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8-Wochen Chargeback

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8-Wochen Chargeback
« am: 14 Dezember 2019, 15:18:39 »
Kann mir bitte jemand erklären wie ich 8-Wochen Chargeback selber mach  :-\
Hat sowas Auswirkungen auf die Schufa ?
Vielen dank schonmal

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #1 am: 14 Dezember 2019, 15:51:25 »
Ja! Die Antwort steht hier im Forum.
Einfach mal die passenden Threads dazu durchlesen. Das wird natürlich etwas dauern, aber dafür weißt du bestens Bescheid und kannst aus den Erfahrungen lernen.

Auswirkungen hat ein korrekt durchgeführtes Chargeback auf die Schufa nicht. Solange die Forderungen eben unberechtigt sind. Das sind jedoch immer Einzelfallentscheidungen.

Viele Grüße
Tobi

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Offline smok

  • *
  • 18
Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #2 am: 18 Dezember 2019, 11:01:09 »
Kann mir bitte jemand erklären wie ich 8-Wochen Chargeback selber mach  :-\
Hat sowas Auswirkungen auf die Schufa ?
Vielen dank schonmal


Aus eigener Erfahrung kann ich dir raten einen Anwalt zu beauftragen. Da du dir so einen Haufen Stress ersparen kannst, da ein CB sich eine ganze Weile hinzieht und du wahrscheinlich mit mehren Anrufen, Inkassoschreiben und vll. auch einem Mahnbescheid zu "zugebombt" wirst.

Ich kann nicht sicher sagen ob das jetzt stimmt aber mir wurde mal berichtet das es sein kann das man keinen Mahnbescheid bekommt wenn man direkt mit Anwalt vorgeht.
Eins sollte dir klar sein  die Gegenseite wird nicht so schnell klein bei geben und wird den maximalen Druck aufbauen.

 Außerdem hat es den anschein das du dich nicht sehr gut damit auskennst und dann besteht natürlich immer die Gefahr das man einen Fehler macht.

Zur Schufa : Wenn du richtig vorgehst ergeht kein Eintrag an die Schufa "Zitat[.. Solange die Forderung bestritten wird..]"
selbst wenn du einen Mahnbescheid bekommst ergeht noch kein Eintrag an die Schufa !!!!!SOLANGE DU DEN MAHNBESCHEID VOLLUMFÄNGLICH WIDERSPRICHST INNERHALB DER FRIST!!!!


wie es ist wenn man falsch vorgeht weiß ich nicht.

Was für dich vielleicht noch interessant sein könnte ist die Tatsache das sich die Verjährung verzögert wenn du einen Mahnbescheid erhalten hast ( meines Wissens nach um 6 Monate bin mir aber nicht sicher )

Viel Erfolg


Nachtrag

was vielleicht auch noch interessant ist das falls du einen Mahnbescheid bekommst und diesem Vollumfänglich widersprichst die Gegenseite trotzdem über einen längeren Zeitraum ( meines Wissens mehrere Jahre vielleicht bis die Sache verjährt ist bin mir aber nicht sicher) das Recht hat Klage einzureichen. Du musst also damit rechnen das jederzeit eine Klage in der Post sein könnte und spätestens dann brauchst du einen Anwalt.

Bei mir hat die gegenseite bisher keine Klage erhoben allerdings hat sie auch nicht auf die Forderung verzichtet. Zur Zeit ist es ruhig geworden. Nach meinem Widerspruch haben sie mir noch einen Brief geschickt dann habe ich mir einen Anwalt genommen und der hat mit der Gegenseite noch einige male Kontakt gehabt. Allerdings beharren Sie weiterhin auf Ihre Forderung.


« Letzte Änderung: 18 Dezember 2019, 11:13:05 von smok »

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HansJoachim

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #3 am: 18 Dezember 2019, 18:17:22 »
Hey Freunde,

ich bin noch relativ neu hier, bin mir auch nicht sicher, ob ich mich selbst als spielsüchtig bezeichnen wurde, ich spiele ab und zu, sowohl online als auch in der Spielo, aber nicht mehr als 10 Mal im Jahr. Die letzten Tage hatte ich aber eine eher krassere Erfahrung hinnehmen müssen - zusammengefasst habe ich 2,5k € verloren. Die Einsätze habe ich dabei über die Kreditkarte (LBB-Amazon) bezahlt. Ich habe mich schon beim RA Lenne informiert, ein Gespräch habe ich aber erst in wenigen Wochen. Denkt ihr, es ist sinnvoll, die Umsätze bei der LBB zu klamieren / Chargeback anzufordern - sozusagen nach dem Motto: Ich probiere es erstmal und falls das nicht klappt, ist immer noch der RA da? Oder würdet ihr davon eher abraten und falls ja, warum?

