@ Born: Vielen Dank für die Offenlegung & Downloadmöglichkeit der beglaubigten Abschrift der Urteilsbegründung :-)
Ich habe sie Zeile für Zeile wie eine Lieblingslektüre verschlungen, weil ich es total spannend fand, wie die Richterin im Vorsitz die Entscheidungsgründe in ihrer Argumentation & Auslegung für den Beschluss (pro Spielerschutz) darlegen würde, obwohl die vorangegangen Urteile zumeist zu Gunsten der Zahlungsdienstleister entschieden wurden.
Beim genauen Lesen hat man gleich gemerkt, dass sich hier tatsächlich mal ein Landgericht intensiv und tiefgründig mit der Komplexität des Wettsystems (Buchmacher-Zahlungsdienstleister-Spieler) auseinandergesetzt hat.
Mich hat wirklich total begeistert, mit welcher Genauigkeit man die Transaktionen hinsichtlich Aufenthaltsort und dem damit verbundenen Glücksspielverbot analysiert und beleuchtet - und insbesondere unter dem Aspekt der Akzeptanzverträge zwischen Paypal & den Online Casinos hinterfragt und bewertet hat.
Das LG Ulm kann man schon allein deshalb zur Entscheidungsfindung beglückwünschen, weil es als bisher einziges Gericht den Mut hatte,
1.) den Sinn & die ursprüngliche Intension, die zur Schaffung des Gesetzes & zum Kern des Glückspielstaatsvertrag geführt hat, in den Fokus zu rücken,
- und 2.) die gesetzliche Auslegung zu präzisieren und rechtskonform anzuwenden. -> d.h. es handelt sich in erster Linie um ein Schutz- und Verbotsgesetz.
Stichwort: Ursache und Wirkung.
-> Würden die Zahlungsdienstleister keine Möglichkeit zur Transaktion für illegales Glückspiel anbieten, so wäre der Spieler in diesem Zusammenhang vor dem finanziellen Ruin geschützt.
Auch wenn ich zwischenzeitlich immer wieder über die vorherige Rechtssprechung enttäuscht war, so ist es im Nachhinein das Beste was passieren konnte. So konnte man nämlich alle bisherigen Urteile aufgreifen & unsinnige Rechtsauslegungen durch eine vernünftige Argumentation entkräften, wie man hier am Beispiel vom Landgericht München sieht:
"Das LG München 1, aaO., Rn. 27 argumentiert hingegen: ,,Dieses Ziel werde geradezu torpediert, wenn davon auszugehen wäre, dass eine Nichtigkeit der Autorisierung von Zahlungsvorgängen vorläge. Dann würde das in der Regel gutgläubige Kreditinstitut auf den Aufwendungen sitzenbleiben und dem Spieler sozusagen einen Freibrief erteilt, weil der verspielte Einsatz sogleich von der Bank erstattet würde und der Spieler keine finanziellen Einbußen oder Risiken eingehen würde. Der Spieler könnte unter diesen Umständen Glücksspiel ohne jegliches finanzielle Risiko ausführen."
Dieses Argument betrachtet jedoch allein die Folgen eines Verstoßes. Auszugehen ist aber von dem Fall, dass der Finanzdienstleister diese Transaktionen gerade unterbindet. Nach dem Argument des LG München I müsste auch ein Casino, das einen Spieler trotz Sperrvertrag spielen lässt, den Einsatz nicht zurück gewähren, da dieser bei Umgehung der Sperre ja einen „Freibrief' hätte. Der BGH hat logischerweise umgekehrt entschieden (BGH, Urt. 15. 12. 2005, Az. 111 ZR 65/05). Denn der Gesetzgeber will die Finanztransaktion gerade von Anfang an verhindern. Dabei darf nicht der Fall betrachtet werden, was die Folgen sind, wenn diese doch, entgegen dem gesetzlichen Verbot, stattfindet. Denn das Gericht hat nicht zu beurteilen, ob der Gesetzgeber durch das Gesetz seine Zielsetzung erreicht. Vielmehr muss der Zweck des Gesetzes, also die Zahlungen zu unterbinden, erreicht werden. Das Argument des LG München I hätte zur Folge, dass die Finanztransaktion gerade wirksam sein soll, damit der Spieler sie nicht vom Finanzunternehmen ersetzt verlangen kann. Das Gesetz bestimmt aber, dass sie nicht wirksam sein soll. Das Argument des LG München I kann daher jedenfalls dann nicht gelten, wenn das Finanzunternehmen nicht gutgläubig ist (dazu im Weiteren). In diesem Fall ist die Auslegung des LG München I mit dem Gesetz nicht in Einklang zu bringen."
Egal aus welchem ursprünglichen Motiv heraus Born gehandelt hatte - entscheidend ist, dass er es in erster Linie für die Allgemeinheit durchgezogen hat, als ihm die Tragweite & das Ausmaß dieses Urteils klar wurde. Er hätte sich auf die Vergleiche einlassen können, aber es ging primär im Sinne der Gemeinschaft darum, dass die Rechtsgrundlage geschaffen wird, um zukünftig Spieler zu schützen. Und egal was andere sagen: das verdient Respekt und Anerkennung!
Würde das Urteil nämlich - mit der klaren Auflage einer Kontrollpflicht seitens der Zahlungsdienstleister - akzeptiert & eingehalten, so wäre es transaktionsbezogen garnicht mehr möglich, eine erneute Einzahlung vorzunehmen. (1. Sperrdatei, 2. Cutting the Cashflow, 3. bei Verdachtsfällen müsste Geoblocking eingesetzt werden oder gegenüber dem Zahlungsdienstleister wahrheitsgemäß beantwortet werden, von wo aus man spielt - lügt man hierbei, entbindet man die Zahlungsdienstleister von der Haftung etwaiger Rückforderungsansprüche und macht sich noch durch Eingehungsbetrug strafbar..und das sollte man sich 3 mal überlegen)