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Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #30 am: 21 Mai 2020, 21:22:24 »
Alles schön und gut Dennis, das Landgericht München hat den Blackjackspieler dann aber (völlig zurecht) freigesprochen, das hast du nicht erwähnt.

Das sagte der Born bereits. Habe ich zur Kentniss genommen, du musst ihm jetzt nicht nachplappern.
Ich habe Übrigens auch lediglich nur über Google ein Urteil gesucht, welches sich gegen einen Spieler gerichtet hat bzw dem aktuellen Fall vom Max ähnlich ist. Dadurch kam ich auf die Seite von Openjur und bin dort fündig geworden, sodass ich dies als "Beispiel" hier verlinkt habe. Ob Berufung eingelegt wurde oder ob das, überspitzt gesagt, am Ende bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ist dort weder ersichtlich noch wichtig für den Grund dieser Verlinkung. Ich wollte hier lediglich zeigen, das die Teilnahme genauso strafbar ist wie auch die Mitwirkung von Banken&Zahlungsdienstleister. Damit wollte Ich lediglich die Dringlichkeit einer juristischen Vertretung in diesem Fall verdeutlichen, da unter Umständen eben ein möglicher Prozess auch zum Urteil führen kann.

Mich würde interessieren wenn der Fall abgeschlossen ist, seit wann die Bank/Zahlungsdienstleister davon wusste, dass du für Online-Kasinos ausgibst und du das Geld somit ins Ausland schickst.
Hat die Bank es vorher gewusst, und erst später gehandelt, dann würde ich denen sowas von gewaltig ans Bein pissen.

Die Bank/Dienstleister sollten die Füße still halten, die haben auch ihre Sorgfaltspflichten dir gegenüber, ohne Bank kein Glücksspiel bzw. eingeschränkt.

Wenn denen die Transaktionen erst nach ein paar Monaten auf fallen, dann läuft da etwas falsch bei der Bank, lass alle möglichen Optionen Prüfen.

In deinem Fall muss die Bank also wissen wer das Geld in Empfang nimmt, bzw. kennt den Empfänger ansonsten könnten sie dir diesen Vorwurf nicht machen, hier würde ich ansetzen und zurück scheißen.
Denn wenn sie den Empfänger kennt und davon ist hier auszugehen dann hätte man dich schützen können ;) you know ?
Eigentlich schon ein Armutszeugnis, die Bank wirkt schön mit bei den Zahlungen verdient ebenfalls wie die Kasinos, und du hältst am Ende den Arsch hin, und die Bank stellt sich auf dumm.

Wenn er zurückschießt, sofern irgendwas von deinen Vermutungen beweisbar wäre, hat es dann für seinen konkreten Fall welche Vorteile/Auswirkungen?  :D ::)

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #31 am: 21 Mai 2020, 22:01:11 »
Max - einfach nicht hingehen würde ich dir nicht raten. Wenn du tatsächlich Beschuldigter einer Straftat bist (das geht aus der Vorladung hervor) kannst du hingehen und einfach angeben, dass du dich nicht zur Sache äußern möchtest. Dann unterschreibst du das und dir wird keine einzige Frage zur Sache gestellt. Das darf dir im Strafverfahren auch nicht negativ ausgelegt werden.

*

Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #32 am: 21 Mai 2020, 22:16:06 »
Zitat
Wenn er zurückschießt, sofern irgendwas von deinen Vermutungen beweisbar wäre, hat es dann für seinen konkreten Fall welche Vorteile/Auswirkungen?  :D ::

Die Bank bekommt dann hoffentlich auch mal eins auf den Deckel-
Meine "Vermutung" ist hier nicht fehl am Platz, denn warum scheißt die Bank ihn denn an? Normalerweise sind doch Überweisungen fürs Casino "verschlüsselt" und der Empfänger irgendein Dienstleister und der Verwendungszweck irgendein Zahlencode., in seinem Fall ist das Kind bei jeder Überweisung wohl beim Namen genannt wurden.
Und am Ende kann es für die Bank zum Boomerang werden, wenn man schon früher Kenntnis von den Transaktionen gehabt hatte.
Bei der Summe darf man mal ganz "Zart" nach den Sorgfaltspflichten der Bank fragen oder Geldwäsche...

