wenn die erneute Ablehnung kommt und diese werde ich auch nutzen.
« Letzte Änderung: 07 Februar 2019, 11:01:22 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #51 am: 08 Februar 2019, 12:26:37 »
Update:

Zitat
...Ihr Schreiben enthält keine Informationen, die unsere Sicht auf die Rechtslage ändern würde.

Das Urteil vom AG München, auf das Sie sich beziehen, ist weder bindend noch mit dem hier vorliegenden Sachverhalt vergleichbar. Wie verweisen stattdessen auf unsere Ausführungen vom 29.01.

Ob hier die Einbeziehung eines Anwalts oder die Beschreitung des Rechtsweges sinnvoll ist, ist allein Ihre Entscheidung.

Es tut uns leid, dass wir Ihnen keine andere Antwort geben können.

...Gebühren für illegale Transaktionen abgreifen.... dazu fällt mir nichts ein.

Gut, geht die Sache nun eben an den Anwalt zur Prüfung.
« Letzte Änderung: 08 Februar 2019, 12:30:50 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #52 am: 08 Februar 2019, 12:30:56 »
Bei der ING waren es KK-Buchungen?

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #53 am: 08 Februar 2019, 12:31:38 »
Ja, steht aber auch so im Betreff.
« Letzte Änderung: 08 Februar 2019, 12:33:37 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #54 am: 08 Februar 2019, 12:39:31 »
🤦🏻‍♂️lol Danke

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #55 am: 14 Februar 2019, 11:52:01 »
Nach Rückmeldung vom Anwalt ist das Urteil für andere KK-Gesellschaften (hier ING) nicht bindend. Die KK-Banken können es zwar akzeptieren müssen dies jedoch nicht da dies nur die Banken im aufgeführten Urteil betraf.

Auch wurde mit der ING bereits außergerichtlich kommuniziert was aber ergebnislos war.

Es werden jedoch weitere Klagen gegen andere Banken geführt und man rechnet mit Urteilen.

Auch wurde mir abgeraten nun zu Klagen um nicht unnötige Kosten zu produzieren - ergo das Selbe Spiel wie bei SOFORT. Abwarten...

« Letzte Änderung: 14 Februar 2019, 12:37:44 von Born4Nothing »
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Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #56 am: 14 Februar 2019, 14:30:26 »
Hallo Born,

Vielen Dank für diese Information!

Das ist natürlich alles sehr ärgerlich, aber nicht zu ändern.

Es bleibt wirklich nur zu hoffen, dass es bald ein paar Urteile gibt.

Re: ING - OC/KK Zahlungen und die Rückforderung
« Antwort #57 am: 10 September 2020, 18:52:06 »
Kleines Update,

nachdem dem Mahnbescheid widersprochen wurde, selbstverständlich fristgerecht, ist nichts mehr von der ING oder deren Anwälte gekommen.

Da uns ja das Konto gekündigt wurde erhalten wir ab und zu mal Briefe von der ING in dem wir unsere Daten bestätigen sollen. Sicher nicht!
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