Hallo liebe Gemeinde,
Hab leider die letzten Tage ordentlich im Online Casino eines Großen Anbieters (Wetten, Online casino) verloren.. Sind weit über 20.000 Euro..Hab alles mit 2-3 Kreditkarten eingezahlt.. bin leider wieder in den Teufelskreis gerutscht... Da ich in Bayern lebe, welche Chancen habe ich das Geld wieder zurückzuholen? Hab mich auch bei wir holen dein Geld Angemeldet.. bräuchte eure Hilfe..
Danke
Bevor du dich über die Schadensregulierung bemühst, sieh zu das du dich vor Rückfällen schützt. Kündige die Kreditkarten, sperre dich auf Lebenszeit in den Casinos und such dir therapeutische Hilfe. Wenn man über 20.000 Euro verspielt, vor allem innerhalb weniger Tagen, dann hat man kein Bezug mehr zum Geld und ist nicht mehr Herr seiner Sinne.
Zu deiner Problematik folgende Informationen (Es erfolgt nun keine Rechtsberatung, da ich kein Anwalt bin).
Grundsätzlich bestehen von deiner Seite aus gegenüber einem Illegalen Online Casino keine wirksamen schuldrechtlichen Verbindlichkeiten (§§ 763, 762 BGB).
Um deine Kreditkarte Banken zur Rückbuchung der Einzahlungen zu bringen, musst du am besten direkt nach Erhalt deiner Monatsumsätze die jeweiligen Buchungen widersprechen. Bestenfalls noch innerhalb der Frist. Argumentieren könntest du dann wie folgt:
Das Veranstalten und Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten (§ 4 Abs. 4 GlüStV). Ebenso ist die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten (§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV). Wer öffentliche Glücksspiele im Internet anbietet, der erfüllt darüber hinaus den Straftatbestand des § 284 StGB.
Die zivilrechtliche Betrachtung dieser Vorschriften ergibt sich aus § 134 BGB, denn ein Rechtsgeschäft, das gegen ein gesetzliches Verbot verstößt, ist nichtig. Sowohl der § 4 GlüStV als auch der § 284 StGB sind Verbotsvorschriften im Sinne des § 134 BGB. Das bedeutet, dass Rechtsgeschäfte, die gegen diese Vorschrift verstoßen, unwirksam sind.
Folglich sind die Buchungsbelastungen aus der Kreditkartenabrechnung hinsichtlich der Einzahlungen an illegale Online Casino Anbieter ohne jedem Rechtsgrund.
Falls man sich auf §§ 670, 675 Abs. 1 BGB beruft und auf Zahlung drängt wäre noch vorsorglich drauf hinzuweisen:
Die Mitwirkung von Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV verboten.
§ 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ist Verbotsvorschrift im Sinne des § 134 BGB, so dass etwaige vertragliche Regelungen über Ausgleichspflichten deinerseits im vorliegenden Zusammenhang nichtig wären.