Unabhängig von der Anzeige würde ich mich mal beraten lassen, und am Ende ist er vielleicht ein kleines Stück reicher, wenn man sich vergleicht ;)

Die Bank muss wissen wer die Zahlungen bekommen hat, sonst kann man ihn diesen Vorwurf nicht machen.

Ich gehe davon aus, dass es in einem Freispruch enden wird, wenn man bei einer Klage alle getätigten Spins als Beweis vorlegen muss sowie alle Einzahlungen, dann könnte es für eine Verurteilung schwierig werden.
Die Transaktionen hat er getätigt keine Frage, aber hat er sie auch dafür verwendet? Es kann ihm niemand nachweisen, und das Casino wird den Behörden wohl kaum Auszüge zur Verfügung stellen.

Was haben sie gegen ihn in der Hand ?

Nur die Transaktionen, wenn der Nachweis bei einer Klage fehlt (Spins etc.) um Schadenersatz zu bekommen, dann gilt dies auch umgekehrt im Strafrecht vermute ich jetzt mal, nur die Transaktionen sind da etwas dünne.

Ist meine Meinung.

Zitat
Max - einfach nicht hingehen würde ich dir nicht raten. Wenn du tatsächlich Beschuldigter einer Straftat bist (das geht aus der Vorladung hervor) kannst du hingehen und einfach angeben, dass du dich nicht zur Sache äußern möchtest. Dann unterschreibst du das und dir wird keine einzige Frage zur Sache gestellt. Das darf dir im Strafverfahren auch nicht negativ ausgelegt werden.

Das kann er auch per Post machen, oder einfach gar nicht.
Wenn er hingeht dann kann man ihn schon mit geschickten Fragen ins Plaudern bringen.
In diesem Fall ist die Polizei nicht dein Freund und Helfer, sondern die Handlanger der Staatsanwaltschaft...
« Letzte Änderung: 21 Mai 2020, 22:28:53 von Rofl1312 »

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #33 am: 21 Mai 2020, 22:26:49 »
@ROFL

Das Verfahren wurde in der Berufung  "Wegen fehlender Anwendbarkeit deutschen Strafrechts" eingestellt. Ein Freispruch ist das aber nicht.

Demzufolge ist auch hier davon auszugehen das dies so gehandhabt werden wird.
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

*

Offline Max

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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #34 am: 22 Mai 2020, 00:52:42 »
Hallo,

bei mir war es genauso, nachdem ich die ganzen Rückbuchungen gemacht hatte ist die Bank darauf aufmerksam geworden und hat meine Kontobewegungen nachverfolgt. Vorher ist das niemandem aufgefallen, obwohl meine Bewegungen in den vorangegangenen Jahren auch immer mal explodierte. Die haben dan festgestellt, das ich vom 1.1.18 - 20.08.18 ca. 500.000€ umgesetzt habe und von mir eine Stellungnahme und Erklärung (bevorzugt mithilfe des Steuerbescheides) dazu verlangt, wegen dem Verdacht der Geldwäsche. Nachdem ich schriftlich erklärt habe, dass ich spielsüchtig bin und mit dem Schriftstück inkl. Steuerbescheid in der Bank vorgesprochen habe war das erledigt. Der Filialleiter kannte sich aus, sprach davon, dass er die Urteile kennt usw. und er jetzt alles der Rechtsabteilung übergibt. Da ich aber alles erklären und nachweisen konnte und er sich wie erwähnt mit der Materie bekannt ist, meinte er, dass nichts weiter passiert, sie aber mein Konto weiterhin im Auge haben und sollte es wieder zu Auffälligkeiten kommen mir dieses dann auch kündigen.

Ich gehe also davon aus, dass die Bank dies der Staatsanwaltschaft mitgeteilt hat und die nun ermitteln muss. Scheinbar hätte die Bank das aber - wie bei mir - auch intern tun und sich so absichern können.
Du wirst somit wahrscheinlich nur nachweisen oder glaubhaft erklären müssen, woher das Geld stammt was du eingezahlt hast. Da sich das meiste aufgrund der Ein- und Auszahlungen aufhebt, sind das am Ende die 20.000

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #35 am: 22 Mai 2020, 04:27:08 »
Zitat
Wenn er zurückschießt, sofern irgendwas von deinen Vermutungen beweisbar wäre, hat es dann für seinen konkreten Fall welche Vorteile/Auswirkungen?  :D ::

