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Außergerichtliche Einigung mit MrGr***

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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #90 am: 10 Oktober 2020, 14:24:41 »
Zitat
Born meinst du die hat sich das Urtril von Ulm überhaupt zu Gemüte geführt.
Ich glaube die hat es sich nur einfach gemacht und sich München angeschlossen

Das passiert eben wenn man sich mit einer Einzelrichterin rumschlagen muss die nur nachplappert und bei Eintritt in die Verhandlung das Urteil bereits feststeht...
« Letzte Änderung: 10 Oktober 2020, 14:27:56 von Born4Nothing »
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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #91 am: 10 Oktober 2020, 14:28:46 »
Hauptsache das hat keine auswirkungen auf die Richter in Stuttgart

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #92 am: 10 Oktober 2020, 14:30:04 »
Hauptsache das hat keine auswirkungen auf die Richter in Stuttgart

Warum sollte das so sein? In Stuttgart geht es lediglich um das was das LG Ulm von sich gegeben hat - ob noch irgendwas eingebracht werden kann - Leitsatzentscheidung des BGH usw. weiß ich aber nicht.

Ist für mich auch das erste Mal das ich mich vor einem OLG wiederfinde^^
« Letzte Änderung: 10 Oktober 2020, 14:41:18 von Born4Nothing »
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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #93 am: 19 Oktober 2020, 18:07:39 »
Guten Abend,

ich sah gerade das die Kanzlei Lenne einen Bericht über "Online-Casino „Mr.Green“ zur Rückzahlung verurteilt" rausgebracht hat & das wäre ja genau die gleiche Geschichte wie bei mir in einem 5 -stelligen Bereich bei dennen, meint Ihr ich könnte da jetzt bewusster gegen gehen? Ich hab alle Beweise & wurde anfang des Jahres halt nur gesperrt von dennen...

*

Bastian0307

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #94 am: 19 Oktober 2020, 19:16:04 »
Naja, inwiefern bewusst dagegen angehen? Ohne Anwalt/Gericht brauchst dir nich die Mühe machen.

Hab das vor kurzem auch probiert und die sch***en auf das Urteil und geben immer noch das selbe von sich das Sie im Recht sind und du nicht.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #95 am: 19 Oktober 2020, 20:17:22 »
Aber die zahlen es demjenigen doch...also ist da schon was möglich oder nicht?

*

Bastian0307

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #96 am: 19 Oktober 2020, 21:18:34 »
Ob Sie es bezahlen wird sich während der Vollstreckung dauern. Nach dem Urteil musste ja noch 3 Wochen warten bis es rechtskräftig wird (es sei denn die legen Einspruch ein).

Und dann muss man halt schauen, ich bin der Meinung es muss vollstreckt werden, jedoch hatte Dennis in nem anderen Post schon paar Gründe gegeben die das widersprechen könnten.

Du brauchst auf jeden Fall nicht mit den Urteilen an die ran treten so nach dem Motto ihr habt da ja verloren also könnt ihr jetzt bitte meine Sachen Rückerstatten, das werden die niemals tun.

Du musst schon klagen übern Anwalt.

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #97 am: 19 Oktober 2020, 23:30:03 »
Das wäre dann der 29.10.2020 damit die 3 Wochen rum sind, mal sehen am 08.10.2020 wurden Sie verurteilt...

Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #98 am: 20 Oktober 2020, 11:43:05 »
https://www.sn.at/salzburg/chronik/online-casino-konzern-hat-viele-klagen-am-hals-94377046

Die werden in Österreich gerade zu mit Klagen überflutet^^
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Re: Außergerichtliche Einigung mit MrGr***
« Antwort #99 am: 20 Oktober 2020, 11:47:53 »
Zitat
Online-Casino: Konzern hat viele Klagen am Hals
Mr Green betreibt laut Urteil in Österreich illegales Glücksspiel und musste einem Pinzgauer 130.000 Euro zurückzahlen. Nun klagten weitere Spieler ihre hohen Verluste ein.


Es ist ein Urteil mit Präzedenzwirkung. Ein Urteil mit nicht abzusehenden Folgen, das ein ehemals schwer spielsüchtiger Pinzgauer nach rund zweijährigem Gerichtsstreit gegen den international aktiven, millionenschweren Online-Glücksspielanbieter Mr Green erfochten hat.

