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Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"

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Offline taro

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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #75 am: 04 Dezember 2020, 07:59:10 »
Auf allen Juristisch Portalen ist genau diese Rechtsprechung das, was seit Jahrzehnten vertreten wird.
Nur hier und auf den Seiten von Juristen die sich an den Klagen eine goldene Nase verdienen vertreten eine andere Sichtweise.

Unser Wirtschaftssystem wäre wohl kaum aufrecht zu erhalten, wenn die Bank bei jeder Überweisung vorher prüfen muss ob es für legale Geschäfte ist.

Taro

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #76 am: 04 Dezember 2020, 09:26:09 »
@taro
natürlich muss die bank alle überweisungen prüfen. das ist die hauptaufgabe von banken und gesetzlich sien sie dazu verpflichtet. Klar kann man die Masse an Zahlungen manuell nicht überprüfen. Aber wir leben in technologiezeitalter und für so was gibt es computergestützte Systeme die verdächtige Zahlungen filtern. Und genau diese zahlungen muss die bank/zahlungsdienstleister unter die lupe nehmen. das ist nicht nur die aufgabe der bank sondern gesetztlich werden sind sie dazu verpflichtet. problem dabei ist, dass die banken/ZDL aber hier einfach wegsehen, weil die Provisionen gut sind. Im Fall von Paypal ist die Prüfung und Blockierung der Zahlungen sogar viiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiel einfacher, weil Paypal mit den Anbieter direkte Akzeptanzverträge abschliesst. DAs bedeutet, Paypal weiss genau was der Vertragspartner macht und was für Produkte/Dienstleistungen der Anbieter anbietet.

@salamisaurus
wenn die Banken/ZDL gar nicht haften, dann frage ich mich, wozu nimmt man diese überhaupt in GlüStv auf. Was für eine Bedeutung die Banken/ZDL bei der Bekämpfung der illegalen Glücksspiel haben, brauchen wir nicht zu diskutieren. Würden die ZDL mitmachen, würde illegale online Glücksspiel zu 90% bekämpft werden. Ohne online Zahlung gibt es auch keine online Glücksspiel. Und genau das will der gesetzgeber auch damit erreichen.


Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #77 am: 04 Dezember 2020, 09:50:25 »
Du hast natürlich im Grundsatz Recht mit dem was du schreibst. Jedoch ist eine grundsätzliche Prüfpflicht von Zahlungsleistern im Sinne der Vertragsautonomie eher nicht der Fall. Wenn du illegal Waffen bei Ulis Waffenshop via PP oder Visa kaufst, holt sich auch niemand die Kohle bei PP oder Visa, sondern bei Uli. Außer jemand hat PP und Visa vorher verboten die Transaktionen an Uli weiterzuleiten.

Die Antwort liefert dir hier das OLG München, OLG HH und letztlich lässt sich eine ähnliche Positionierung auch beim OLG Stuttgart erkennen.
Die Zusammenfassung findest du wenn du hier im Thread ca 2 Seiten zurückblätterst.
Kurzer Cliff: Die Behörden müssen festlegen welche Zahlungen verboten sind. Und das haben sie erst im letzten und diesen Jahr getan.
Was übrigens mit der Duldungsphase wieder Makulatur ist...

Der Klageweg gegen die OCs wäre der richtige... Dann bleibt aber das Thema Vollstreckung. Wird noch interessant und vor allem teuer, langwierig und nervenaufreibend.


Im übrigen empfinde ich die Kommunikation dieser Anwälte von WHDG oder CLLB (Anwalt.de) als für hilfesuchende sehr verstörend.
Auf ihrem AG Urteil aus Leverkusen sowie der Entscheidung aus Ulm wird herumgeritten und so getan, als ob es ein leichtes wäre. Alles nur für die Kundenaquise.
Kein Wort zu der Vielzahl an negativen OLG und LG Entscheidungen. Letztlich geht es denen nur ums Geld und nicht um die Mandanten. Hier wird mit Hoffnung Geld gemacht.
Und natürlich darf am Ende hier in diesem Fall der Verweis nicht fehlen, dass man ja gerne gegen die OCs weiterklagen möchte. Die Geschädigten sind also wahre Goldesel. Kein Wort zur Vollstreckung und zur Tatsache, dass das alles mit dem Unionsrecht auch nicht so einfach ist (die Diskussion mit meiner Meinung findet ihr auch hier im Forum).