Die Bank bekommt dann hoffentlich auch mal eins auf den Deckel-
Meine "Vermutung" ist hier nicht fehl am Platz, denn warum scheißt die Bank ihn denn an? Normalerweise sind doch Überweisungen fürs Casino "verschlüsselt" und der Empfänger irgendein Dienstleister und der Verwendungszweck irgendein Zahlencode., in seinem Fall ist das Kind bei jeder Überweisung wohl beim Namen genannt wurden.
Und am Ende kann es für die Bank zum Boomerang werden, wenn man schon früher Kenntnis von den Transaktionen gehabt hatte.
Bei der Summe darf man mal ganz "Zart" nach den Sorgfaltspflichten der Bank fragen oder Geldwäsche...

Geldwäsche, das letze Wort deiner von Halbwissen geprägten Vermutungen&Ideen ist das richtige Stichwort.
Lies dir mal das maltesische Gesetz zur Geldwäschebekämpfung durch:
https://legislation.mt/eli/cap/373/eng

gerne auch das deutsche Gesetz zur Geldwäschebekämpfung:
https://www.buzer.de/GwG_Geldwaschegesetz.htm
 
Da lies dir z.B. mal § 33 Datenaustausch mit Mitgliedstaaten der Europäischen Union durch.

Das Ganze wird auch nochmal durch die europäische Richtlinie gestützt.
https://lexparency.de/eu/32015L0849/ART_30/

Bevor du hier also irgendwelche Thesen in den Raum stellst, die sowieso nicht relevant für das eigentliche Problem des Beitragsersteller ist, ist es immer wichtig sich mit der Ganzen Materie zumindest mal zu befassen. Die maltesische Lizenz verpflichtet neben dem üblichen gesetzlichen Geldwäschegesetz die OnlineCasinos, im Übrigen wie jedes andere Wirtschaftsunternehmen, auch dazu, alle Einsätze/Einzahlungen/Auszahlungen eines Spielers zu protokollieren und bei Verdacht auf Geldwäsche den Behörden zu übergeben. In Deutschland regelt das § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Insofern ist deine Aussage (Es kann ihm niemand nachweisen, und das Casino wird den Behörden wohl kaum Auszüge zur Verfügung stellen.) grober Unfug. Doch werden sie, nein sie müssen sogar.


Aber vereinfacht gesagt:

- Jemand überweist aus Deutschland mittels Finanzdienstleister über ein Jahr hinweg 100.000€ ins Ausland
- In diesem Zeitraum fließen auch wieder 80.000 € aus dem Ausland zurück
- Bankeninterne Sicherungssysteme erkennen verdächtig hohe Transaktionen ins Ausland
- Die zentrale Meldestelle zur Verhinderung, Aufdeckung und wirksamen Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung wird benachrichtigt und ermittelt den Zahlungsempfänger.
- Durch die Informationen des Zahlungsempfänger wird der Verdacht auf Geldwäsche ausgeräumt, da nachvollziehbar ist, was mit dem Geld geschehen ist und woher es kommt.

Die Bank bekommt die Rückmeldung das der Verdacht ausgeräumt ist und kündigt das Geschäftsverhältnis, weil sie sich wahrscheinlich mal den Glücksspielstaatsvertrag durchgelesen hat.
Wie es nun dazu kam das die Staatsanwaltschaft davon Wind bekommen hat und welche Beweggründe es gab, da stattdessen ein Strafverfahren wegen der verbotenen Teilnahme an OCs einzuleiten, das ist mir nicht ganz klar.

Zitat
Unabhängig von der Anzeige würde ich mich mal beraten lassen, und am Ende ist er vielleicht ein kleines Stück reicher, wenn man sich vergleicht ;)
Ein Vergleich setzt voraus, das es überhaupt erst einmal ein Zivilrechtsstreit gibt oder eine Forderung an die Bank gestellt wird, die man beidseitig außergerichtlich beenden möchte. Gütlich, meist weil die Rechtslage nicht ganz klar ist. In solchen Zivilstreitigkeiten liegt ja meistens die Wahrheit irgendwo in der Mitte. Daher wirken die Richter in zivilrechtlichen Klagefällen auch meist nach der persönlichen Anhörung darauf hin, das sich die Parteien gütlich einigen.
Ich bezweifel das die Hausbank hier auch nur einen Gedanken dran verschwenden wird. Wie du selber sagtest, die Zahlungen über verantwortliche Dritt-Zahlungsdienstleister wie Sofort oder Trustly etc, sind anders als bei Paypal oder Kreditkarten (Akzeptanzverträge, klare Kennzeichnung), für die Hausbank erstmal nicht eindeutig nachvollziehbar. Somit kannst du denen auch keine bewusste Mitwirkung vorwerfen, zumal sie ja sofort gehandelt haben, als es nachweisbare Erkentnisse darüber erlangt haben.

