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Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: Az. 5 U 11/20 - Diskussion

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #45 am: 22 Januar 2020, 12:20:56 »
Persönlich hab ich noch nie ein Casino gesehen das ohne Zahlungsdienstleister agiert.

Jedes OC hat immer diverse Zahlungsdienstleister und auf das Bankkonto vom einem Casino kann man nicht direkt überweisen!  Egal mit welchen Mittel man die Einzahlung auch tätigt stehen immer die Zahlungsdienstleister an erster Stelle! Beide Parteien wissen von dem Verbot und scheren sich einen Dreck drum. Die OC schieben demnach bewusst die Zahlungsdienstleister vor und selbige nehmen das Risiko mit voller Absicht in kauf!

Mitgehangen, mitgefangen!

Ein passender Vergleich:

Banküberfall; der Fluchtwagenfahrer weiß was er tut und wird letztendlich auch verknackt! Hier ist es nicht anders denn demnach kommen die "Fluchtwagenfahrer" ungeschoren davon!?

Die Zahlungsdienstleister sind nichts anderes als Fluchtwagenfahrer einzustufen und dementsprechend auch zur Rechenschaft zu ziehen. Schließlich geschieht das mit voller Absicht!
« Letzte Änderung: 22 Januar 2020, 12:25:14 von Born4Nothing »
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Offline Cappo

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #46 am: 22 Januar 2020, 12:28:11 »
Welche Frage sich mir, bei der ganzen Thematik um Paypal stellt. Es gab doch bis Anfang 2019 bereits Verzichtserklärungen seitens Paypal, also haben sie ja ihre „Mitschuld“ etc. zugegeben. Warum also auf einmal nicht mehr ?

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #47 am: 22 Januar 2020, 12:33:36 »
Genau das meinte ich ja damit. Paypal war sich immer bewusst das es verboten ist daher kamen auch die Verzichtserklärungen und das nicht nur eine, sondern tausende!, um den Ball flach zu halten damit es nicht zu sehr aufgebauscht wird und einfach so munter weitermachen kann weil man nach wie vor, trotzt dessen, immer noch genügend Profit einfährt damit selbst wenn man auf ein paar Millionen verzichten muss.

Das ist in meinen Augen, Vorsatz!
« Letzte Änderung: 22 Januar 2020, 12:36:34 von Born4Nothing »
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #48 am: 22 Januar 2020, 12:36:37 »
Ich denke das Problem ist dass sich Richter nicht bei der Auslegung eines Gesetzes (zu weit) von der Gesetzesbegründung entfernen dürfen.

Das LG Ulm hat die Gesetzesbegründung ja nicht gelten lassen:

"Darüber hinaus sei auch der Rückgriff auf die Gesetzesmaterialien zum GlüStV nicht geeignet, das Ergebnis der anderen Gerichte zu stützen. Ein Bezug auf diese verbiete sich, da bei einem Staatsvertrag kein einheitliches Gesetzgebungsverfahren stattfinde. Letztlich zieht das LG Ulm so den Schluss, dass es sich bei § 4 Abs. 1 S. 2 GlüStV unabhängig von § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 GlüStV um ein Verbotsgesetz und infolge seiner drittschützenden Wirkung auch um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB handele."

Wenn man dem LG Ulm also folgt, dann spielt die Gesetzesbegründung also keine Rolle bei der Auslegung des Glücksspielstaatsvertrages.

Ich habe gerade mal etwas recherchiert und geschaut, ob die höchsten Gerichte das auch so machen, wenn es um den Glücksspielstaatsvertrag geht.

Dabei bin ich beispielsweise hierauf gestoßen, ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus 2018:

https://datenbank.nwb.de/Dokument/Anzeigen/772338/

Darin ging es wohl um eine Gebühr für eine Fernsehlotterie, erhoben durch eine Behörde in Rheinland-Pfalz.

