Da spendiere ich Dir gerne 50,- Euro! Wenn es soweit ist und alles mit Deinem Anwalt abgesprochen ist, schreib doch noch einmal wegen der Kontodaten vom Anwalt.
Zum Thema OLG: Es ist zwar leidig für Dich, weil Du jetzt noch länger auf Dein Geld warten musst, aber langfristig und im Großen betrachhtet, sehe ich hier mehr als nur Hoffnung, fast schon Gewissheit. Insbesondere deshalb, weil das LG Ulm jede widersprüchliche Aussage des LG München fein tranchiert und widerlegt hat. Das OLG müsste nun, um zu einer anderen Entscheidung als das LG Ulm zu kommen, dessen Argumente berücksichtigen und ebenfalls argumentativ diese widerlegen. Dies geht aber nicht. Ich habe mir das Urteil drei mal durchgelesen, einige Passagen noch öfter und die Aussagen sind einfach schlüssig. Es ist bemerkenswert, dass überhaupt je ein Gericht in dieser Sache gegen Spieler entschieden hat. Der Sachverhalt ist klar und eindeutig (Internet-Kasinos verboten - Teilnahme verboten - Zahlungsdienstleister sind Teilnehmer - ergo ist der Vertrag nichtig). Wenn man sich hierbei das Urteil aus München durchliest, dass über Seiten hinweg diese einfache, leicht verständliche Analogie versucht umzudeuten, kann man in der Konsequenz als normaldenkender Mensch nur zu dem einen Schluß kommen, dass die Richter aus unbekannten Gründen abseits ihrer verpflichtenden Neutralität urteilten.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist mithin folgender: Ein Richter am LG, der es bis zu einem bestimmten Alter nicht zum OLG geschafft hat, ist am Ende seiner Karriere und das weiß er auch. Allerdings ist die Stellung als Richter beim LG bereits eine gehobene (anders als beim AG. Wenn Du dort mit über 40 noch richtest, weiß jeder in der Behörde, dass Du eine Niete bist) und der Übergang vom AG zum LG setzt bereits eine hohe Qualifikation voraus. Evtl. ist hier auch Bayerns weiß7blauer Horizont und das ein oder andere Maß Bier mitursächlich ...