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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #30 am: 21 Januar 2020, 18:01:01 »
Danke für die Antwort:)
Leider geht es bei mir bei Paypal nur um 3000€, da Ich nur 2 mal darüber eingezahlt habe.
Wer kann mir sagen wie hoch die Kosten sind? lohnt es sich bei dieser kleinen Summe überhaupt vor Gericht zu gehen?

*

will

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #31 am: 21 Januar 2020, 18:11:26 »
Servus!
Es ist meiner Meinung nach egal, wie weit PayPal geht, sie müssen immer verlieren, wenn wir einen funktionierenden Rechtsstaat haben. Welchen wir ja offiziell haben. PayPal ist an der Börse, und somit "System relevant". Ich hoffe sie sind nicht "to big to fail". und sie kaufen und erpressen keine Menschen, welche zum Ausgang des  Prozesses beitragen (Rechtsanwälte ausgenommen)...

Born, ich unterstütze Dich gerne mit 50€ sofort und auch monatlich wieder. Wenn du Geld für/bis zur letzten Instanz benötigst, dann Rufe bitte dazu sofort auf!!!

*

Rofl1312

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #32 am: 21 Januar 2020, 18:26:22 »
Danke für die Antwort:)
Leider geht es bei mir bei Paypal nur um 3000€, da Ich nur 2 mal darüber eingezahlt habe.
Wer kann mir sagen wie hoch die Kosten sind? lohnt es sich bei dieser kleinen Summe überhaupt vor Gericht zu gehen?

Abschreiben und neues Leben beginnen.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #33 am: 21 Januar 2020, 18:41:54 »
Wir müssen dann nur die Summe in Erfahrung bringen. Ich befürchte halt das die Leute zu wenig oder gar nichts geben werden...

Trotzdem @Born versuch mal die Kosten hoch rechnen zu lassen von Lenné und frag ihn ob das geht das wir das dann über ihn machen.

Ich denke mal wenn jeder paar Euros abdrückt wird das klappen. Die Masse machts dann am schluss und tut auch keinen weh...

Ich bin auch halt dafür weil Born Eier hat, die die keine haben sollen was geben bekommen aber was viel wertvolleres zurück am Ende nämlich Gewissheit ob was geht oder nicht.
Bin auch dabei mit spenden.
@B4N Halt die Ohren steif. Wird schon  ;)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #34 am: 21 Januar 2020, 19:42:38 »
Euer Engagement ehrt mich aber noch ist nicht aller Tage und tretet mal etwas auf die Bremse. Ihr seit ja schlimmer als ich ^^

Wie ich jedoch vorher bereits sagte wäre es mir lieb wenn das alles über eine neutrale Stelle laufen würde und da wir hier im Forum uns austauschen und uns austoben können, wäre ich auch dafür das diese Aufgabe von den Betreibern übernommen wird. Denke die haben nichts dagegen.

https://www.gluecksspielsucht.de/index.php?article_id=55

Hab soeben den Anfang gemacht und 50 EUR mit Betreff: b4n - überweisen lassen :)

Es kommt letztendlich uns allen hier zugute und ist nur fair auch allen gegenüber:)
« Letzte Änderung: 21 Januar 2020, 19:55:03 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #36 am: 22 Januar 2020, 06:32:48 »
Heut morgen im Radio gehört, Bundesländer wollen Online Casinos für Deutschland zulassen. (Poker inkl Slots)

Diverse Auflagen zum Schutz des Spielers werden wohl noch ausgearbeitet.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #37 am: 22 Januar 2020, 07:09:58 »
aktuell ist einiges in Bewegung
« Letzte Änderung: 22 Januar 2020, 07:17:03 von bobschi »

*

Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #38 am: 22 Januar 2020, 08:00:25 »
Können se machen, aber bei uns greift noch die alte Gesetzlage. Falls Sie wirklich die Zulassung dafür machen hoffe ich das die Auflagen 1.000 mal härter sind als das was Sie nun mit den Sportwetten machen und da wollen sie ja schon Kontrolle/Übersicht über alle Transaktion und Höhen derer

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #39 am: 22 Januar 2020, 08:28:56 »
Zitat
Können se machen, aber bei uns greift noch die alte Gesetzlage.

Korrekt!
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #40 am: 22 Januar 2020, 08:31:17 »
Denk ich da ein wenig zu weit um die Ecke oder ist das wirklich nur ein Zufall, dass das Ganze jetzt ins Rollen kommt OC legal zu machen, nachdem ein Urteil gegen PP ausgesprochen wurde und es auch an andere Zahlungsanbieter gehen könnte?

*

Offline Ilona

  • *****
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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #41 am: 22 Januar 2020, 08:38:34 »
Da denkst du zu weit. Das wird schon länger verhandelt.
LG Ilona

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #42 am: 22 Januar 2020, 11:49:52 »
Joa und wieder gehen die Tage ins Land, wo Ansprüche verjähren , gerade wenn der Chargeback seitens der Bank verweigert wurde.

Viel Kraft dir Born. Geduld ist auch nicht meine Stärke;-)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #43 am: 22 Januar 2020, 11:52:50 »
Meine auch nicht aber in diesem speziellen Fall nehme ich mir selbige einfach! ;)
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #44 am: 22 Januar 2020, 12:02:05 »
Schaut mal, hier haben sich zwei - auf den ersten Blick jedenfalls neutrale - Juristen von der Universität Bochum schon mit dem Urteil von Born aus Ulm auseinandergesetzt:

https://glueg.org/blog/392-wirholendeingeldzur%C3%BCck2

So lautet das Fazit:

"Festzuhalten bleibt, dass das LG Ulm mit seinem Urteil frischen Wind in die Diskussion um Rückzahlungs- und Schadensersatzansprüche von Spielern gegen ihre Zahlungsdienstleister gebracht hat. Ob die Ergebnisse und deren argumentative Herleitung einer kritischen Prüfung standhalten, ist allerdings mehr als ungewiss. So erscheint die Argumentation bei näherem Hinsehen keineswegs so schlüssig, wie es erste Reaktionen – besonders aus der Anwaltschaft – auf das Urteil vermuten lassen. Insbesondere an einigen für den Argumentationsfluss wesentlichen Stellen sind die Ausführungen sehr knapp. So erscheint die Begründung des Rückgriffsverbots auf die Gesetzesmaterialien als zu pauschal. Dürfen die Gesetzesmaterialien also niemals bei der Auslegung des Glücksspielstaatsvertrages herangezogen werden? Auch der angeführte Vergleich kann nicht wirklich überzeugen. Hier bietet sich doch viel mehr ein Vergleich mit der Konstellation an, bei der zwischen Spieler und Online-Glücksspielanbieter kein Zahlungsdienstleister steht. Bei allem Verständnis für Versuche, das aktuell herrschende Vollzugsdefizit im Glücksspielrecht zu beheben, darf nicht vergessen werden, dass – nach der Konzeption des GlüStV – die Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder dafür zuständig sind, gegen illegales Glücksspiel vorzugehen, nicht die Zahlungsdienstleister. Diesen überträgt das LG Ulm allerdings letztlich Warn- und Kontrollpflichten in einem Umfang, dass man fast meinen könnte, zuständig für die Eindämmung von unerlaubtem Glücksspiel seien nunmehr in erster Linie die Zahlungsdienstleister."

 

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