Lool, die Aussage vom Richter? Geschmiert? Ne mal im ernst kann man gegen seine Begründung nicht angehen, herrscht da nicht ein wenig Befangenheit?
Die Frage der Befangenheit kann dir jeder beantworten, der von außerhalb kommt und in diesem Forum mitliest.
Das hier ist ein Prozess ständiger Rechtssprechung und bisher sieht die Richtung nicht so aus, als ob man es zulassen möchte, die Zahlungsleister in die Pflicht zu nehmen. Und das zu Recht.
Wenn sich das OLG HH der Auffassung OLG München anschließt, dann wird wohl an den Erläuterungen an Paragraph 4 GlüSpStV wohl irgendwas dran sein.
Hinterfragt mal eure eigene Strategie, anstatt es auf geschmierte Richter, graue Haare oder wahlweise Inkompetenz zu schieben.
Dazu kommen Agenturen, die durch ihre Mitteilungen Betroffenen weismachen wollen dass da viel Sonnenschein wäre, dabei sind nahezu ausschließlich Regenwolken zu sehen.
Offensichtlich ist ein Rückgriff auf Zahlungsleister nicht legitim, egal was WHDG und Co. dazu sagen.
Aber, wer es immer noch nicht glaubt kann natürlich immer weiter machen.
Und um das mal anderen zu verdeutlichen, wir reden hier in diesem Fall von nahezu 30k Euro Prozesskosten, für einen Verfahrensausgang, der zumindest so nicht unwahrscheinlich war. Aber manche Menschen müssen das eben so lernen.