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Überweisungsbetrug

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Offline Olli

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #15 am: 04 Februar 2020, 12:06:55 »
Man darf auch Eines nicht vergessen ...
Wird nun irgend etwas privat über einen Kredit geregelt und der Sohn muss irgendwann in die PI, dann nehmen diese Schulden an der späteren Restschuldbefreiung teil.

Der Vater bleibt dann auf den Schulden sitzen und muss diese selbst tilgen.

Bei Schulden aus einer strafbaren Handlung bleiben diese unberührt von der Restschuldbefreiung.
Gute 24 h
Olaf


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Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Offline taro

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #16 am: 04 Februar 2020, 12:26:50 »
Na da hat der Papa aber auch was von, das der Sohn bis zu seinen Tod und darüber hinaus die Schulden nicht durch Insolvenz

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Offline Olli

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #17 am: 04 Februar 2020, 12:36:26 »
Der Vater wäre schuldenfrei.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #18 am: 04 Februar 2020, 12:41:00 »
Und könnte dem Sohn irgendwann, wenn er seine Spielsucht zu Stillstand gebracht hat, Geld für Vergleichszahlungen leihen.
Ist das Einbringen (auch von Forderungen aus unerlaubten Handlungen) längerfristig aussichtslos, sind Gläubiger oft irgendwann verhandlungsbereit.

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Offline taro

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #19 am: 04 Februar 2020, 12:43:51 »
Man merkt deutlich, ihr seit keine Väter.

Natürlich bekommt der Vater mit Anzeige nie sein Geld, das wäre schon mehr als ein Wunder.
Einen nackten kann man nicht in die Tasche greifen.


Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #20 am: 04 Februar 2020, 12:49:06 »
Doch, sogar schon 20 Jahre lang :o)
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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #21 am: 04 Februar 2020, 13:30:13 »
Taros Gedankengang trifft in der Situation am ehesten zu, eine Anzeige ist wahrscheinlich die letzte Möglichkeit, die in Frage kommt.

Natürlich war seine Aussage, dass er es monatlich abstottern wird mit hohen Raten, aber wie soll man der Aussage trauen?

Noch ein Termin bei der Bank muss wohl auch sein, um zu verstehen, wie das ganze nun genau passieren konnte und vor allem wie man die Rückzahlung für alle Seiten am ehesten regeln kann. Dass das keine Summe ist, die man in 2-3 Jahren eben begleicht, wird denen bestimmt klar sein und den Schuldigen kann man rechtlich verfolgen, wie man möchte, aber da wird diese Summe auch höchstens über viele Raten zu holen sein.

Bezüglich Jobverlust: Bei einer Anzeige in diesem Ausmaß würde ich als Laie einfach mal schätzen, dass man einen Eintrag ins Führungszeugnis nicht vermeiden kann. Dies dürfte im aktuellen Job definitiv die Kündigung bedeuten (inwiefern das rechtlich okay wäre, ist nochmal ein anderes Thema).
Und gehen wir mal von einer Gefängnisstrafe aus, darunter würde das Kleinkind am meisten leiden und die Großeltern würden es wohl auch seltener bis erst mal gar nicht sehen dürfen. Das wird am meisten weh tun und ist ein riesiges Contra bezüglich einer Anzeige.


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Wolke

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #22 am: 04 Februar 2020, 13:35:29 »
Schulden durch Überweisungen? Wie geht das? Firmendispo von 50.000€ ??? Einen Kredit auf falschen Namen kann man nicht bekommen. Irgendwas stimmt da aber nicht. Falls es Vermögen vom Vater war,welches er auf dem Konto hatte,kann der Sohn alles per Direktüberweisung von seinem Konto,wenn das Gehalt kommt,auf das Konto des Vaters wieder zurückzahlen.

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #23 am: 04 Februar 2020, 13:36:49 »
Bekommt die Bank davon Wind, was vorgefallen ist wird die Bank schon im Interesse des Vaters eine Anzeige machen müssen und ich meine auch das die Bank dazu verpflichtet ist. Die können nicht drüber hinwegschauen weil es für sowas strikte Vorgaben gibt und nicht umgangen werden können egal wie lange man den Bankangestellten kennt denn lässt er sich darauf fliegt er im hohen Bogen aus der Bank.

Trauen kann man jemanden der einen solchen kriminellen Weg eingeschlagen hat wohl kaum mehr selbst wenn er das versprechen würde und so schnell kann man das Vertrauen auch nicht wiedererlangen...

Wenn alle aus der Familie zusammenlegen ob es evtl. dann mit dem Geld reichen wird!? Wobei ich das für den falschen Weg halten würde denn bei dieser Vorgeschichte den betreffenden noch in Schutz zu nehmen ist für mich leider nicht wirklich empfehlenswert...

@Wolke

Wie das geht? Kein Plan aber wird bekommen auch nur ein paar Brocken hingeworfen^^
« Letzte Änderung: 04 Februar 2020, 13:46:17 von Born4Nothing »
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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #24 am: 04 Februar 2020, 13:47:19 »
Die genauen Umstände muss ich mal in Erfahrung bringen, im Prinzip habt ihr da schon Recht.
Seid ihr euch bezüglich des Kredits auf falschen Namen sicher? Heutzutage bekommt man ja überall einen hinterher geworfen und bezüglich Identifizierung müsst ihr bedenken, dass die kriminelle Energie beim Täter wirklich riesig ist.

