Born, es geht wohl nach der Aussage von PayPal in dem Handelsblatt-Artikel in die zweite Runde!
Auf Handelsblatt-Anfrage teilt Paypal mit: „Wir bedauern die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Ulm und werden nun die Urteilsbegründung analysieren.
Auf dieser Basis werden wir dann aller Wahrscheinlichkeit nach Berufung gegen das Urteil einlegen.“ Es handele sich um eine Einzelfallentscheidung, „der andere erst- und zweitinstanzliche Entscheidungen entgegenstehen“.
Wenn ich es richtig verstehe, bereitest Du (zwangsweise) gerade Deine Privatinsolvenz vor.
Ich meine mich daran zu erinnern, dass dann automatisch alle laufenden Gerichtsprozesse unterbrochen sind.
Ggf. ist es aber auch so, dass der Insolvenzverwalter den Prozess fortsetzen kann, wenn das Kostenrisiko vernachlässigbar ist.
Hast Du dazu mal mit Herrn Lenne gesprochen?