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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #570 am: 26 November 2020, 22:37:24 »
Paypal stoppte seine Dienste am 21.01.2019.

Hier wurde durch das Land NI ein weiterer Zahlungsdienstleister zum unterlassen aufgefordert:
https://www.ndr.de/nachrichten/info/Niedersachsen-verbietet-Zahlungen-an-illegale-Online-Casinos,gluecksspiel328.html

Aus dem Text geht hervor, dass weitere Verbotsverfügungen folgen sollten.
Ein Hinweis, der die vorhergehende These untermauert.

Und das Pistorius in diesem Zusammenhang erwähnt, dass die Zahlungen ohnehin verboten sein, ist wohl eher seinem Halbwissen und der Tatsache, dass er zu x100en juristischen Fällen sprechfähig sein muss.
Nur wir hier hinterfragen die Aussage so.

Das NI Innenministerium scheint die Fachaufsicht in dieser Hinsicht zu haben.
Das Land Hessen hat sie beispielsweise für die Konzessionsvergabe.
Föderale Arbeitsteilung eben.. 

*

Bastian0307

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #571 am: 26 November 2020, 22:44:15 »
Oder auch wer möchte sich den Schuh anziehen ;)

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #572 am: 26 November 2020, 23:56:57 »
Paypal stoppte seine Dienste am 21.01.2019.

Na siehst du!
Ich habe bis Sommer 2020 noch mit PP eingezahlt ohne irrgenteine Beschränkung (hohe 5stellige Summe)
Was sagst dazu??

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #573 am: 27 November 2020, 00:00:37 »
Nach den mir vorliegenden Informationen war das am 21.Oktober 2019!
<a href="https://twitter.com/B4Nothing">follow on Twitter</a>

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #574 am: 27 November 2020, 07:28:47 »
Ich habe als Quelle eine Casinoseite genutzt. Hab also nicht ganz seriös recherchiert. ;)

Wenn du, egal jetzt ob Januar oder Oktober 19, danach per PP bezahlt hast, sollte das wohl möglich sein @Kai.

Zumindest liegen die Chancen wohl höher als bei Born. Die Zahlungen wurden immerhin offiziell verboten.
Stelle mal sicher das Datum der Verfügung fest und ab geht's.

Da du auf den Zahlungsdienstleister zurückgreifst isses ja auch egal ob es eine Malta, Curacao oder Gibraltar Bude war.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #575 am: 28 November 2020, 14:58:09 »
Hinsichtlich der Strafbarkeit einer solchen Abwicklung von Transaktionen im Bereich unerlaubten Glücksspiels, wie sie auch Paypal jahrelang offenkundig getan hat, stellt es die Staatsanwaltschaft München in folgendem Interview noch einmal deutlich klar:

https://youtu.be/FZKyfg2NPdc?t=1189

Zufällig drauf gestoßen, aber für ein solches Verfahren wie es vor dem OLG stattfinden wird, sicherlich interessant.

Wirecard hat genauso wie Paypal übrigens mit Diensten wie "MuchBetter" verbotene Zahlungen abgewickelt und maßgeblich an unerlaubten Glücksspiel mitgewirkt.

Die von SALAMISAURUS erwähnten Zweifel hinsichtlich der möglichen fehlenden Untersagung seitens der Glücksspielaufsicht ist sicherlich eine Diskussion wert, aber dieser Absatz im GlüStV hebelt das eigentliche übergeordnete Schutzgesetz durch ihre Untätigkeit doch nicht aus. Denn eine erweiterte gesetzliche Regelung die einer Aufsichtsbehörde selber die Möglichkeit gibt, nach vorheriger Bekanntgabe, also praktisch einer Hinweisung bzw Warnung darüber, das diese Handeln durch die Aufsicht juristisch geahndet werden kann, ist doch grundsätzlich relativ unrelevant für die grundsätzliche Frage der Strafbarkeit und vor allem der zivilrechtlichen Betrachtung solcher illegalen Mitwirkungen im Zusammenhang des illegalem Glücksspiel.

Der Staat hat die Verpflichtung seine Bürger zu schützen. Die klare Durchsetzbarkeit solche Gesetze sehen wir zum Beispiel auch im BTM Gesetz. Auch dies stellt ein Schutzgesetz dar. Hierfür bedarf es auch keine vorherige Bekanntgabe, um Handeltreiben und Mitwirkungen zu untersagen.