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #4 am: 18 Dezember 2019, 20:06:46 »
.. Also mal ehrlich! Bei 2500?? Das kostet ja schon der Anwalt! Und die gerichttskosten und nebenkosten erst... Ich würde es lassen

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Offline Ilona

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Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #5 am: 18 Dezember 2019, 20:14:32 »
Hm! Ich sehe das ähnlich. Überleg dir zunächst, wie es weitergehen soll. Änderst du dein Verhalten? Oder spielst du ca 10x im Jahr weiter?
Was würde sich daran ändern, wenn du versuchst das Geld zurückzuholen?
Du hast scheinbar mehr verspielt als du vorhattest. Das heißt du hast die Kontrolle zumindest einmal verloren. Ein ernsthaftes Warnzeichen!!!
LG Ilona

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #6 am: 18 Dezember 2019, 20:26:31 »
Bei 10 mal wird es nicht bleiben oder schon, dafür die Einsätze höher!

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Offline Olli

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Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #7 am: 18 Dezember 2019, 20:28:47 »
Ein weiteres Warnzeichen wäre es nun, wenn sich der Gedanke verfestigt, das verlorene Geld zurück gewinnen zu wollen.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #8 am: 18 Dezember 2019, 20:53:04 »
.. Also mal ehrlich! Bei 2500?? Das kostet ja schon der Anwalt! Und die gerichttskosten und nebenkosten erst... Ich würde es lassen


<--- Greta 2.0 mode active

Was spricht dagegen? Gewinnt man bekommt man das Geld wieder zurück^^ Abgesehen davon agieren die ganzen OC illegal auf dem Deutschen Markt und warum sollte man denen was schenken!?

« Letzte Änderung: 18 Dezember 2019, 21:00:05 von Born4Nothing »
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Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #9 am: 18 Dezember 2019, 21:03:43 »
Da hast du recht born. Ich meine damit, dass die Verhältnisse nicht stimmen. Bei verlieren einer Klage kostet das ganze mehr als der streitwert

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #10 am: 18 Dezember 2019, 21:07:34 »
Muss doch jeder selbst wissen. Man kann auch wegen 100€ in eine Klage gehen, wenn es nur um's Recht geht

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Offline Ilona

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Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #11 am: 18 Dezember 2019, 21:16:51 »
Das macht alles nur Sinn, wenn man nicht weiterspielt. Man kann das genau einmal machen! Und das Ganze ist kein Spiel! Ich habe auch nicht gelesen, was unser „Freund“ gespielt hat. Die Anfrage ist mir etwas „läppisch“. Wir konzentrieren uns hier auf Menschen mit Suchtproblemen.
LG Ilona

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #12 am: 18 Dezember 2019, 21:36:25 »
Das ist das A und O Ilona. Wird bei manchen überhaupt nicht berücksichtigt. Erst Hilfe holen gegen die Sucht oder Missbrauch, dann der Rest.
Spelfrei nach fast 30 Jahren seit einem halben Jahr. 😀 Mit Hilfe von Fachleuten!

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #13 am: 18 Dezember 2019, 21:40:44 »
@Ilona

DAS ist selbstverständlich die Voraussetzung dafür!
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HansJoachim

Re: 8-Wochen Chargeback
« Antwort #14 am: 19 Dezember 2019, 11:00:07 »
Hey,

danke für die eure ganzen Antworten, das ging ja relativ fix. Ich habe in der Vergangenheit am Automaten gespielt und im Onlinecasino eher Poker. Der für mich "heftige" Verlust entstand aber durch Blackjack. Der Gedanke, das Geld durch Blackjack wieder reinzuholen war anfangs bei mir da, allerdings hab ich diese sinnfreie Idee schnell über Board geworfen und mir stattdessen einen Plan gemacht, wie ich diese 2500€ Schulden schnellstmöglich wieder los werde.

Ihr habt natürlich recht, da muss ich zugeben, dass war etwas naiv von mir gewesen. Auf der Website des Anwalts steht zwar, es koste ca. 10% des Verlusts, also in meinem Fall ca. 250€, aber dabei wird es sicher nicht bleiben. Schon gar nicht, falls das Ganze eskalieren sollte. Daher vielen lieben Dank für eure Antworten, die haben mir sehr weiter geholfen! Ich hoffe, dass ich schnell aus diesem Fehler endgültig lerne und einen Haken hinter all dem machen kann.

Ich wünsche euch einen angenehmen Tag! :)

 

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