Im groben Maße unseriös...
« Letzte Änderung: 04 Dezember 2020, 10:03:10 von SalamiSaurus »

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #78 am: 04 Dezember 2020, 10:00:44 »
Zitat
Hinterfragt mal eure eigene Strategie, anstatt es auf geschmierte Richter, graue Haare oder wahlweise Inkompetenz zu schieben.

Ich habe es selber erlebt welches Desinteresse zwei Richter vom Senat beim OLG Stuttgart an den Tag gelegt haben. Der eine hat rumgehampelt wie ein Kleinkind (Ellenbogen auf dem Tisch, Kinn auf der Faust und den Kopf nach links und rechts gewippt und mich dumm angeschaut!). Der andere hat ständig an die Decke gestarrt und war geistig nicht wirklich bei der Sache und das ging geschlagene 3 Stunden so. Wir müssen beim Eintritt der Richter aufstehen und die machen während der Verhandlung Faxen!?

Vergleiche ich nun das LG Ulm mit dem OLG Stuttgart würde ich die Richter beim OLG Stuttgart fristlos entlassen mit denen des LG Ulm ersetzen! Wenn Richter eine solche gelangweilte Einstellung zu Ihrem Job haben dann haben die in einem Senat beim OLG nichts zu suchen!

Alleine schon die Aussage hinsichtlich der Duldung von Sportwetten - die keinerlei Relevanz hat - denn die Duldung macht das nicht legal - zeigt mir, dass die Richter sich nicht mit der Materie wirklich befasst haben können. Beim LG München 1 wurde deutlich gesagt was Sache ist, von Richtern wie die Duldung einzustufen ist. Auch die Staatsanwaltschaft in Frankfurt sieht das so!

Wenn dann weiterhin noch Aussagen getroffen werden wie: Es kann ja nicht im Sinne der Regierung sein, das man alles verbieten möchte weil man sonst die Menschen in die Illegalität treiben würde. Hätte man sich mit der Materie wirklich befasst dann müsste den Richtern aufgefallen ein, das es keine legalen Sachen in einem Onlinecasino gibt. Egal ob Casinospiele, Poker oder selbst Sportwerten waren illegal und wenn man nichts gegen das Verbot unternimmt weiterhin Existenzen und Leben zerstört werden weil wir uns schon seit Jahren im illegalen Bereich - illegaler geht es nicht mehr - aufhalten und die Richter sind blind.

Und weil es einen neuen Glückspielstaatsvertrag in knapp 8 Monaten geben wird sind diese Sache hier für das OLG Hamburg nicht mehr relevant!? Das Problem wird weiter bestehen und nur wenn die Judikative diesen Zahlungsströmen endlich einen Riegel vorschiebt - wie im Glückspielstaatsvertrag geschrieben - dann trägt man sehr viel dazu bei diesen illegalen Aktivitäten der OC und ZDL das Handwerk zu legen und man kappt den Hauptzahlungsstrom und genau das ist vom Glückspielstaatsvertrag so gewollt und das soll kein Schutzgesetz sein obwohl schon das OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2011 – I-6 U 111/10 Rn. 21 dies schon sagte und das ebenso BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 – 1 BvR 1054/01.

Die zivilrechtliche Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ermöglicht die Gewährleistung des Spielerschutzes, den das BVerG als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut bezeichnet. Es handelt sich dann um Gewährleistung der übergreifenden Wirkung zur Sicherheit und Wahrung der gesamten Rechtsordnung. Daher sind § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV und § 9 Abs. 1 Nr. 4 GlüStV zivilrechtlich unabhängig voneinander zu betrachten. Alles andere würde auch keinen Sinn ergeben wie es schon seit Jahren keinen Sinn ergibt wenn sich die ZDL immer damit herausreden und damit auch noch durchkommen....