Hier wären die o.g. Zahlungsdienstleister das Ziel möglicher Klagen

*

Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #36 am: 22 Mai 2020, 12:39:15 »
Die Richtlinien interessieren Malta relativ wenig, von einem Land welches von den Kasinos finanziert wird halte ich relativ wenig, da kann man nichts erwarten die schießen sich nicht selbst ins Knie ;)
In einem Youtube-Video wo es um Sportwetten geht sowie Geldwäsche und Austausch zwischen zwei Staaten innerhalb der EU (Italien - Malta) hat Malta über einen Zeitraum von einem Jahr keine Daten an Italien übermittelt.
Bei diesem Fall handelt es sich um Geldwäsche im großen Stil, und warum sollte in diesem Fall dies jetzt genau dieser Datenaustausch funktionieren?

Was Kasinos müssen interessiert die relativ wenig, sie müssten ebenfalls sicherstellen nicht gegen ein gesetzliches Verbot zu verstoßen im jeweiligen Land wo sie ihren "Service" anbieten, und dies tun sie hundertfach wenn nicht sogar Millionenfach.

Zitat
In Deutschland regelt das § 8 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflicht. Insofern ist deine Aussage (Es kann ihm niemand nachweisen, und das Casino wird den Behörden wohl kaum Auszüge zur Verfügung stellen.) grober Unfug. Doch werden sie, nein sie müssen sogar.

Haha, das glaube ich erst wenn ich es sehe, ich bin felsenfest davon überzeugt dass kein einziger Spin an die Behörden übermittelt wird von Seiten des Kasinos.
Dass ist alles fernab der Realität, ein Kasino verhilft dazu einen Spieler zu verurteilen der am illegalen Glücksspiel teilgenommen hat, aber selber gegen die deutschen Gesetze verstoßen hat.
Die müssen höchsten mal Kacken dort in Malta, da wird sich keiner den Finger Krum machen, und schön die Füße still halten und weiter in der "grauen Zone" leben, die befinden sich selber auf ganz dünnen Eis.

Ich sage es nochmal, die Bank hätte viel früher nachfragen müssen was mit dem Geld passiert, Sorgfaltspflichten im Rahmen des Geschäftsbesorgungsvertrages.
Entweder der TE ist so vermögend und hatte die 100k auf der hohen Kannte, oder er hat auf Pump gezockt, und wenn er auf Pump gezockt hat, dann hätte die Alarmglocken ebenfalls viel früher schrillen müssen..
Wenn ich einmalig 1-5000€ überweise wird es vermutlich niemanden interessieren, aber wenn alle 30-60 Minuten eine Überweisung in höhe von 1-5000€ getätigt wird, ist dies schon komisch, und aus meiner Sicht unüblich für ein privat geführtes Girokonto.
Die Systeme müssten viel früher Alarm schlagen ..

Geldwäsche kann man der Bank vermutlich nicht vorwerfen,  da rudere ich mal zurück, aber dem Kasino dann schon ;) alleine schon dann wenn ein Dienstleister zwischengeschaltet ist, und aus diesem Grund wird das Kasino nichts an die Behörden in Deutschland übermitteln, die werden schön die Füße still halten.

Beim illegalen Glücksspiel gibt es zwei Seiten Spieler und Anbieter und wenn der Spieler angeklagt wird, muss auch der Anbieter angeklagt werden und dieser scheint ja hier wohl bekannt zu sein, gleiches Recht für alle.
Die Behörden werden hier wohl ebenfalls wie das Kasino die Füße still halten, und nichts in die Richtung unternehmen, es wäre komisch wenn der Spieler verurteilt wird und der Anbieter nicht ;)

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #37 am: 22 Mai 2020, 12:52:47 »
Das die OC nicht bei der Aufklärung mitwirken hat man ja bei mir vor dem LG Ulm gesehen - Der Sherriff war zwei mal Vor-Ort aber niemand hat die Tür geöffnet.

