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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten

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Offline M95ax

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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« am: 20 Mai 2020, 19:09:39 »
Guten Tag,

ich bin echt fassungslos... Habe gerade ein Schreiben von der Polizei erhalten, dass ich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nächste Woche eine Vorladung bei der Polizei habe wegen unerlaubten Glücksspiel von 01.02.2019-12.02.2020.
ich bin spielsüchtig und habe ich diesen Zeitraum ca 100.000€ eingezahlt und 80.000€ ausgezahlt. Genau weiß ich das natürlich nicht, eher mehr als weniger.

Ich war bis zum 01.03.2020 bei der Commerzbank die mich jedoch gekündigt hat, Grund wollten Sie mir nie nennen. Gehe davon aus das mich die Commerzbank angezeigt hat.

Wie soll ich mich jetzt verhalten? Habe sowas noch nie erlebt das man wegen online Casinos eine Anzeige bekommt!??? Habe irgendwie ziemlich Schiss weil ich in meiner Jugend zwischen 13-17 viel Mist gebaut habe und damals für 3 Wochen in Arrest musste.
Seitdem nie wieder was mit der Polizei zu tun gehabt (bin jetzt 25 Jahre).

Ich verstehe die Welt gerade nicht mehr und wieso erhebt die Staatsanwaltschaft direkt eine Anklage bzw lädt mich vor? Da muss ich ja hin, hätte die Polizei mit die Vorladung geschickt hätte ich nicht hin gemusst.

Bitte um Rat.

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #1 am: 20 Mai 2020, 19:32:43 »
Hast du evtl. ein Chargeback durchgeführt bzw. Klage am laufen gegen Zahlungsdienstleister? Evtl. könnte so eine Anzeige von denen stammen. Polizei bzw. Staatsanwaltschaft muss jede Anzeige nachgehen. Wird am Ende eh fallen gelassen, da ich davon ausgehe, dass du wie viele hier in Unkenntnis online gezockt hast

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Offline M95ax

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #2 am: 20 Mai 2020, 21:01:20 »
Nein habe kein laufendes Chargeback, deswegen verstehe ich es auch nicht. Gab es so einen Fall etwa schonmal?
« Letzte Änderung: 21 Mai 2020, 16:03:19 von M95ax »

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Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #3 am: 20 Mai 2020, 21:01:38 »
Zitat
Guten Tag,

ich bin echt fassungslos... Habe gerade ein Schreiben von der Polizei erhalten, dass ich im Auftrag der Staatsanwaltschaft Nächste Woche eine Vorladung bei der Polizei habe wegen unerlaubten Glücksspiel von 01.02.2019-12.02.2020.

Einladung nicht wahrnehmen, und anschließend ab zum Anwalt, dieser beantragt Akteneinsicht und dann weißt du wer dich angekackt hat.

2. Vorladung durch die Polizei als Beschuldigter

Werden Sie von der Polizei als Beschuldigter vorgeladen, haben Sie auf den ersten Blick eine komfortablere Position, als bei einer Zeugenvorladung. Die Privilegierung von Vorladungen im Auftrag der Staatsanwaltschaft ist hier vom Gesetzt nicht vorgesehen. Sie sind somit tatsächlich in keinem Fall verpflichtet, bei der Polizei auszusagen
Quelle Anwalt.de.

Wo hast Du denn gespielt in welchen Kasinos?

Mit etwas Pech hast Du in einem in Curacao lizenzierten Casino gespielt, da ist es dann in der Tat illegal gewesen weil, keine EU-Lizenz.
Das ist dann etwas anderes als ob du in Malta gespielt hättest, wo sich die Kasinos auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, auch wenn es falsch ist.
« Letzte Änderung: 20 Mai 2020, 21:08:26 von Rofl1312 »

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #4 am: 20 Mai 2020, 21:02:11 »
Mein Rat: Ruhe bewahren und Anwalt kontaktieren, und zwar einen, der Ahnung von Glücksspielrecht hat. Im Ergebnis wird das Verfahren mit großer Wahrscheinlichkeit wohl eingestellt. Aber ohne Anwalt würde ich das trotzdem nicht machen.