Gemäß dem im Mai 2020 endgültig rechtskräftig gewordenen Richterspruch muss der Onlinecasino-Riese dem Pinzgauer 130.000 Euro zurückzahlen. Diese Summe hatte der Mann allein im Februar 2017 beim tage- und nächtelangen Zocken über Handy und Computer am einarmigen Banditen verloren. Und dann eingeklagt. Die zwei mit der Causa befassten Gerichte (Landesgericht Salzburg, Oberlandesgericht Linz) stellten nämlich klar fest: Der vom Pinzgauer geklagte Onlinecasino-Riese mit operativem Sitz in Malta betreibe am österreichischen Markt verbotenes Glücksspiel. Online-Glücksspiele wie etwa der einarmige Bandit, bei dem Gewinn und Verlust nur vom Zufall abhängen, unterliegen laut Erstgericht und Berufungsgericht eindeutig dem heimischen Glücksspielmonopol. Und ebendieses Monopol verstößt laut Judikatur des Obersten Gerichtshofs (OGH) und auch jener des Europäischen Gerichtshofs EuGH nicht gegen Unionsrecht (EU-Recht).

Anwalt: "Es sind zehn weitere Klagen anhängig"
Aus diesem Grund, so der Succus des unumstößlichen Urteils, sei zwischen dem Pinzgauer Spieler und dem Anbieter Mr Green Limited auch kein gültiger Glücksspielvertrag zustande gekommen. Sämtliche via Kreditkarte bezahlten Spieleinsätze seien daher rückforderbar - und von Mr Green zurückzuzahlen.

Der erfolgreiche Kläger, der inzwischen auch tatsächlich die 130.000 Euro von dem Glücksspiel- und Sportwetten-Konzern ersetzt bekommen hat, wird vom Salzburger Rechtsanwalt Johannes Koman vertreten. Der Anwalt lässt im SN-Gespräch aufhorchen: "Am Landesgericht Salzburg sind inzwischen rund zehn weitere Zivilverfahren anhängig, in denen ich jeweils Spieler vertrete, die großteils bei Mr Green, aber auch bei anderen bei uns illegal tätigen Online-Glücksspiel-Anbietern Geld verloren haben. Sei es beim einarmigen Banditen oder auch beim Online-Roulette." Bei zwei dieser Kläger geht es laut Koman ebenfalls um die Rückforderung von jeweils einem sechsstelligen Verlust "aufgrund unrechtmäßiger Bereicherung" durch den Glücksspielanbieter, bei den übrigen Klagen um fünfstellige Summen. Einen weiteren Kärntner Kläger vertritt Koman am LG Klagenfurt.

Höchst bemerkenswert ist überdies, dass der ehemals spielsüchtige Pinzgauer bei Mr Green nicht nur 130.000 Euro, sondern zwischen April 2016 und März 2017 insgesamt sogar 750.000 (!) Euro verlor. "Wir haben natürlich auch die restliche verspielte Summe von mehr als 600.000 Euro eingeklagt. Allerdings aufgedröselt in vier weitere Einzelklagen. Würden wir nämlich die gesamte Summe auf einmal einklagen, wären die Gerichtsgebühren für meinen Mandanten enorm hoch", erklärt Anwalt Koman.

Mr Green ist in zwölf europäischen Ländern aktiv
Bis Mr Green dem Pinzgauer die im "Musterverfahren" eingeklagten 130.000 Euro überwies, dauerte es etliche Monate. Johannes Koman: "Wir haben uns zuerst vom LG Salzburg einen europäischen Zwangsvollstreckungstitel ausstellen lassen und eine maltesische Anwaltskanzlei mit der Exekution beauftragt. Eine Überweisung erfolgte aber erst dann, als wir die Zwangsverwaltung der Österreich-Domain von Mr Green betreffend Online-Gaming beantragten."

Die SN ersuchten den in zwölf europäischen Ländern aktiven Online-Gaming- und Sportwetten-Konzern Mr Green über dessen Presseabteilung um eine schriftliche Stellungnahme. Einerseits zum rechtskräftig erledigten Prozess, andererseits zu den zahlreichen weiteren anhängigen Verfahren. Eine Reaktion bzw. Antwort blieb jedoch aus.
« Letzte Änderung: 20 Oktober 2020, 14:50:55 von Olli »


 

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