Was in welcher Form gemacht wurde, weiß zu 100% nur der Täter in diesem Fall und die gesamte Familie beschränkt den Kontakt hier aufs Minimum aktuell.

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #25 am: 04 Februar 2020, 14:01:57 »
Einen Kredit auf einen falschen Namen halte ich zwar nicht für ausgeschlossen aber eher unwahrscheinlich denn bei einem Kredit, auch in der heuten Zeit wo Internet vorhanden ist, ist immer mit einer ID-Prüfung verbunden. Wenn nicht ein Video-Ident-Verfahren dann ein Post-Ident-Verfahren und da muss immer der Ausweis vorgezeigt werden und dies müsste auch gefälscht worden sein...
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Offline taro

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #26 am: 04 Februar 2020, 14:05:09 »
Neben den finanziellen Aspekte gibt es noch den viel wichtigeren. Wie geht es seiner Familie, wie steht seine Frau dazu?
Den Kontakt so gering wie möglich halte ich für suboptimal. So können keine belastbaren Vereinbarungen getroffen werden. Wichtig ist das alle mit einbezogen werden. Das schwarze Scharf der Familie auszusperren halte ich für keine gute Idee. Ich selber habe deutlich mehr kriminelle Energie an den Tag gelegt, heute bin ich durch und durch ehrlich. Es wird hier völlig unterschlagen, das Spielsucht eine schwerwiegende Krankheit ist. Im Endstadium kann Sie sich äußern. Eine stationäre Therapie anstelle der Anzeige sollte hier das mindeste sein.

Taro

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #27 am: 04 Februar 2020, 14:12:21 »
Zitat
Keine Schuldunfähigkeit nur wegen Spielsucht

Zwanghaftes Spielen ist regelmäßig keine seelische Störung, die zu einer verminderten Schuldfähigkeit oder gar kompletten Schuldunfähigkeit führt. Nach § 20 oder § 21 Strafgesetzbuch (StGB) liegt Derartiges nur bei einer krankhaften seelischen Störung oder bei einer tief greifenden Bewusstseinsstörung vor. Die wiederum muss es für den Täter unmöglich machen oder zumindest wesentlich erschweren, das Unrecht seiner Tat einzusehen.

Spielsüchtige handeln meist eher kontrolliert und berechnend, auch wenn sie den Zwang zu spielen nur schwer kontrollieren können. Eine verminderte Schuldfähigkeit kommt daher erst in Betracht, wenn der Spieler schwerste Änderungen der Persönlichkeit durchmacht, die einer krankhaften seelischen Störung gleichwertig sind. Auch schwere Entzugserscheinungen bei den Geldbeschaffungstaten können im Einzelfall ausreichen.

Gericht muss Gutachten prüfen

Zur Entscheidung wird regelmäßig das Gutachten eines medizinischen Sachverständigen herangezogen. Das Gericht muss dieses aber selbst mindestens auf Widersprüche prüfen. Im vorliegenden Fall hatte der Gutachter eine krankhafte seelische Störung ausdrücklich verneint, ist aber trotzdem von einem reduzierten Unrechtsbewusstsein ausgegangen.

Der BGH hielt eine verminderte Schuldfähigkeit für nicht nachgewiesen. Gleichzeitig hob er die Unterbringung in dem psychiatrischen Krankenhaus auf. Zwangsweise untergebracht werden kann nämlich nur, wer sich in einem länger andauernden Zustand der Schuldunfähigkeit oder verminderten Schuldfähigkeit befindet.

(BGH, Urteil v. 09.10.2012, Az.: 2 StR 297/12)

Quelle: https://www.anwalt.de/rechtstipps/trotz-spielsucht-verantwortlich-fuer-betrug_037057.html

Hat die Person denn eine krankhafte seelische Störung?
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Offline taro

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Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #28 am: 04 Februar 2020, 14:17:20 »
Was hat das mit dem Fall zu tun Born.
Das es schwachsinnige Gesetze gibt siehst Du ja gerade an der Bild. Die erklärt wie man ein Seriöses Casino findet und die Bank soll hinterher haften.

Es geht hier um Vater und spielsüchtigen Sohn. Dein Gutachter kann sich das selbe sonstwo hinstopfen.

Re: Überweisungsbetrug
« Antwort #29 am: 04 Februar 2020, 14:23:22 »
Du hattest doch geschrieben das es eine "schwerwiegende Krankheit" darstellt oder irre ich mich!?

Demnach soll sich also der Täter deswegen aus der Verantwortung stehlen können und eine Therapie machen. Der Sohn baut also Scheiße und wusste, sofern er nicht eine krankhafte seelische Störung hat und die kann nur ein Gutachten zu Tage fördern, was er getan hat. Also das halte ich für den Witz des Tages, wer Scheiße baut und das in einem solchen Ausmaß der kann locker die Verantwortung für seine Taten übernehmen alleine schon von sich selbst aus wenn die Person noch einen Funken Respekt für die Familie im Leib hat!

So würde der Sohn auch demensprechend Reue zeigen und man kann darauf auch aufbauen, egal was kommen mag. Ist es dem aber Egal und lässt den Vater ins offene Messer laufen würde ich, als Vater, dementsprechend auch darauf reagieren!
« Letzte Änderung: 04 Februar 2020, 14:28:12 von Born4Nothing »
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