Ergebnis der Verhandlung am 30.10.2020
Es waren insgesamt 3 Große Fragen.
1. Zuständigkeit (da ich ja einen gewerblichen Account genutzt habe) - bei einem privaten Account wäre das nicht Thema
2. deliktische Ansprüche
3. Schutzfunktion des Glückspielstaatsvertrag als Individualschutz
zu1
ist mir um die Ohren geflogen - hierzu müsste der EuGh eingespannt werden - dauert 2-3 Jahre wie es bei einem gewerblichen Account aussieht welcher Privat genutzt wurde. Diese Schleife die ich vor dem EuGH drehn muss wären 2-3 Jahre Zeit in Anspruch nehmen würde. Erst muss eben geklärt werden ob der Erfüllungsort auch bei gewerblichen Accounts, wenn man als Verbraucher spielt, als Ulm angesehen werden kann oder ob es dort beschieden werden muss wo das Paypal Konto liegt - Luxemburg
Sagt der EuGH - Deutschland ist zuständig dann langen wir nach 2-3 Jahren später mit der Revision beim BGH und das wird auch noch mal Zeit in Aspruch nehmen - ergo ca. 4-5 Jahre.
Sagt der EuGh - Luxemburg - Todesurteil
zu2:
Das ist dann soweit abhängig von der Zuständigkeit.
zu3:
Das OLG traut sich nicht an die Aussage von Ulm heran und sieht den Glückspielstaatsvertrag nicht als einen Individualschutz da dies einhergeht mit §9 und man sich überlegen müsste was der Gesetzgeber damit erreichen will - das die OC in Zusammenhang mit dem ZDL den Menschen die Kohle abknöpfen sicher nicht - und die Legislative (Gesetzgebende Gewalt) muss auch für die Einhaltung - §4 Sorge tragen - Verbraucher können hier nicht eingreifen - es ist also bewusst eine Gesetzeslücke entstanden welche die Judikative eigentlich schließen sollte - das war denen aber zu heiß daher auch die Zulassung der Revision beim BGH.
Wenn da steht: (4) Das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet ist verboten. - was will der damit sagen!? - Laut OLG spielen die Menschen immer und werden immer spielen aber man kann nicht alle verbieten denn dann würde man die Verbraucher in die Illegalität treiben - ist es aber war den Richter zu schwammig und wohl irgendwiel eher zu heiß denn damit werden die Verbaucher in die OC getrieben unwissend bei manchen und die OC ud ZDL füllen sich auf dem Rücken der süchtigen die Taschen - DAS wollte der Gesetzgeber nicht!
Wenn man sich dann aber dann §1 Anschaut:
Ziele des Staatsvertrages sind gleichrangig
1.
das Entstehen von Glücksspielsucht und Wettsucht zu verhindern und die Voraussetzungen für eine wirksame Suchtbekämpfung zu schaffen,
2.
durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen zu lenken sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegenzuwirken,
3.
den Jugend- und den Spielerschutz zu gewährleisten,
4.
sicherzustellen, dass Glücksspiele ordnungsgemäß durchgeführt, die Spieler vor betrügerischen Machenschaften geschützt, die mit Glücksspielen verbundene Folge- und Begleitkriminalität abgewehrt werden und
Der Gesetzteber will nicht alles verbieten denn ich hätte ja auch Sportwetten - obwohl ich den Nachweis hatte nur Poker und Blackjack gespielt zu haben, besteht zumindest die Möglichkeit das ich doch Sportwetten die geduldet werden zu tätigen womit wir wieder bei der Sache mit "Wir (PayPal) wissen nicht wofür das Geld eingesetzt wurde sind.... Die Menge würde es Payal unmöglich machen das zu prüfen....
MIr ist folgende interne Dokument von Paypal in die Hände gefallen:
Paypal - Special Terms for Gambling Merchants
1.1 Merchant's Business includes the offering and conducting of Regulated
Gambling Activities. It is hereby established that Merchant's Regulated Gambling
Activity for which Merchant may offer PayPal as a payment method is exclusively
restricted to online poker and casino. Finance betting is excluded.
Und auf Deutsch:
„1.1 Das Geschäft des Händlers umfasst das Angebot und die Durchführung
regulierter Glücksspielaktivitäten. Hiermit wird festgestellt, dass die regulierte
Glücksspielaktivität des Händlers, für die der Händler PayPal als
Zahlungsmethode anbieten kann, ausschließlich auf Onlinepoker und Casino
beschränkt ist. Finanzwetten sind ausgeschlossen.“
Somit wusste Paypal von Anfang an für was das Geld Verwendung findet! Die Transaktionen waren Zweckgebunden - nur Onlinepoker und Casino. Also nicht für Sportwetten aber auch irgendwie kaum beachtet worden - wenn man also doch von Anfang sowas mit den OC vereinbart so steht doch dann unwiderruflich fest das Paypal es bei Vertragsunterschrift den OC vorschreibt für was das Verwendung finden darf...ergo wird hier mit Vorsatz gehandelt und bewusst, mit sehenden Auges, der Glückspielstaatsvertrag ausgehebelt.
Es ist so einfach alles zu kontrollieren - wir leben ja nicht 1872 wo man damals die Casinos verboten hat weil es extreme Folgen hatte was es aus den Menschen gemacht hat. Geld kam genügend rein damals aber man hat dennoch zum Schutz so gehandelt.
Noch deutlicher geht es meiner Meinung nach doch nicht
Wir leben in einer von High-Tech gespickten Welt, Hochleistungscomputer die Milliarden Berechnungen in der Sekunde vornehmen können. Gut, 1872 musst man mit zu Fuß ins Casino laufen oder mit dem Pferdewagen fahre (wenn man überhaupt noch hatte). Heute passiert alles im stillen Kämmerlein zu Hause, hinter verschlossenen Türen; was alles noch viel schlimmer macht weil der Zugang, egal wo gegeben ist.
