Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil Ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung der
Beklagten in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
Entscheidungsgründe:
Die Klage Ist zulässig, jedoch der Sache nach nicht begründet.
Der Kläger hat gegen die Beklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt einen Anspruch auf
Erstattung seiner Verluste aus Einsätzen bei den streitgegenständlichen Online-Glücksspielen.
Zur Begründung nimmt die Kammer Bezug auf die ausführliche und In sich schlüssige
Begründung Im Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom 10.10.2019 (8 0 398/18) [...].
Offensichtlich hat sich das LG Hamburg nur den bisherigen Urteilen angeschlossen. Weder das jüngste Urteil aus Ulm wurde berücksichtigt, noch hat sich die Kammer selbst Gedanken gemacht!
Mehr als 10 T-Euro in den Sand gesetzt.... immerhin seit dem 17.12.2018 spielfrei!
Keine Ahnung wie es weitergeht.