Guten Tag zusammen,
nachdem ich viel und lange mitgelesen habe, klinke ich mich hier mal ein.
Auch wenn es laut Forum wenig erfolgsversprechend erscheint, gehe ich aktuell mit Anwalt außergerichtlich gegen einen Sportwetten-/Casinoanbieter aus Malta vor.
Vor kurzem erhielten mein Anwalt und ich eine erste Reaktion auf unser Schreiben - es kam direkt von einer Anwaltskanzlei aus DE.
Diese Kanzlei führt die zurückgewiesene Berufung im o.g. Verfahren in München (Az. 8 U 5467/19) mit an, um meine Forderung abzulehnen. Finde ich schon interessant, da meine Einzahlungen DIREKT vom Bankkonto an das OC gingen (mittels KK und tlw. über SOFORT). So wie ich das hier gelesen habe, handelt es sich bei dem Münchener Urteil um einen ganz anderen Sachverhalt, da mittels SOFORT erst an ein Zwischenkonto überwiesen wurde.
Vielleicht noch interessant für unseren User Born. Die Kanzlei des OC schreibt, dass aufgrund der zurückgewiesenen Berufung aus München auch fest davon auszugehen sei, dass die Berufung des Zahlungsdienstleisters gegen das Urteil des LG Ulm vom 19.12.2019 ebenfalls Erfolg haben wird. Soweit ich richtig informiert bin, handelt es sich bei dem Urteil vom LG Ulm um Zahlungen mittels Paypal, wobei es dort auch zu Unstimmigkeiten aufgrund fehlerhaften Überweisungen gekommen ist.
Für mich sieht das aktuell so aus, als würden hier mehrere negative Urteile für Spieler irgendwie erwähnt und zusammengemischt, ohne dass es auf meinen Fall wirklich anwendbar wäre. Gerne halte ich euch auf dem Laufenden.
P.S.: Die weiteren Argumente des OC-Anwaltes waren die hier wohl bekannten: EU-Lizenz vorhanden, GlüStV = Verstoß gegen EU-Dienstleistungsfreiheit, ich habe mich nach § 285 StGB selbst strafbar gemacht usw.
Sollte ich nicht innerhalb einer sehr kurzen Frist erklären, dass keinerlei Ansprüche meinerseits bestehen, wird der OC-Anwalt dem OC empfehlen, dass Nicht-Bestehen meiner Ansprüche gerichtlich feststellen zu lassen.
MfG,
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