Hi Peter!
Sorry für sie Konfusion.
Ach was ... <abwink>
Also die Frage die mich beschäftigt, hole ich erstmal das Geld von PP zurück oder starte ich direkt eine Klage. In der Hoffnung, das sie sich vergleichen wollen.
Die Antwort auf die Frage kannst Du Dir nur selbst beantworten.
Ich würde erst einmal das Geld bei meiner Hausbank versuchen zurück buchen zu lassen.
Manche ziehen hier mit - andere weigern sich.
Also wäre dies eine Aufgabe für Dich, wie sich nämlich Deine Bank positioniert.
Sollte sie das Geld zurückbuchen, erübrigt sich eine Klage.
Vorerst hättest Du auch nichts zu vergleichen.
Wie gesagt könnte es dann aber sein, dass PP Dich irgendwann verklagt, innerhalb der Verjährungsfrist von 3 Jahren.
Im Moment gehen sie bis zum gerichtlichen Mahnbescheid. Wird dem wiedersprochen, ruht der See erfahrungsgemäß still´.
Im Moment hast Du eine Forderung an PP. Über die Rückbuchung mit Deiner Bank erhälst Du das Geld und nun hat PP eine Forderung an Dich.
Wenn sie diese Forderung eintreiben möchten, musst Du eine Forderungsabwehr machen, wie es im PP-Thread unter Aktuelles und Termine oft genug beschrieben wurde.
Hierfür brauchst Du kein WHDG - das kannst Du alleine. Bist Du Dir unsicher, dann würde ich eine Anwaltskanzlei zu Rate ziehen.
Der Fags hat hier eine Kooperation mit einer Anwaltskanzlei - die Erstberatung ist da kostenlos. Schaue selbst nach dem Thread mit den Kontaktdaten, bitte.