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Prozessfinanzierung für die Rückforderung der Einzahlungen bzw. Verluste

  • 7 Antworten
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stefanmichaelsen

Wie von Boll angeregt würde ich die Informationen aus dem Thread vom Mittwoch gerne wieder verfügbar machen.

Aequifin.com (AEQUIFIN GmbH und Co. KGaA, Hamburg und München/Grünwald)

Hier kenne ich das Team persönlich und habe auch selber schon einen Klageentwurf mit Datenraum gemäß den Vorgaben des Anbieters aufbereitet, es gab bisher aber noch keine erfolgreichen Finanzierung für diesen Fall. Es handelt sich um eine Vermittlungsplattform und kein Finanzierer im eigentlichen Sinne. Ein Mandant und sein Rechtsanwalt (m/w/d) suchen sich hier gemeinsam "Sponsoren" für eine geplante Klage. Ich finde das Konzept vielversprechend, am Ende des Tages müssen aber auch Transaktionen stattfinden.

gluecksspielforderungen.de/ (SA ProzessFinanz UG (haftungsbeschränkt), D-55234 Wendelsheim)

Hier weiß ich positiv, dass schon ein Verfahren für einen deutschen Spieler finanziert wurde und kenne den Gründer aus einem Telefonat.

advofin.at/sammelverfahren/online-casino/ (AdvoFin Prozessfinanzierung AG, Wien)

Nur Österreich?

tom-orrow.at (TOM ORROW Prozessfinanzierung GmbH, Wien)

Auch Deutschland?

Wen kennt Ihr noch? Wer hat schon Erfahrungen gemacht?

« Letzte Änderung: 15 Mai 2020, 21:35:14 von stefanmichaelsen »

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Offline Ilona

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Hm, das gefällt mir nicht. Wir machen keine „Werbung“ für bestimmte Anbieter. Entweder löschen oder durch all die anderen Firmen, Startups, Agenturen etc ergänzen.
LG Ilona

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Offline Boll

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Naja, es gibt ja hier auch einen Thread zu WHDG. Das könnte man ja auch indirekt als Werbung sehen. Warum sollte man dann hier nicht auch andere Anbieter diskutieren?

Wenn du noch weitere kennen solltest, kannst du die ja gerne ergänzen. Nur meiner vorläufigen Recherche nach ist da die Auswahl nicht so groß. Natürlich gibt es unendlich viele Prozessfinanzierer. Die wenigsten sind aber auf das Thema Glücksspiel fokussiert bzw. überhaupt daran interessiert

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Offline Ilona

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Danke für das großzügige Angebot ;-)

Boll, stell dich doch mal bitte vor und erzähl uns ein bisschen was von dir.
« Letzte Änderung: 16 Mai 2020, 09:28:29 von Ilona »

Wie, du kennst den Boll nicht!?

Der Beste deutsche Tischtennisspieler aller Zeiten^^
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stefanmichaelsen

Die aus dem Ausland übernommene Idee einer gewerblichen Finanzierung von Prozesskosten als Alternative zu einer Risikovorsorge durch die in Deutschland weitverbreiteten Rechtsschutzversicherungen wurde erstmals 1998 durch die FORIS AG angeboten, die immer noch aktiv ist.

Prozessfinanzierung ist übrigens keine regulierte (staatlich überwachte) Tätigkeit. Im Grunde kann das jeder mit genügend Geld auf dem Bankkonto für Freunde und Bekannte ("family and friends") oder Menschen machen, die ihn persönlich von den Erfolgschancen einer Klage überzeugen können. 2008 hat der Gesetzgeber aber im Kontext der Neufassung des Verbots des Erfolgshonorars für die regulierten Beratungsberufe ein gesetzliches Verbot der Kostenfinanzierung durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Patentanwälte geschaffen.