Dem OC waren die Probleme mit Ihrem Vertragspartner (Paypal) ziemlich egal solange der Rubel rollte. Das war es aber auch!

Selbst den Banken scheint es egal zu sein - hab ich auch bei meiner Bank gesehen - die wussten 1 Jahr lang über mein Problem bescheid aber unternommen wurde nicht. Erst als man mich beschissen und betrogen hatte - da hat die Bank mir gekündigt und mir auch noch mit rechtlichen Konsequenzen gedroht!

Im Nachhinein betrachtet hätte ich mir gewünscht das meine Bank mehr getan hätte als sehenden Auges mich weiter machen zu lassen und ich mir damit mein Grab schaufle... zur Not auch so wie hier der Fall.
« Letzte Änderung: 22 Mai 2020, 13:08:48 von Born4Nothing »
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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #38 am: 22 Mai 2020, 13:19:26 »
Born, du hast doch gegen Paypal geklagt. Was für ein Dokument sollte den auf Malta zugestellt werden? Paypal hat ja ihren Sitz in Luxemburg.

ich habe nämlich auch Klagen gegen OC's am laufen, die auf Malta und Gibraltar Ihren Sitz haben. Muss ich mir Sorgen machen, dass die Klage nicht zugestellt werden kann.

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #39 am: 22 Mai 2020, 13:39:46 »
Naja, irgendwelche Unterlagen vom Gericht sollten an bet@home zugestellt werden - bei 888 hat es ja geklappt aber was genau kann ich dir nicht sagen; da stand nur:

Zitat
The Court Marshail stated that he aftemped service on 14/5/2019 and 21/6/2019, but no one opened for him at Indicated address.

@M95AX

Schon was in Erfahrung bringen können?

« Letzte Änderung: 22 Mai 2020, 13:44:12 von Born4Nothing »
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Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #40 am: 22 Mai 2020, 15:38:30 »
Alles schön und gut Dennis, das Landgericht München hat den Blackjackspieler dann aber (völlig zurecht) freigesprochen, das hast du nicht erwähnt.

Das sagte der Born bereits. Habe ich zur Kentniss genommen, du musst ihm jetzt nicht nachplappern.
Ich habe Übrigens auch lediglich nur über Google ein Urteil gesucht, welches sich gegen einen Spieler gerichtet hat bzw dem aktuellen Fall vom Max ähnlich ist. Dadurch kam ich auf die Seite von Openjur und bin dort fündig geworden, sodass ich dies als "Beispiel" hier verlinkt habe. Ob Berufung eingelegt wurde oder ob das, überspitzt gesagt, am Ende bis zum Bundesverfassungsgericht ging, ist dort weder ersichtlich noch wichtig für den Grund dieser Verlinkung. Ich wollte hier lediglich zeigen, das die Teilnahme genauso strafbar ist wie auch die Mitwirkung von Banken&Zahlungsdienstleister. Damit wollte Ich lediglich die Dringlichkeit einer juristischen Vertretung in diesem Fall verdeutlichen, da unter Umständen eben ein möglicher Prozess auch zum Urteil führen kann.

Mich würde interessieren wenn der Fall abgeschlossen ist, seit wann die Bank/Zahlungsdienstleister davon wusste, dass du für Online-Kasinos ausgibst und du das Geld somit ins Ausland schickst.
Hat die Bank es vorher gewusst, und erst später gehandelt, dann würde ich denen sowas von gewaltig ans Bein pissen.

Die Bank/Dienstleister sollten die Füße still halten, die haben auch ihre Sorgfaltspflichten dir gegenüber, ohne Bank kein Glücksspiel bzw. eingeschränkt.

Wenn denen die Transaktionen erst nach ein paar Monaten auf fallen, dann läuft da etwas falsch bei der Bank, lass alle möglichen Optionen Prüfen.

In deinem Fall muss die Bank also wissen wer das Geld in Empfang nimmt, bzw. kennt den Empfänger ansonsten könnten sie dir diesen Vorwurf nicht machen, hier würde ich ansetzen und zurück scheißen.
Denn wenn sie den Empfänger kennt und davon ist hier auszugehen dann hätte man dich schützen können ;) you know ?
Eigentlich schon ein Armutszeugnis, die Bank wirkt schön mit bei den Zahlungen verdient ebenfalls wie die Kasinos, und du hältst am Ende den Arsch hin, und die Bank stellt sich auf dumm.

