Hallo Spielmaus,
langsam reiten ...
Das Urteil aus Ulm ist noch nicht rechtskräftig, PP hat hier Berufung eingelegt.
Es gilt hier jetzt abzuwarten was das OLG Stuttgart entscheidet . Nur nichts überhasten... Die Verjährung beläuft sich auf 3 Jahre , also noch viel Zeit, um keine unüberlegten Dinge zu tun.