@Alex
Dann weißt du aber mehr als ich denn genau dieses LG betrifft mich
Ja, es wird noch was kommen aber solange ich nicht wirklich weiß was Sache ist werde ich mich dazu auch nicht mehr äußern. Abgesehen davon geht es bei mir um Lastschrift bei Paypal. Weder Kreditkartenzahlungen noch anderweitige Dienstleister bleiben davon unberührt. Beim LG München sowie dem Hinweisbeschluss ging es um Kreditkartenzahlungen. Nun sich darauf einfach pauschal zu berufen ohne sich mit der Materien und der Problematik auseinanderzusetzen, und genau das hat das LG München gemacht; daraus ist auch der OLG Hinweisbeschluss entsprungen, geht einfach nicht, man kann nicht alles über einen Kamm zu scheren. Denn Paypal macht es ja auch, alle bekommen das Urteil aus München um die Ohren geknallt sowie den OLG HWB. Egal wie mit was gezahlt wurde...selbst bei mir wurde LG und OLG München herangezogen obwohl ich Lastschriften hatte.
Falls die Frage aufkommt wie es dann mit Zahlungen an OC durch Paypalguthaben verhält vermag ich nicht zu beurteilen, inwiefern das oder ob man das überhaupt kann mit Lastschriften gleich zu stellen ist,kann wohl nur ein Anwalt genauer sagen.