Wenn er zurückschießt, sofern irgendwas von deinen Vermutungen beweisbar wäre, hat es dann für seinen konkreten Fall welche Vorteile/Auswirkungen?  :D ::)

Wenn hier irgendeiner "plappert" und mit Worthülsen um sich wirft dann bist du das. Ich kenne das Urteil nicht von irgendwem hier im Forum sondern seit es damals durch die "Onlinepresse" ging und verfolge den Fall seit er damals aktuell war, also schalt mal einen Gang zurück.

*

Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #41 am: 22 Mai 2020, 17:39:57 »
Zitat
Wenn hier irgendeiner "plappert" und mit Worthülsen um sich wirft dann bist du das. Ich kenne das Urteil nicht von irgendwem hier im Forum sondern seit es damals durch die "Onlinepresse" ging und verfolge den Fall seit er damals aktuell war, also schalt mal einen Gang zurück.

An meinem geschriebenen ist mit Sicherheit etwas dran.
Und einen Gang schalte ich definitiv nicht zurück, es wäre komisch nur den "Spieler" zu verurteilen und den Anbieter ungestraft davon kommen zu lassen.

Wie genau es abgelaufen ist wissen wir (noch) nicht, wo und wie er eingezahlt hat.
Die Systeme der Banken scheinen gut zu funktionieren wenn dies erst nach einem Jahr auffällt das jemand an Online zockt verbotener Weise, ich gehe davon aus die Bank schaut dort jetzt genauer rauf schließlich hat das Innenministerium Niedersachsens die Banken darauf hingewiesen nicht mehr mitzuwirken am Glücksspiel.
Spätestens jetzt kann man den Banken nicht mehr absprechen sie wissen nicht wofür die Kunden ihre Gelder verwenden, und wenn man sich daran nicht hält oder halten dran halten will müssen sie den Arsch hinhalten.
Bei Kreditkartenzahlungen ist es eindeutig durch Kennzeichnung des MCC und bei Sofort/Trustly/Giropay und co. ist es auch ganz einfach an Hand des Empfängers.
Bis jetzt habe ich kein Online-Shop gefunden wo ich mit Trustly einzahlen kann, bei Sofort und Giropay sind es in der Regel die gleichen Anbieter die Zahlungen abwickeln, den Anbieter kurz bei Google gesucht und schon ist die Sache klar.
Man müsste sich nur einmal die Mühe machen für ein paar Stunden und recherchieren wer Zahlungen anbietet, und schwupp werden keine Gelder mehr transferiert, den Bankkunden einmal ermahnen und die Sache ist vom Tisch.

Das Thema ist kein neues für die Banken, nicht wissen zählt nicht mehr, die müssen auch endlich mal den Arsch hinhalten.

Und ich bleibe bei meiner Aussage, dass es schon allein daran scheitert nachzuweisen dass er überhaupt gespielt hat, mangelst Kooperation aus Malta, die Beweislage ist sehr dünn  und Transaktionen reichen noch lange nicht aus, diese besagen lediglich das da Geld geflossen ist mehr aber auch nicht.
Und die von Born genannten Gründen kommen dort noch hinzu, Anwendbarkeit deutsches Recht.

Und zum Thema Mitwirkung aus Malta, siehe Borns Beitrag, da hat keiner aufgemacht als dort was offizielles Zugestellt werden sollte ;)

Die machen quasi was sie wollen ;)

Bin jetzt übrigens im 4. Gang ;)

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #42 am: 22 Mai 2020, 17:43:20 »
4 Gang von 6 und Allradantrieb 😁
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine Meinung zu diesem Thema wieder, und sind keine Aussagen mit rechtlicher Verbindlichkeit.
Eine genaue Einschätzung kann nur ein Rechtsanwalt geben.

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #43 am: 22 Mai 2020, 18:37:51 »
Nichts für ungut Rofl1312 aber warum fühlst du dich überhaupt angesprochen, außer du und Dennis seid derselbe?
Grüße

*

Rofl1312

Re: Vorladung wegen unerlaubten Glücksspiel erhalten
« Antwort #44 am: 22 Mai 2020, 18:51:21 »
Sorry hab mich da wohl "verlesen" las nur mein Zitat und dachte ich wäre gemeint :) sorry

 

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