hier nochmal eine übersicht von alle entscheidungen, die das argument der OC's mit der Dienstleistungsfreiheit zur Nichte machen:
https://www.anwalt-leverkusen.de/aktuelles/detail/verwaltungsgericht-duesseldorf-bestaetigt-erneut-online-casinoverbot.html25. Mai 2020
Verwaltungsgericht Düsseldorf bestätigt erneut Online-Casinoverbot
Mit der jüngst veröffentlichten Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, wurde erneut das in Deutschland geltende Online-Casinoverbot bestätigt. Spieler sollten daher ihre Spieleinsätze zurückverlangen. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf schloss sich in seiner Entscheidung den erst im vergangenen Jahr ergangenen Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte an.
Was hat das VG Düsseldorf entschieden?
Mit Beschluss vom 09.04.2020 - 3 L 2847/19 - hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf (VG) erneut bestätigt, dass Online-Casinospiele und Online-Pokerspieler unerlaubte Glücksspiele darstellen. Online-Casinospiele und Online-Pokerspieler fallen unter den Erlaubnisvorbehalt des § 1 Abs. 1 Satz 1 GlüStV NRW sowie das Online-Glücksspielverbot gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV NRW.
Wie hat das VG Düsseldorf seine Entscheidung begründet?
Das VG Düsseldorf hat festgestellt, dass eine Erlaubnis zum Betrieb eines Online-Casinos nicht entbehrlich ist und diese nationale Gesetzeslage sowohl mit nationalem Verfassungsrecht als auch mit Unionsrecht vereinbar ist (VG Düsseldorf Beschluss v. 09.04.2020 - 3 L 2847/19 - Rn. 28). Seine Entscheidung stützte das VG Düsseldorf dabei auf die jüngst ergangenen Entscheidungen verschiedener Oberverwaltungsgerichte aus diesem und dem vergangenen Jahr.
Zur Unionsrechtsmäßigkeit des in Deutschland geltenden Online-Glücksspielverbots äußerten sich zuletzt:
OVG NRW, Beschluss vom 30. März 2020 - 13 B 1696/19 -
OVG Niedersachsen, Urteil vom 28. Februar 2019 - 11 LC 242/16 -, juris, Rn. 52 ff.
OVG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 3. Juli 2019 - 4 MB 14/19 -, juris, Rn. 16
OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 9. Juli 2019 - 3 L 79/16 -, juris, Rn. 51 f.
VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 11. Juli 2019 - 6 S 2759/18 -
OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. August 2019 - OVG 1 N 46.18 -
Die Oberverwaltungsgerichte haben ausnahmslos bestätigt, dass die Regelung des § 4 Abs. 4 GlüStV (Online-Glücksspielverbot) mit Verfassungsrecht vereinbar ist und nicht gegen Unionsrecht verstößt. Damit haben die Oberverwaltungsgerichte den Weg für zivilrechtliche Schadensersatzansprüche freigemacht.
Die illegalen Online-Casinos können sich nicht länger mit der Behauptung verteidigen, das eigene Online-Casinoangebot sei durch die Dienstleistungsfreiheit in der Europäischen Union gerechtfertigt. Diesem Argument stehen nunmehr gleich 6 oberverwaltungsgerichtliche Entscheidungen entgegen sowie die Grundsatzentscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 26.10.2017 - 8 C 18.16 - und - 8 C 14.16 -.
Das Bundesverwaltungsgericht hat ausdrücklich festgestellt:
„Leitsätze:
Das Verbot, Poker- und Casinospiele im Internet zu veranstalten und zu vermitteln, ist mit Unions- und Verfassungsrecht weiterhin vereinbar.
Es ist mit Unions- und Verfassungsrecht vereinbar, dem Anbieter von Online-Sportwetten im glücksspiel-rechtlichen Untersagungsverfahren das Fehlen der erforderlichen Erlaubnis entgegen zu halten.“ (BVerwG Urt. v. 26.10.2017 - 8 C 18.16 -,Leitsätze)
Das VG Düsseldorf sowie die Obergerichte stellten zur Begründung ihrer Entscheidung darauf ab, dass mit dem Internetverbot in nicht diskriminierender Weise verfassungs- und unionsrechtlich legitime Gemeinwohlziele, insbesondere des Jugendschutzes sowie der Bekämpfung der Spielsucht und Begleitkriminalität, verfolgt werden, und haben dabei auf die besonderen Gefahren hingewiesen, die das Anbieten von Spielen im Internet mit sich bringt.
Was bedeutet die Entscheidung des VG Düsseldorf für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen?
