Alle negativen Urteile hinsichtlich Kreditkarten/Banken waren übrigens immer dann der Fall, wenn es um vom Spieler selbst geforderte Rückerstattungen ging.
Wenn man allerdings selbst das Geschäftsverhältnis kündigt und die Bank daraufhin Forderungen stellt, die u.a. größtenteils ein noch offenes Saldo betrifft, welches aus Glücksspieleinzahlungen stammt, so sieht es meist ganz anders aus. Forderungen aus illegalem Online Glücksspiel werden anscheinend so betrachtet, das Glücksspiel Zahlungen nicht eingeklagt werden können. Unabhängig von welcher Seite aus sie gestellt werden.
In dieser Thematik werde ich zur gegebenen Zeit auch noch ein bis dahin hoffentlich rechtskräftiges Urteil veröffentlichen, welches diese These unterstreichen wird.