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #5 am: 20 Mai 2020, 21:20:14 »
Kann sein wegen Geldwäsche...bekam damals die Abmahnung der Bank ansonsten wird das Konto gekündigt...also war damals kann alles mögliche sein

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Offline M95ax

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #6 am: 20 Mai 2020, 21:42:11 »
Puhh also das waren viele Casinos... Hauptsächlich in dem Zeitraum Vera&John, Drückglück, Wunderino, Mr.Green, Mr.Play aber waren bestimmt übers Jahr mehr. Immer in dem einem gesperrt dann im anderen angemeldet also das übliche Spiel!

Also muss ich nicht dahin? Weil wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt muss man da doch hin oder etwa nicht? Ich blicke da nicht so ganz durch.

Meint ihr wirklich ich soll einen Anwalt einschalten? Habe kaum Geld da ich viele Schulden durchs zocken habe die ich monatlich abbezahle...

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Offline Olli

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #7 am: 21 Mai 2020, 07:08:46 »
Hi Max!

Ich zitiere hier mal Ilona:
Zitat
ab sofort übernimmt die Kanzlei Kraft, Geil und Kollegen aus Bielefeld http://www.kguk.de/ die juristische Beratung für den Fachverband Glücksspielsucht e.V. (FAGS). Die dortigen Fachanwältinnen für Bankenrecht – Dr. Iris Ober und Juliane Brauckmann – sind die Ansprechpartnerinnen. Termine können über die Telefonnummer 0521-529930 vereinbart werden.

Der FAGS hat mit der Kanzlei einen Honorarvertrag abgeschlossen, der eine telefonische, schriftliche oder persönliche Einzelberatung sowie erste Aufforderungs-bzw.  erste Forderungsabwehrschreiben umfasst. Sollte eine weitere außergerichtliche und/oder eine gerichtliche Interessenvertretung erfolgen, müsstet ihr ein Mandat mit dieser oder einer anderen Kanzlei vereinbaren.

Deine Frage, was Du nun am Besten machst, sollte doch auch unter die kostenlose Erstberatung fallen.
Ich würde also morgen dort einfach mal anrufen und unverbindlich fragen.

Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #8 am: 21 Mai 2020, 09:47:45 »
Also muss ich nicht dahin? Weil wenn die Staatsanwaltschaft Klage erhebt muss man da doch hin oder etwa nicht? Ich blicke da nicht so ganz durch.

Eine Vorladung zur Polizei, vor allem als Beschuldigter in einem Strafverfahren, solltest du definitiv nur dann wahrnehmen, wenn du dir deiner Unschuld zu 100% bewusst bist.
In diesem konkreten Fall solltest du dir schleunigst juristische Hilfe bzw Beratung von der bereits erwähnten Kanzlei Kraft,Geil & Kollegen holen. Da die Erstberatung kostenlos ist (lobenswerter Weise ermöglicht durch die FAGS) und auch der erste Schriftverkehr mit inbegriffen zu sein scheint, hast du hier also eine risikolose Möglichkeit dir fachlich kompetente Beratung / Hilfe zu holen.

Wo hast Du denn gespielt in welchen Kasinos?

Mit etwas Pech hast Du in einem in Curacao lizenzierten Casino gespielt, da ist es dann in der Tat illegal gewesen weil, keine EU-Lizenz.
Das ist dann etwas anderes als ob du in Malta gespielt hättest, wo sich die Kasinos auf die Dienstleistungsfreiheit berufen, auch wenn es falsch ist.

Es gibt keine "EU Lizenz". Derartige Lizenzen werden von den jeweiligen Staaten/Bundesländer ausgegeben. Das ist quasi "Ländersache".