Die Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte und auch des VG Düsseldorf zeigen, dass die deutschen Gerichte der Argumentation der Online-Casinos eine klare Absage erteilen.
Die Online-Casinos können sich nicht auf die in der EU geltende Dienstleistungsfreiheit berufen. Damit verstoßen die Casinos mit ihrem Angebot gegen das Online-Casinoverbot.
Mit einem in Deutschland nicht lizenzierten Online-Casino geschlossene Spielverträge sind somit nichtig und das Geleistete kann zurückgefordert werden.
Verbraucher sollten deshalb mit anwaltlicher Hilfe ihre verlorenen Spieleinsätze zurückverlangen.
Mit dem Oberlandesgericht Koblenz hat auch bereits ein Zivilgericht das Online-Glücksspielverbot bestätigt. Das OLG Koblenz entschied ebenfalls erst im vergangenen Jahr, dass das Online-Glücksspielverbot rechtmäßig ist. Dabei nahm das OLG Koblenz insbesondere Bezug auf die Rechtsprechung der deutschen Verwaltungsgerichte sowie des Gerichtshofs der Europäischen Union:
„Die Vorschrift des § 4 Abs. 4 GlüStV verstößt weder gegen die Verfassung noch gegen die Dienstleistungsfreiheit gemäß Art. 56 AEUV. Vielmehr ist ein generelles Internetverbot für öffentliches Glücksspiel mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit und dem allgemeinen Gleichheitssatz sowie mit Unionsrecht vereinbar (vgl. insgesamt die umfangreiche Rechtsprechung BVerwG NVwZ 2018, 895, beck-online; BVerwGE 140, BVerwGE Jahr 140 Seite 1 = NVwZ 2011, NVWZ Jahr 2011 Seite 1319; BVerfGK 14, BVERFGK Jahr 14 Seite 328 = NVwZ 2008, NVWZ Jahr 2008 Seite 1338; EUGH Aktenzeichen C-42/07, ECLI:EU:C:2009:519 = Slg. 2009, I-EUGH-SLG Jahr 2009 I Seite 7698 = NJW 2009, NJW Jahr 2009 Seite 3221 = EuZW 2009, EUZW Jahr 2009 Seite 689 – Liga Portuguesa; EUGH Aktenzeichen C-316/07, ECLI:EU:C:2010:504 = NVwZ 2010, NVWZ Jahr 2010 Seite 1409 – Markus Stoß; EUGH Aktenzeichen C-46/08, ECLI:EU:C:2010:505 = Slg. 2010, I-EUGH-SLG Jahr 2010 I Seite 8175 = NVwZ 2010, NVWZ Jahr 2010 Seite 1422 – Carmen Media, und EUGH Aktenzeichen C-212/08, ECLI:EU:C:2011:437 = Slg. 2011, I-EUGH-SLG Jahr 2011 I Seite 5636 = NVwZ 2011, NVWZ Jahr 2011 Seite 1119 – Zeturf).“ (OLG Koblenz Urt. v. 03.07.2019 - 9 U 1359/18 - Rn. 81)
In einem zivilrechtlichen Schadensersatzprozess werden die Online-Casinos daher ebenfalls mit ihrer Argumentation zur Dienstleistungsfreiheit scheitern.
Was kann ich tun, um meine Spieleinsätze zurückzuverlangen?
Geschädigte Spieler sollten zügig mittels Screenshots Nachweise über ihre Ein- und Auszahlungen bei dem Casino sichern. In der Regel bieten die Casinos eine Übersicht über die getätigten Ein- und Auszahlungen an.
Ebenso sollten mittels Screenshots Nachweise über die gespielten Spiele gesichert werden. Die meisten Casinos bieten in der Account-Übersicht des Spielers eine Spielhistorie an.
Es empfiehlt sich dann anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Wir beraten Sie gerne und überprüfen dabei auch, ob die von Ihnen gesammelten Beweismittel für die Durchführung eines erfolgreichen Verfahrens ausreichend sind. Vereinbaren Sie einfach einen kostenlosen Telefontermin mit uns:
https://www.anwalt-leverkusen.de/online-terminvergabe.htmlWer keinen Zugriff mehr auf seinen Casino-Account hat, für den besteht die Möglichkeit die benötigten Auskünfte direkt von dem Casino anzufordern. Wir empfehlen vorher anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.
Vorsicht! Mit der Geltendmachung von Rückforderungsansprüchen geht die Sperrung des Casino-Accounts einher. Wer vorschnell seinen Anspruch geltend macht, könnte in Beweisnot geraten.