Na ich kommt schon noch vor den BGH - und wenn es mal wieder länger dauert - schnapp dir n Snickers^^

Und mal abgesehen davon habe ich ja schon die Zusage zum BGH; zumindest sehen die OLG Richter in Stuttgart die Relevanz die Hamburg nicht erkennen kann - immerhin etwas^^
« Letzte Änderung: 04 Dezember 2020, 10:12:01 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #79 am: 04 Dezember 2020, 10:01:07 »
Behörden haben doch mittels der vorliegenden Gesetze festgelegt welche Zahlungen verboten sind?

Wundert mich halt wie man solche Transaktionen durchführen kann/darf ohne die gesetzlichen Regularien zu beachten.

Ich glaube ich sollte auch einen Marihuana Laden eröffnen, kann mich ja bei fragen ahnungslos verhalten ^.^

Aber mir ist das letztendlich egal, ich lese das Handgemenge im Sandkasten hier immer gern mit und genieße es mit einer Tüte Popcorn *Salami anzwinker*.

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #80 am: 04 Dezember 2020, 10:12:04 »
Hey Bastian, ich versuche doch nur meinen Blick mit einzubringen. Einfach einen anderen Spin einzuwerfen. Weder will ich etwas böses noch jemanden an den Karren fahren.
Ich mag Diskussionen auch rechtlicher Ebene.
Und um noch etwas tiefer aus dem Nähkästchen zu plaudern, bin ich auch Aktionär an *** und war es in der Corona Krise auch an *** . Paypal und Visa liegen auch in meinem Depot. Von daher bin ich sehr interessiert an der Materie und letztlich muss es doch darum gehen, Menschen vor einem finanziellen Desaster in schwierigen Prozessen zu bewahren.

Gruß von einem Spieler, der sich irgendwann entschieden hat das Spielen sein zu lassen (ich kenne noch das alte Forum mit Olli, Suchtkrüppel, AllesVerzockt, Freitagessen und co) und daher habe ich auch eine persönliche Bindung zu diesem Forum entwickelt. Zudem ich auch weiß wie Olli heißt, wo er wohnt...  ;D
Schon großartig dass er nach wie vor aktiv ist und Menschen helfen will und das auch macht!

Meine eigene Suchtgeschichte hat halt zuviel Triggermomente daher spare ich sie mir. Was ich aber sagen kann ist, dass ich den Moment hatte auf den jeder Spieler wartet und danach aufgehört habe.

Grüße und bleibt spielfrei
« Letzte Änderung: 04 Dezember 2020, 10:37:34 von Olli »

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #81 am: 04 Dezember 2020, 10:14:10 »
Zitat
Von daher bin ich sehr interessiert an der Materie und letztlich muss es doch darum gehen, Menschen vor einem finanziellen Desaster in schwierigen Prozessen zu bewahren

Das fängt sicher nicht erst bei den Prozessen an sondern beginnt schon bei den OC und ZDL und da muss angesetzt werden denn dann gäbe es diese Prozesse nicht.
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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #82 am: 04 Dezember 2020, 10:18:13 »
Nein, es beginnt mit der aktiven Entscheidung spielen zu wollen und sich dafür einem der Zahlungsleister zu bedienen.
Das ist die persönliche Betrachtungsebene, auf der technischen hast du Recht...
Jedoch, der Einwand sei erlaubt, dürften Chrome, Opera oder Firefox ein solches OCAngebot überhaupt anzeigen? Müsste der deutsche Staat nicht aktiv werden und die Domains sperren analog der USA am Black Friday 2012?
Du siehst, den Standpunkt kann man nahezu beliebig erweitern.