Nein habe kein laufendes Chargeback, deswegen verstehe ich es auch nicht. Gab es so einen Fall etwa schonmal? Ich ..[...].. ist. Macht doch aber eh kein Unterschied oder?

Nun, die Teilnahme an Online Glücksspiel ist genauso illegal wie die hier oft thematisierte "Vermittlung von Online Glücksspielen". Es gibt auch Gerichtsverfahren gegen Spieler selbst. Zum Beispiel hier nachzulesen:
https://openjur.de/u/753117.html

Wenn die Bank Kenntnis davon erlangt, das du dein Girokonto nutzt um an illegalem Glücksspiel teilzunehmen, muss sie sogar handeln, da sie sich eben sonst selber der Mitwirkung strafbar machen würde.

Das die Bank hier überhaupt aktiv wurde und recherchiert hat, wird wohl sicherlich auch den enormen Geldbeträgen liegen, die du da transferiert hast. Die Überwachung der Konten und Transaktionen auf Geldwäscheverdacht ist Banken nämlich gesetzlich vorgeschrieben. (Geldwäschegesetz (GwG) ).
Da liegt ja grundsätzlich erst einmal der Verdacht nahe, das möglicherweise Geldwäsche im Raum stehen könnte. Immerhin gingen von deinem Konto innerhalb eines Jahres 100.000€ ins Ausland, 80.000 € flossen zurück. Das hier nachrecherchiert wurde, wohin das Geld genau geflossen ist,  liegt also nahe.
Dass das Konto vor allem hinsichtlich der enormen (sowie auch verbotenen) Ein- und Auszahlungen an bzw von illegalen Online Casinos daraufhin gekündigt wurde, ist also grundsätzlich die richtige Konsequenz seitens der Bank gewesen meiner Auffassung nach.

Ob die Weitergabe der Erkenntnisse (immerhin liegt ja kein Straftatbestand der Geldwäsche im Raum) an die Staatsanwaltschaft nun "unbedingt notwendig" war, stelle ich aus moralischer Sicht mal in Frage. Immerhin bist du ja durch deine Schulden und deiner Sucht genug gestraft.
Vielleicht ist es aber auch gesetzlich vorgeschrieben, derartige Erkenntnisse auch außerhalb des GwG, an die Strafverfolgungsbehörden weiterzugeben. Weiß ich ehrlich gesagt auch nicht so wirklich. Kann dir auch nur ein Fachanwalt für Bankenrecht sagen.

Ich habe übrigens in dem von dir zitierten Text eine Textzeile herausgefiltert ( mit Hilfe von ..[..].. ). Die Aussagen würde ich an deiner Stelle weder vor Gericht, noch öffentlich(Auch nicht hier im Forum) äußern. Man weiß ja nie wer so mit liest und inwiefern solche Aussagen am Ende problematisch werden

Denn, doch, Unwissenheit kann sehr wohl vor Strafe schützen. Dafür muss man das aber auch glaubwürdig zum Ausruck bringen können, das man tatsächlich nicht bewusst illegal teilgenommen hat (Argumente, die das stützen, gibt es ja genug (Deutschsprachige Casinos, Dauerhafte Werbung im TV etc) ). Vielleicht löschst du also vielleicht die von mir gemeinte Textzeile  ::)  ;)

(StGB)
§ 17 Verbotsirrtum
Fehlt dem Täter bei Begehung der Tat die Einsicht, Unrecht zu tun, so handelt er ohne Schuld, wenn er diesen Irrtum nicht vermeiden konnte. Konnte der Täter den Irrtum vermeiden, so kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden.

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #9 am: 21 Mai 2020, 10:34:37 »
Alles schön und gut Dennis, das Landgericht München hat den Blackjackspieler dann aber (völlig zurecht) freigesprochen, das hast du nicht erwähnt.

