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Hallo Gast
Online-Selbsthilfegruppen Glücksspielsucht
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Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE zu Onlineglücksspiel und Zahlungsverkehr

  • 20 Antworten
  • 6145 Aufrufe
Und genau deswegen ist das OLG nun dafür zuständig^^
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Offline Max

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Die wälzen ja nahezu alles auf die Bundesländer ab....

Wozu dann ein GlücksspielSTAATsvertrag vereinbart wurde frage ich mich wenn ich das alles lese.

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Offline Olli

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Für solche Fragen bist Du nicht zuständig ... ;)
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

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Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Ein Staatsvertrag wird von den Bundesländern geschlossen. Glücksspielrecht ist Ländersache. Für die Bankenaufsicht ist aber der Bund zuständig.

 

Wir danken dem AOK Bundesverband für die Finanzierung des technischen Updates dieses Forums