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #83 am: 04 Dezember 2020, 10:21:32 »
Der Fisch fängt beim Kopf an zu stinkenund das ist nun mal das OC dann die ZDL und ganz zum Schluss kommt der Spieler....

Zitat
Unser Wirtschaftssystem wäre wohl kaum aufrecht zu erhalten, wenn die Bank bei jeder Überweisung vorher prüfen muss ob es für legale Geschäfte ist.

Auf Grund der diversen Gesetze ist man dazu sogar verpflichtet. Es gibt sogenannte FPU (fraud prevention unit) die befassen sich mit Betrug um die Verbraucher vor Betrug zu schützen. Dies machen die KK-Anbieter, Banken und sogar Paypal selbst. Wird ein möglicher Betrug durch die Routinen erkannt wird die Zahlung blockiert - hab ich zig mal schon erlebt. Paypal hält z.B. Zahlungen von eBay, wenn ich etwas verkauft habe, 24 Stunden zurück, um zu prüfen ob das mit rechten Dingen zugegangen ist und das bei knapp 400 EUR. Bei OC wird also nichts geprüft wo es im Milliarden geht?

« Letzte Änderung: 04 Dezember 2020, 10:30:40 von Born4Nothing »
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Bastian0307

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #84 am: 04 Dezember 2020, 10:26:20 »
Naja Salami das Problem ist halt wie es auch schon andere zu Hauf (auf welche Art und weis auch immer) kund getan haben wie du teilweise argumentierst. Klar gibt es genug Leute hier die sich halt persönlich angegriffen fühlen und das dann auch direkt volles Rohr raus posaunen, andere wiederum machen das durch die Blume jedoch mit der selben Wirkung.

Da fallen mir nur zwei Punkte deines Ursprungsposts z.B. auf:

"Das hier ist ein Prozess ständiger Rechtssprechung und bisher sieht die Richtung nicht so aus, als ob man es zulassen möchte, die Zahlungsleister in die Pflicht zu nehmen. Und das zu Recht."

Ursprünglich wollte ich dich dazu fragen ob du ggf. ein vertretender Richter des BGHs bist, wie sonst kann man die Rechtsprechung so eindeutig kund tun ohne Befugnis. nach deinem letzten Post jedoch sehe ich dich eher ("Und um noch etwas tiefer aus dem Nähkästchen zu plaudern, bin ich auch Aktionär an *** und war es in der Corona Krise auch an ***. Paypal und Visa liegen auch in meinem Depot.") drüben sitzen. :)

genauso wie "Hinterfragt mal eure eigene Strategie", ein Schelm wer böses denkt? ;)

Ich finde es auch prickelnd rechtliche Aspekte zu Diskutieren und vor allem mit zu lesen, solche wie Dennis sie z.B. bringt. Er betrachtet die Themen immer von allein Seiten, auch sehr kritisch und ist bei seinen Aussagen aber immer definiert und bewahrt die Etikette.

Das ist wie ein guter Wein (Dennis) und ein warmes Bier (Du)  ;) ;D
« Letzte Änderung: 04 Dezember 2020, 10:36:47 von Olli »

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #85 am: 04 Dezember 2020, 10:26:49 »
problem bei der ganzen geschichte ist finde ich, dass seitens Staat die eindeutigen Gesetzte einfach fehlen. Es existiert zwar ein Gesetz, aber jeder dreht das ding wie es ihm passt.  da hätte einfach ein Paragraph her in dem Gesetz wo einfach folgendes steht:

Folgende Tätigkeiten im Zusammenhang mit Online Glücksspiel sind verboten:

1. Veranstalten von Glückssspiele ohne nationale Erlaubnis
2. Mitwirkung und Weiterleitung von Zahlungen an Glücksspielanbieter ohne Erlaubnis
3. .Werbung im Zusammenhang mit Glücksspielanbieter ohne nationale Erlaubnis
4. usw.......

