Hallo liebes Forum,
kurz zu meiner Person:
Ich bin mitte 20, studiere aktuell und bin seit Anfang Januar 2017 spielsüchtig und habe bis jetzt ca. 30000€ Altschulden, welche von der Familie bezahlt wurden.
Ich habe nach meiner stationären Therapie (10 Wochen) eine Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt einrichten lassen, welche sehr gut verlaufen ist. Durch diese Betreuung wurde auch ein nervenärztliches Gutachten erstellt. Leider wurde darin sehr ungenau meine Geschäftsfähigkeit beurteilt, wodurch im April 2018 mein Antrag auf Prozesskostenbeihilfe bzgl. einer Klage gegen einen Kreditkartenbetreiber nicht statt gegeben wurde.
Vor ca. 2-3 Monaten hatte ich dann nach einjähriger Abstinenz meinen ersten und hoffentlich auch letzten Rückfall (Rückfall von Sep. - Anfang Nov. 2019):
Da meine einjährige Betreuung im Mai 2019 auf beider Willen beendet wurde, hatte ich nun wieder vollste Kontrolle über meine Finanzen. Bis Ende August hatte ich auch keine weiteren Probleme. Ab September änderte sich dies schlag auf schlag. Im Juli 2019 erfuhr ich, dass mein damaliger Betreuer plötzlich verstorben sei. Der eigentliche Auslöser war jedoch dass ich Mitte August den Bescheid der Hochschule wg. Exmatrikulation erhalten habe, da ich bedingt durch meine Spielsucht in mehreren Prüfungen den Drittversuch ableisten musste und bezogen auf den überraschenden Tod vor Prüfungsbeginn einfach nicht dazu fähig war, wodurch ich gänzlich in allen Drittversuchen durchgefallen bin und ich exmatrikuliert werden sollte.
Dazu habe ich mich gleich an meinem zentralen Ansprechpartner in der Uni gewandt, wodurch meine Prüfungen annulliert werden sollten. Leider habe ich bis zur Exmatrikulation keinen Bescheid mehr bekommen. Der Ansprechpartner, sowie der Großteil der Belegschaft war, wie es in der studienfreien Zeit üblich ist, im Urlaub.
Genau aus diesen Gründen trat bei mir die Hoffnungslosigkeit ein, wodurch ich "rot sah" und mich dem Online-Casino hingab.
Dabei verlor ich ca. 5000€.
Im Anschluss an den Rückfall hatte ich mehrere Gespräche mit der Suchtbetreuung. Es wurde wieder eine Betreuung eingerichtet (bis Dez. 2020) und aktuell bin ich psychotherapeutischer Behandlung.
JETZT kommt der Knackpunkt. Auf Antrag des Richters wurde ein erneutes nervenärztliches Gutachten erstellt, in dem aus med. Sicht die Frage der Geschäftsfähigkeit geklärt werden soll.
Ich habe das Gutachten nach ca. 6 Wochen erhalten und wurde darin medizinisch bzw. bedingt durch mein krankhafte Suchtverhalten in "Bereichen des Spieltriebes, also der Geldbeschaffung, Abwicklung, usw." für
partiell geschäftsunfähig erklärt. Ich habe mich dazu auch sehr lange eingelesen und wie es mir scheint, ist dies eine spezielle Form der Geschäftsunfähigkeit.
Das war mal so ein sehr grober Zusammenschnitt meiner dreijährigen Vergangenheit.
Zu meinem Anliegen:
Wie schätzt Ihr in meinem Fall eine Klage gegen alte Gläubiger, also 3x Kreditkartenanbieter, 1x PayPal, 2x Casino-Betreiber, ein.
Natürlich werde ich mich dazu mit meinem Anwalt ausgiebig beraten, hoffe aber auch auf ähnliche Erfahrungen hier.
Welche Verjährungsfristen gelten bei beglichenen Forderungen und hat man durch die partielle Geschäftsunfähigkeit "bessere Aussichten" einen Zivilprozess zu gewinnen?
Würde mich um eine Rückmeldung sehr freuen
PS:Ach hätte ich fast vergessen: Die Exmatrikulation wurde am 30. September aufgehoben, also der eigentliche Tag der Exmatrikulation...hätte ich das früher gewusst...Nun ja hoffentlich lerne ich aus meinen Fehlern.
Gruß von der Motorhaube