Selbst ich als kleiner Onlinehändler konnte auch jede Transaktion zuordnen und ggf nicht zulassen wenn Betrugsverdacht vorlag und für Paypal wäre das unmöglich - 2020?
Unterm Strich und Schluss muss bei mir eben erst die Frage der Zuständigkeit geklärt werden und das geht auf Grund des gewerblich aber für private genutzten Geschäftskontos über den EuGH laufen - erst wenn der die Zuständigkeit nach Deutschland bescheidet geht es an den BGH - dauert aber min. 2-3 Jahr und - also würde ich eine Schleife von 2-3 Jahren drehen und ich bin ausgebremst worden. In der Zeit fließt viel Wasser den Bach hinunter und andere Verbraucher sind da schneller vor dem BGH.
Daraufhin kam dann die Ansage vom Richter hinsichtlich vergleich - 4800 EUR - hatte zugestimmt aber Paypal war nicht bereit dazu; naja, ich war es eigentlich auch nicht aber es wäre für uns alle besser gewesen.
Wir sind nun im schriftlichen Verfahren gelandet und es können weitere Argumente vorgebracht werden; 6 Wochen lang - bis eben der Tag kommt wo nichts mehr berücksichtig werden wird
Zu einer Verkündung - wenn alles schriftlich eingereicht wurde kommt dann die Verkündung - diese wird erst am 14.Januar 2021 stattfinden.
So, das war ei kleiner Überblick.
Zu mir:
Mir geht es gut, keine Sorge und niemand braucht sich über mich Gedanken machen und nein lasse den Kopf nicht hängen denn ich bin mit keinerlei Erwartungen da rein - war schon öfters vor Gericht und sowas beeindruckt mich nicht wirklich und ich konnte auch auch ausgiebig dazu äußern.
Irgendwie beschleicht mich aber das Gefühl, das ich nur deswegen in die Schleife mit dem EuGh geschoben wurde weil man sich nicht die Blöße geben will - es kommt ja bald ein neuer Glückspielstaatsvertrag - 2021 und da können doch die Richter nicht der Legislative ans Bein pinkeln und so hofft das die Legislative es bis dahin gebacken bekommen hat... kann mich auch irren....
Born, danke für den interessanten Bericht!
Das hört sich so an, als würde sich das Verfahren noch um zwei bis drei Jahre hinziehen.
Aus Sicht von PayPal wohl ein großer Erfolg, so können sie das eine verlorene Verfahren verschleppen und als Sonderfall abhandeln.
Anders kann ich mir auch nicht erklären, warum sie Deinem Vergleichsvorschlag nicht zugestimmt haben.
Zu der Frage der Abgrenzung von § 4 und § 9 im Glücksspielstaatsvertrag:
Hier sehe ich die gleiche Problematik wie mit der momentanen OC-Duldung.
Die Richter (Iudikative) dürfen nur auf das schauen, was der Gesetzgeber (Legislative) mit dem Gesetz bezwecken wollte.
In dem Fall wurden die Länderparlamente vorher informiert durch das Dokument "Erläuterungen zum GlüStV, Stand: 7. Dezember 2011", bevor sie dann über den Glücksspielstaatsvertrag der 2012 in Kraft trat entschieden haben.
Da steht drinnen zu $ 4 Absatz 1:
"Die Erweiterung in Absatz 1 Satz 2 stellt klar, dass auch die Mitwirkung an Zahlungen im Zusammenhang mit unerlaubtem Glücksspiel verboten ist. Die Regelung ist im Zusammenhang mit den Überwachungsbefugnissen der Glücksspielaufsicht in § 9 zu sehen und erweitert die Möglichkeiten der Inanspruchnahme Dritter als verantwortliche Störer, soweit sie zuvor auf die unerlaubte Mitwirkung an verbotenem Glücksspiel hingewiesen wurden."Und zu § 9 Absatz 1:
"Die Regelung in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 dient der Klarstellung und Konkretisierung von § 4 Abs. 1 Satz 2. Danach können die am Zahlungsverkehr Beteiligten, insbesondere die Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute einschließlich E-Geld-Institute (Nr. 4) im Wege einer dynamischen Rechtsverweisung als verantwortliche Störer herangezogen werden, sofern ihnen zuvor die Mitwirkung an unerlaubten Glücksspielangeboten von der Glücksspielaufsichtsbehörde mitgeteilt wurde. Dies setzt voraus, dass der Veranstalter oder Vermittler des unerlaubten Glücksspielangebotes zuvor vergeblich - insbesondere wegen eines Auslandsbezuges - in Anspruch genommen wurde."Wenn jetzt die Exekutive später nichts mehr davon wissen will (hier gab es ja andere Aussagen aus Niedersachsen zum Beispiel die Du erwähnt hast), dann darf die Iudikative das nicht einbeziehen.
Ist genau so wie mit der momentanten OC-Duldung. Das Parlament als Gesetzgeber hat beschlossen, dass OCs nicht erlaubt sein sollen. Nun hat die Exekutive entschieden, dass OCs geduldet werden sollen. Auch das ist äußerst problematisch.
Interessant wird es auch, wie die Gerichte weiter bei anderen PayPal-Verfahren entscheiden.
Hier ging es ja auf Ebene der Landgerichte zuletzt immer oder eher (?) für PayPal aus. Was die Oberlandesgerichte dann dazu sagen, wird auch sehr interessant.
Wenn ich mich recht erinnere, dann gibt es noch dieses Jahr einen Termin zur mündlichen Verhandlung am OLG Düsseldorf (?).
Herr Lenne weiß sicherlich mehr.
Viel Erfolg noch!