Natürlich entscheidet ein Spieler selbst für sich und spielt auf den Seiten. Aber die Geschichte fängt nicht bei Spieler an sondern bei den Anbieter, die diese Produkte entwickeln und auf dem Markt bringen. Dann dafür Milliarden investieren und weltweit Werbung machen und so die Kunden locken. Der Spieler ist der letzte Glied in diesem System.

« Letzte Änderung: 04 Dezember 2020, 10:32:30 von kotek123 »

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Bastian0307

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #86 am: 04 Dezember 2020, 10:28:49 »
Nein, es beginnt mit der aktiven Entscheidung spielen zu wollen und sich dafür einem der Zahlungsleister zu bedienen.
Das ist die persönliche Betrachtungsebene, auf der technischen hast du Recht...
Jedoch, der Einwand sei erlaubt, dürften Chrome, Opera oder Firefox ein solches OCAngebot überhaupt anzeigen? Müsste der deutsche Staat nicht aktiv werden und die Domains sperren analog der USA am Black Friday 2012?
Du siehst, den Standpunkt kann man nahezu beliebig erweitern.

Der deutsche Staat ist doch mit seinen gesetzlichen Regelungen aktiv geworden? Das ist wie mit den 10 Geboten, die hat der heilige aufgeschrieben und die Leute müssen sich daran halten.

Hier muss keiner vom Staat vorgeschickt werden der die Leute involviert. Gesetze werden veröffentlicht, die Menschen müssen sich daran halten, ohne wenn und aber. Meine Meinung. Sneaky wirds nur wenn Leute logische Gesetze in eine andere Richtung auslegen (wollen). Vorteile erschleichen und so  ;)

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #87 am: 04 Dezember 2020, 10:35:12 »
@Bastian: Deine Kritik ist angekommen, es soll auch nicht um mich gehen sondern die Sache.
Den Verweis mit dem "zu Recht" hätte ich mir sparen können. Sorry für das, da fühlen sich andere auf den Schlips getreten. Ein wenig mehr Empathie wäre da schon nötig. Es war nur meine Meinung zu der Sache. Es gibt jedoch auch viele Ansätze meiner Argumentation, die auch Gerichte so sehen und die so auch betrachtet werden müssen. Da meine Meinung so polarisiert, arbeitet man sich dann eben auch an der Person ab. ;)
Auch wenn die Meinung vertretbar ist und hier nicht gerne gehört wird.

Als dann, zurück zum Thema!

Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #88 am: 04 Dezember 2020, 10:41:04 »
ich bin mir sicher. Der Gesetzgeber wollte mit Hinzufügen der Mitwirkungsverbot im § 4 die Zahlungsdienstleister und Banken zur Haftung ziehen. Aber mit es ist so schwach und in den Erläuterungen so schwammig formuliert worden, dass dieser Paragraph seine Wirkung total verfehlt hat. Anders kann ich mir diese schwachsinnige Erläuterung nicht erklären.

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Offline Olli

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Re: Urteil LG Hamburg vom 03.01.2020 "Kreditkarte"
« Antwort #89 am: 04 Dezember 2020, 10:48:09 »
Moin!

Hier diskutieren gerade Personen, die schon länger dieses Forum und die Ziele des Fags kennen.
Daher empfinde ich es als unverantwortlich hier auch noch Schleichwerbung für die (illegalen) OCs/Anbieter/Lizenznehmer zu machen, indem derren Namen genannt werden.
Es mag ja durchaus sein, dass ihr selbst kein Problem damit habt. Doch denkt mal bitte an diejenigen, die noch nahe am Spiel sind und die sich getriggert fühlen können.

Ich habe die Namen oben editiert und durch *** ersetzt.

Da ich diesen Beitrag verfasst habe, erspare ich mir eine Notiz zur Änderung in den Beiträgen.

Wer noch einmal OC-Namen etc. hier postet kann einen Monat lang in aller Ruhe darüber nachdenken, ob die eigene Sichtweise für Andere relevant sein kann oder nicht.
Um es zu konkretisieren: Ich spreche von einer Zwangsforenpause.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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