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #10 am: 21 Mai 2020, 10:41:54 »
Das Verfahren wurde in der Berufung  "Wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts" eingestellt. Ein Freispruch ist das aber nicht.

Naja, das ändert aber nichts daran das er dennoch einen Rechtsbeistand benötigt^^
« Letzte Änderung: 21 Mai 2020, 10:44:26 von Born4Nothing »
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Wolke

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #11 am: 21 Mai 2020, 10:49:53 »
Hallo zusammen,

es tut mir leid für Max,aber wenn sich mehr Banken so verhalten würden,würden vielleicht weniger Menschen online spielen. Denn die Kündigung eines Kontos,Vorladung bei der Polizei und Beschuldigung einer Straftat sind schon heftig und schocken erstmal.
6-stellige Summen die immer hin und her gehen plus der Erbschaft lassen eine Bank natürlich aufmerksam werden. Bei 3-4 stelligen Summen wird die das nicht stören.

Nimm die Beratung des Forums wahr,Max. Ich hoffe,es wird alles fallengelassen und du nimmst das als letzten Anstoß um spielfrei zu werden.

LG Wolke

 

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #12 am: 21 Mai 2020, 10:52:43 »
Zitat
Bei 3-4 stelligen Summen wird die das nicht stören.

Doch, genau das sollte es aber und man sollte nicht differenzieren ob 1cent oder 100.000 EUR - illegal bleibt illegal und da ist kein Platz für einen Spielraum.

Abgesehen davon, wenn sich alle Zahlungsdienstleister und Banken an das Verbot der Mitwirkung im Glückspielstaatsvertrag halten würden dann wäre diese Konstellation obsolet.

Das man durchaus alles Blocken kann sieht man an Visa und MasterCard und es nicht schwer ist wie von diversen anderen Zahlungsdienstleistern vorgegaukelt wurde - Amex macht dies schon seit zig Jahren und Amex war noch nie für Glückspiel freigegeben.
« Letzte Änderung: 21 Mai 2020, 11:09:37 von Born4Nothing »
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Wolke

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #13 am: 21 Mai 2020, 11:14:48 »
Hallo Born,

Zitat
Doch, genau das sollte es aber und man sollte nicht differenzieren ob 1cent oder 100.000 EUR - illegal bleibt illegal und da ist kein Platz für einen Spielraum.

Ich bin da deiner Meinung,aber wahrscheinlich ist es den Banken zuviel Arbeit,das rauszuklamüsern.......

Aber vielleicht kommt ja jetzt langsam ein Umdenken der Banken......das würde vielen Menschen,viel Leid ersparen.

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #14 am: 21 Mai 2020, 11:28:53 »
Hi Max, freut mich von dir zu lesen! Ich hoffe dies sind "Altlasten" und nicht aktuelle Einzahlungen. Was ja bedeuten würde du wärst rückfällig geworden. Wie auch immer, rechtlichen ärger ist genau das was einem noch gefehlt hat.
Fand es interessant zu lesen, aber wie so oft im Internet sobald es ums recht geht sind Meinungen zwar wertvoll, meistens gut gemeint und oftmals auch korrekt. Aber auch heikel wenn man sich darauf verlässt weil in einem Forum nie den gesamten Sachverhalt kennt bzw zugibt,

Nimm einen ersten kostenlosen Rechtsberatung wahr! Unbedingt. Im dümmsten Fall musst du halt etwas springen lassen für eine anständige Beratung, aber dann hast du korrekte Beratung. Vielleicht ist es wirklich nichts (bzw eigenschutz der Bank was sehr gut möglich ist), vielleicht steckt aber auch mehr dahinter. Diese Geld zu investieren lohnt sich.
Kläre also ab ob solche Beratung in deiner Nähe mögich ist.
Viel Erfolg und wenns dich nicht allzuviel Kraft fordert teile doch deine Erkenntnisse und schritte mit, wäre sicher interessant.

Bleib stark auf deinem weg

 

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