In der Begründung hat das Bundesverwaltungsgericht geschrieben:

"Das ergibt sich aus der Erläuterung zur entsprechenden Regelung im Entwurf des Glücksspielstaatsvertrages vom 1. Januar 2008 vom 6. Dezember 2006 (vgl. etwa LT-Drs. BW 14/1930, S. 39). Zu § 9 Abs. 6, dessen Formulierung, soweit hier von Bedeutung, § 9 Abs. 7 des Glücksspielstaatsvertrages in der Fassung des Ersten Staatsvertrages zur Änderung des Staatsvertrages zum Glücksspielwesen in Deutschland entspricht, wird dort ausgeführt, die Glücksspielaufsicht dürfe nicht durch eine Behörde ausgeübt werden, die für die Finanzen des Landes zuständig sei."

Das Bundesverwaltungsgericht hat also die Gesetzesbegründung herangezogen.
Ich denke daher das wird ein ganz wesentlicher Knackpunkt werden in der Berufung!

Oder wie seht ihr das?

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #49 am: 22 Januar 2020, 12:41:14 »
Ein völlig anderer Fall den man nicht wirklich damit vergleichen kann.

Wie wir das sehen ist völlig egal denn wir können leider nur spekulieren und dumm vor uns her philosophieren was sein könnte^^ Alles kann sein aber auch nichts! ;)
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Offline TAL

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #50 am: 22 Januar 2020, 12:42:44 »
Sie haben bei der Formulierung peinlich genau darauf geachtet, daß sie gar nichts 'zugeben', sondern lediglich, wie der Name schon sagt, auf den Versuch einer Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten.
'Den Ball flachzuhalten' war da sicherlich auch eine Intention, aber es steht ihnen ja nunmal frei, ob sie diesen Weg gehen wollen oder nicht.

Irgendwann wurde es ihnen dann aber wohl zuviel.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #51 am: 22 Januar 2020, 12:46:43 »
Es stimmt, dass das natürlich ein anderer Fall ist.

Aber Du musst soweit abstrahieren, dass Du schauen musst, ob die Richter bei der Auslegung der Gesetze des Glücksspielstaatsvertrags sich an die Gesetzesbegründung zum Glücksspielstaatsvertrag halten müssen oder nicht. Das ist die Frage und ich bin mir sicher, dass PayPal das kritisieren wird.

Es bleibt spannend!

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #52 am: 22 Januar 2020, 12:50:57 »
Möglich aber da mache ich mir erst dann Gedanken wenn es soweit ist. Warum sich den Kopf zu zerbrechen wenn der Schriftsatz vom OLG noch nicht eingetroffen ist.

Aber eins darf man nicht vergessen: Die Argumentation die immer kommt: Wir wissen nicht wie das Geld eben Verwendung findet zieht in meinem Fall nicht denn der betreff war "888POKER" - und Poker ist verboten - ergo wusste Paypal genau was Sache war und hat dies billigend in Kauf genommen.

@TAL

Die wissen schon wie der Hase läuft^^
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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #53 am: 22 Januar 2020, 13:01:19 »
Was ich mich andauert frage ist warum das Finanzamt hier in der Geschichte nicht mitmischt. Ich mein geh ich ins Casino verdienen die Geld, Spiel ich online sehen die kein Cent?

Haben die da keinen Anreiz?

Zu den zahlungsdienstler, warum fordert man nicht die Verträge von denen und den casinos. Mich würde es doch mal interessieren was da ausgefüllt worden ist.

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #54 am: 22 Januar 2020, 13:05:31 »
Ach, das FA mischt schon mit denn wenn man sich mal die Streamer anschaut und die hohen Provisionen von den OC einstreichen wenn die, welche das Geld einzahlen, und verlieren, auch noch bis zu 50% Provision abgreifen vom Verlust des Spieler, muss dieser  Gewinn versteuert werden. Und die Auszahlung der Provisionen der Streamer liefen dann über PayPal...

