Die EU-Lizenzen sind für den Bobbes denn es wurde nun mehrfach entschieden das das Verbot hier in Deutschland mit EU-Recht vereinbar ist.
OVG NRW, Beschluss vom 30.03.2020 - 13 B 1696/19
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.07.2019 - 6 S 2759/18
OVG Niedersachsen, Urteil vom 28.02.2019 - 11 LC 242/16
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 03.07.2019 - 4 MB 14/19
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.08.2019 - OVG 1 N 46.18
Siehe hierzu auch OLG Koblenz vom 03.07.2019 – 9 U 1359/18 - hier steht es ziemlich detailliert was die Dienstleistungsfreiheit mit dem EU-Recht für eine Gewichtung hat: KEINE!