Die aus dem Ausland übernommene Idee einer gewerblichen Finanzierung von Prozesskosten als Alternative zu einer Risikovorsorge durch die in Deutschland weitverbreiteten Rechtsschutzversicherungen wurde erstmals 1998 durch die FORIS AG angeboten, die immer noch aktiv ist.
Prozessfinanzierung ist übrigens keine regulierte (staatlich überwachte) Tätigkeit. Im Grunde kann das jeder mit genügend Geld auf dem Bankkonto für Freunde und Bekannte ("family and friends") oder Menschen machen, die ihn persönlich von den Erfolgschancen einer Klage überzeugen können. 2008 hat der Gesetzgeber aber im Kontext der Neufassung des Verbots des Erfolgshonorars für die regulierten Beratungsberufe ein gesetzliches Verbot der Kostenfinanzierung durch Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Patentanwälte geschaffen.
Die Zwischenschaltung einer Prozessfinanzierungsgesellschaft, an der der Berufsträger alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter ist, stellt eine unzulässige Umgehung des Verbots dar. Es gelten insofern dieselben Grundsätze wie für das Verbot des Erfolgshonorars in § 4a RVG. Berufsrechtlich nicht erfasst ist hingegen, wenn die Beteiligung an der Prozessfinanzierungsgesellschaft unter 30% liegt oder dem berufsrechtlich verpflichteten Berufsträger nahestehende Personen die Gesellschaft betreiben (sprich: die Ehefrau des Anwalts finanziert den Prozess entweder selber oder über eine UG, an der sie 100% der Anteile hält).
Wenn sich z. B. herausstellen würde, dass Spieler alle Prozesse gegen OCs gewinnen, bräuchte es gar keine Prozessfinanzierung mehr, weil es dann klüger wäre, 100% der erstrittenen Klagesumme für sich zu behalten, weil die OCs als Verlierer alle Kosten tragen müssen. Jetzt noch vor den ersten Urteilen und vielleicht in einer Übergangszeit mit einigen positiven und einigen negativen Urteilen ist der Bedarf aber da. Prozesskostenhilfe (PKH) schützt nämlich im Fall des Unterliegens nicht vor der Forderung der OCs, deren Anwaltskosten zu erstatten.
Wirtschaftlich kommt es auf das Gleiche heraus, ob die Spieler ihre Forderungen an eine Gesellschaft mit Inkasso-Erlaubnis abtreten oder sich eigene Prozesse finanzieren lassen. Die Legal Tech Start-ups mit Inkassolizenz hatten aber vor manchen Gerichten mit ihren gekauften Forderungen schon Probleme mit der sogenannten Aktivlegitimation:
https://www.itmr-legal.de/legal-tech-financialright/Den Gerichten ist der selbst in eigenem Namen klagende Spieler also manchmal sympathischer (untechnisch ausgedrückt).