Die Zwischenschaltung einer Prozessfinanzierungsgesellschaft, an der der Berufsträger alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter ist, stellt eine unzulässige Umgehung des Verbots dar. Es gelten insofern dieselben Grundsätze wie für das Verbot des Erfolgshonorars in § 4a RVG. Berufsrechtlich nicht erfasst ist hingegen, wenn die Beteiligung an der Prozessfinanzierungsgesellschaft unter 30% liegt oder dem berufsrechtlich verpflichteten Berufsträger nahestehende Personen die Gesellschaft betreiben (sprich: die Ehefrau des Anwalts finanziert den Prozess entweder selber oder über eine UG, an der sie 100% der Anteile hält).

Wenn sich z. B. herausstellen würde, dass Spieler alle Prozesse gegen OCs gewinnen, bräuchte es gar keine Prozessfinanzierung mehr, weil es dann klüger wäre, 100% der erstrittenen Klagesumme für sich zu behalten, weil die OCs als Verlierer alle Kosten tragen müssen. Jetzt noch vor den ersten Urteilen und vielleicht in einer Übergangszeit mit einigen positiven und einigen negativen Urteilen ist der Bedarf aber da. Prozesskostenhilfe (PKH) schützt nämlich im Fall des Unterliegens nicht vor der Forderung der OCs, deren Anwaltskosten zu erstatten.

Wirtschaftlich kommt es auf das Gleiche heraus, ob die Spieler ihre Forderungen an eine Gesellschaft mit Inkasso-Erlaubnis abtreten oder sich eigene Prozesse finanzieren lassen. Die Legal Tech Start-ups mit Inkassolizenz hatten aber vor manchen Gerichten mit ihren gekauften Forderungen schon Probleme mit der sogenannten Aktivlegitimation:

https://www.itmr-legal.de/legal-tech-financialright/

Den Gerichten ist der selbst in eigenem Namen klagende Spieler also manchmal sympathischer (untechnisch ausgedrückt).
« Letzte Änderung: 16 Mai 2020, 13:17:09 von stefanmichaelsen »

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Offline TAL

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Danke für die ausführliche Darlegung der Hintergründe.
Sie denken also darüber nach, mithilfe einer solchen Prozeßfinanzierung direkt gegen ein oder mehrere Onlinecasinos vorzugehen, gerade auch weil es immer 'besser und authentischer aussieht', wenn es vom Spieler selbst ausgeht, als von professionellen, gewinnorientierten Firmen oder Personen, die die Forderungen vorher aufgekauft haben?
Ja, das macht Sinn.

Die Idee an sich ist nicht schlecht, ich glaube aber nicht, daß sie in der Praxis funktioniert.

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Offline Boll

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In wie fern zweifelst du an den Erfolgschancen? Hast du da schon Erfahrungen gemacht Prozessfinanzierer zu finden?  Generell würde man ja bei Prozessfinanzierern eine geringere Provision zahlen (meist 30%), aber ja logischerweise auch nur Geld kommen, wenn der Prozess gewonnen wird. Dahingehend verlangen Unternehmen, die die Forderungen aufgekauft haben, mehr Provision bzw. zahlen weniger als man bei einem Erfolg erhalten würde, dafür allerdings eine garantierte Summe unabhängig vom Ausgang des Prozesses. Davon abgesehen gibt es im Bereich Glücksspiel aufgrund der immer noch ambivalenten Rechtsprechung bei Klagen gegen OCs doch gar kein Unternehmen, die Interesse haben Forderungen zu erwerben oder irre ich mich da?

Für viele, eingeschlossen mir, ist das Klagerisiko nicht unerheblich bzw. schwer einzuschätzen, da es für diesen Bereich überhaupt noch keine veröffentlichten Urteile gibt, möglicherweise aufgrund von Vergleichen (was zu hoffen wäre) auch so schnell nicht geben würde. Verhandlungen in dem Bereich sind ja auch noch nicht bekannt. Eventuell sollte man da noch abwarten bis Herr Cocron da erste Erfolge aufweist.

Ist denn schon bekannt, wann da ungefähr Verhandlungen stattfinden?

 

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