Zum Thema "WHDG und deren Provision" weil man ja auch direkt einen Anwalt hätte nehmen können, bekam darauf so eine Antwort von WHDG.
Guten Tag Herr Blank,
der Vergleich in Höhe von 75 % wurde einmal erreicht und ist maximal ein Richtwert. Unsere Provision wird nicht von der Gegenseite getragen, zumindest ist mir kein solcher Fall bekannt. Wie hoch diese Provision ausfällt, wird noch geklärt. Sollten die Anwaltskosten von der Gegenseite getragen werden, werden selbige aber in Abzug gebracht und die Provision sinkt automatisch.
Klar können Sie sich einen Anwalt nehmen, den bezahlen Sie außergerichtlich aber genauso wie bei jeder anderen Durchführung auch. Somit gingen Sie ein finanzielles Risiko ein, z.B. bei einem Streitwert von 15.000 EUR knapp 1.029,35 EUR, egal ob Sie gewinnen oder verlieren. Die Chance alleine einen Vergleich zu erzielen halte ich weitergehend für verschwindend gering. Selbst gemeinsam gehe ich nicht davon aus, dass es mehrheitlich zu Vergleichen ohne vorherige Klagen kommen wird.
An unserer Dienstleistung hat sich also gar nichts geändert, wir tragen das Kostenrisiko und dafür bezahlen Sie im Nachhinein.
Aber wann mal etwas passieren wird, steht in den Sternen....