Das ist ja der blanke Hohn!

Das FA zieht somit Steuern aus verbotenen Geschäften. Die Streamer nennen das "Mediendienstleistung" oder so...
« Letzte Änderung: 22 Januar 2020, 13:09:01 von Born4Nothing »
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Offline TAL

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Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #55 am: 22 Januar 2020, 13:09:44 »
Ja. Natürlich wissen die das... *rolleyes*
Trotzdem, oder genau deshalb, sichern sie sich ja ab.

Zitat
Haben die da keinen Anreiz?

Doch, genau deshalb ja die Tendenz zur Legalisierung in der Politik. Legale Anbieter generieren Steuereinnahmen.
« Letzte Änderung: 22 Januar 2020, 19:17:00 von TAL »

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #56 am: 22 Januar 2020, 13:12:05 »
Die Staatsanwaltschaft müsste Paypal verklagen wegen Beihilfe der Steuerhinterziehung. Kennt da keiner einen  ;D

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #57 am: 22 Januar 2020, 13:14:25 »
Die haben alle die Augen zwar offen schauen aber einfach drüber weg...alle haben, so ist das mein Empfinden, Angst...

Aber immerhin finde ich gut das dies reguliert werden soll. 1000 im Monat finde ich OK. Dann sind zumindest diese abartigen Verluste wo Familienväter 60.000 am WE verballern Geschichte!

Zitat
Sie haben bei der Formulierung peinlich genau darauf geachtet, daß sie gar nichts 'zugeben', sondern lediglich, wie der Name schon sagt, auf den Versuch einer Durchsetzung ihrer Ansprüche verzichten.
'Den Ball flachzuhalten' war da sicherlich auch eine Intention, aber es steht ihnen ja nunmal frei, ob sie diesen Weg gehen wollen oder nicht.

Richtig, aber nenn mir ein auf Profit orientiertes Unternehmen das freiwillig auf einen zweistelligen Millionenbetrag verzichtet wenn die Ansprüche rechtlich legal sind. Oder Warum werden Kompensationszahlungen geleistet:

Zitat aus dem Artikel vom Handelsblatt:

Oft kommt es laut Anwälten und Suchtberatern zu außergerichtlichen Einigungen. Bei widerrufenen Lastschriften buchen Banken Gelder zurück, bei Klagedrohungen bieten Zahlungsdienstleister freiwillige Kompensationszahlungen an. 

Hier stimmt hinten und vorne nichts mehr! Aber in einem Punkt hab die von der RUB recht:

Zitat
Wie auch immer man das neue Urteil inhaltlich bewerten mag, so ist doch klar, dass die Rechtslage verworrener und die Rechtsansichten gegensätzlicher werden. Eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfrage wird damit immer notwendiger und wahrscheinlicher.
« Letzte Änderung: 22 Januar 2020, 13:27:14 von Born4Nothing »
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Lexlander

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #58 am: 22 Januar 2020, 13:21:46 »
Naja das ist Ansichtssache , ich finde selbst 1000€ noch VIEL zu VIEL . Kommt halt auch darauf an in welchen Relationen man das ganze betrachtet und wie die eigenen Einkünfte / bzw. die Einkünfte einer Familie sind.

Gruß Alex

Re: Paypal Berufung vor dem OLG Stuttgart: AZ: 5 U 11/20
« Antwort #59 am: 22 Januar 2020, 13:43:29 »
Dann würde ich folgendes vorschlagen:

Übermittlung der Gehaltsabrechnung und daraus wird dann das monatliche Limit festgemacht. Diese dürfen aber nicht älter als 2 Wochen sein. Und man muss seine monatlichen Kosten angeben. Wie bei einem Kredit eben auch.

Dann können die Hausfrauen spielen und auch die Millionäre jeder nach seinen finanziellen Möglichkeiten^^
« Letzte Änderung: 22 Januar 2020, 13:47:06 von Born4Nothing »
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