Hinterfragt mal eure eigene Strategie, anstatt es auf geschmierte Richter, graue Haare oder wahlweise Inkompetenz zu schieben.
Ich habe es selber erlebt welches Desinteresse zwei Richter vom Senat beim OLG Stuttgart an den Tag gelegt haben. Der eine hat rumgehampelt wie ein Kleinkind (Ellenbogen auf dem Tisch, Kinn auf der Faust und den Kopf nach links und rechts gewippt und mich dumm angeschaut!). Der andere hat ständig an die Decke gestarrt und war geistig nicht wirklich bei der Sache und das ging geschlagene 3 Stunden so. Wir müssen beim Eintritt der Richter aufstehen und die machen während der Verhandlung Faxen!?
Vergleiche ich nun das LG Ulm mit dem OLG Stuttgart würde ich die Richter beim OLG Stuttgart fristlos entlassen mit denen des LG Ulm ersetzen! Wenn Richter eine solche gelangweilte Einstellung zu Ihrem Job haben dann haben die in einem Senat beim OLG nichts zu suchen!
Alleine schon die Aussage hinsichtlich der Duldung von Sportwetten - die keinerlei Relevanz hat - denn die Duldung macht das nicht legal - zeigt mir, dass die Richter sich nicht mit der Materie wirklich befasst haben können. Beim LG München 1 wurde deutlich gesagt was Sache ist, von Richtern wie die Duldung einzustufen ist. Auch die Staatsanwaltschaft in Frankfurt sieht das so!
Wenn dann weiterhin noch Aussagen getroffen werden wie: Es kann ja nicht im Sinne der Regierung sein, das man alles verbieten möchte weil man sonst die Menschen in die Illegalität treiben würde. Hätte man sich mit der Materie wirklich befasst dann müsste den Richtern aufgefallen ein, das es keine legalen Sachen in einem Onlinecasino gibt. Egal ob Casinospiele, Poker oder selbst Sportwerten waren illegal und wenn man nichts gegen das Verbot unternimmt weiterhin Existenzen und Leben zerstört werden weil wir uns schon seit Jahren im illegalen Bereich - illegaler geht es nicht mehr - aufhalten und die Richter sind blind.
Und weil es einen neuen Glückspielstaatsvertrag in knapp 8 Monaten geben wird sind diese Sache hier für das OLG Hamburg nicht mehr relevant!? Das Problem wird weiter bestehen und nur wenn die Judikative diesen Zahlungsströmen endlich einen Riegel vorschiebt - wie im Glückspielstaatsvertrag geschrieben - dann trägt man sehr viel dazu bei diesen illegalen Aktivitäten der OC und ZDL das Handwerk zu legen und man kappt den Hauptzahlungsstrom und genau das ist vom Glückspielstaatsvertrag so gewollt und das soll kein Schutzgesetz sein obwohl schon das OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2011 – I-6 U 111/10 Rn. 21 dies schon sagte und das ebenso BVerfG, Urteil vom 28.03.2006 – 1 BvR 1054/01.
Die zivilrechtliche Geltung des § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV ermöglicht die Gewährleistung des Spielerschutzes, den das BVerG als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut bezeichnet. Es handelt sich dann um Gewährleistung der übergreifenden Wirkung zur Sicherheit und Wahrung der gesamten Rechtsordnung. Daher sind § 4 Abs. 1 Satz 2 GlüStV und § 9 Abs. 1 Nr. 4 GlüStV zivilrechtlich unabhängig voneinander zu betrachten. Alles andere würde auch keinen Sinn ergeben wie es schon seit Jahren keinen Sinn ergibt wenn sich die ZDL immer damit herausreden und damit auch noch durchkommen....
Na ich kommt schon noch vor den BGH - und wenn es mal wieder länger dauert - schnapp dir n Snickers^^
Und mal abgesehen davon habe ich ja schon die Zusage zum BGH; zumindest sehen die OLG Richter in Stuttgart die Relevanz die Hamburg nicht erkennen kann - immerhin etwas^^