*

Offline Ilona

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    • Fachverband Glücksspielsucht e.V.
Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #576 am: 28 November 2020, 15:05:56 »
Habt ihr gestern Böhmermann gesehen? Er hat sich Wirecard vorgenommen! Falls ihr es verpasst habt, die Sendung gibt es in der Mediathek.
LG Ilona

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #577 am: 28 November 2020, 15:14:45 »
Habt ihr gestern Böhmermann gesehen? Er hat sich Wirecard vorgenommen! Falls ihr es verpasst habt, die Sendung gibt es in der Mediathek.
LG Ilona
Danke für den Hinweis

https://www.zdf.de/comedy/zdf-magazin-royale/zdf-magazin-royale-vom-27-november-2020-100.html
Hier der direkte Link, ab 10:50 Minute geht´s in der Thematik los

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #578 am: 28 November 2020, 15:26:57 »

 
Hier nochmal die Frage ob jemand genau weis, wann PP die Untersagungsverfügung ausgesprochen wurde von der Glückspielaufsicht.
Ich habe im Internet durchgeschaut aber es steht einmal so einmal so.
Vielleicht hat Ilona hier auch ein Schriftsatz der an PP gegangen ist oder anderes nützliches Material.
Daaaanke

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #579 am: 28 November 2020, 16:15:32 »
 Dennis47 das hast du sehr gut beschrieben. Es  ist doch absurd und lebensfremd dass man für etwas verbotenes erstmal eine Untersagung seitens einer Behörde benötigt um damit aufzuhören. Man muss die Sache einmal aus staatlicher Sicht sehen und einmal aus zivilrechtlicher Sicht. Ähnlich ist es doch jetzt auch mit der Duldungsgeschichte geschehen. Die öffentlich rechtlichen Behörden können ja von einer Strafe der illegales Glücksspiel absehen. Aber das kann zivilrechtliche Ansprüche nicht ausschließen.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #580 am: 28 November 2020, 16:18:02 »

 
Hier nochmal die Frage ob jemand genau weis, wann PP die Untersagungsverfügung ausgesprochen wurde von der Glückspielaufsicht.
Ich habe im Internet durchgeschaut aber es steht einmal so einmal so.
Vielleicht hat Ilona hier auch ein Schriftsatz der an PP gegangen ist oder anderes nützliches Material.
Daaaanke

offiziell gab es keine Bestätigung ob es sich bei dem Unternehmen, die eine Untersagunsverfügung erhalten hat um Paypal handelt. Aber die Indizien waren sehr stark für Paypal. Schau dir wann die Glücksspielaufsicht das Schreiben versendet hat.

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Offline Vetram

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #581 am: 28 November 2020, 16:24:46 »
Gerade deshalb muss das BGH endlich mal zu Rate gezogen werden.
PP spielt auf Zeit bis alle Ansprüche verjährt sind.
Wenn alles so sauber vor der unterlassungsverfügung war, warum hat dann PP bei chargebacks verzichtet????


Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #583 am: 28 November 2020, 16:44:51 »
Zitat
Der Staat hat die Verpflichtung seine Bürger zu schützen.

Wie man sieht interessiert es den Staat nicht die Bohne denn warum kann man über mehr als ein Jahrzehnt diesem Treiben nicht beikommen und dann wird also was illegales auch noch geduldet. Das Gesetz ist ja nicht einfach so geschrieben worden damit die ganzen OC und ZDL damit weiterhin Geld verdienen können. Komme mir vor wie in einer Bananenrepublik...

… die Legislative eiert rum
… die Exekutive eiert mit
… die Judikative hat nicht die Eier das Rumeiern zu beenden!

Wie lange wollen sich die Verantwortlichen wie die ZDL noch damit herausreden, dass man nicht wissen kann für was die Zahlungen verwendet worden sind und wie blind muss die Judikative sein (abgesehen mal vom LG ULM!), über ein Jahrzehnt die gleiche Leier - und damit kommt man auch noch durch. Warum wurden so viele Verzichtserklärungen von PP ausgestellt und warum hat man die Inkassounternehmen zurückgepfiffen!?

Klar man weiß es nicht  - woher auch - sind ja alle unwissend... ein Weltkonzern der nichts weiß und das über ein Jahrzehnt!?
« Letzte Änderung: 28 November 2020, 17:13:10 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion
« Antwort #584 am: 28 November 2020, 18:16:26 »
Bezüglich der Strafbarkeit von Onlineglücksspiel fällt mir nur dieses Urteil ein:

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lg-muenchen-i-deutsches-strafrecht-nicht-anwendbar-gluecksspiel-online-internet/


Welched wiederum vielerlei Punkte für Argumentation, sowohl meine hier an vielen Stellen, als auch eure möglich lässt.
Das Problem ist, wie immer im Recht, meine Argumentationslinie in punkto Dienstleistungsfreiheit und AEUV ist genauso begründbar wie eine Gegenteilige...
Im Umkehrschluss würde dieses Urteil ja auch für Paypal o.a. gelten...


 

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