Der Herr Lenné hatte doch vor kurzem auf seiner Homepage darüber berichtet.
So wie ich es verstanden haben, dürfen die aufgrund fehlender Zulassung/Anmeldung bei der BaFin gar keine Dienstleistungen in Deutschland anbieten.
Somit ist es doppelt "illegal"
Skrill Ltd. nicht in Unternehmensdatenbank der BaFin
Welche Unternehmen eine Erlaubnis besitzen, notifiziert sind oder eine Repräsentanz in Deutschland unterhalten, ist der Unternehmensdatenbank der BaFin zu entnehmen. Da Skrill Ltd. in dieser Unternehmensdatenbank nicht eingetragen ist, vertreten wir die Auffassung, dass Zahlungsdienste von Skrill Ltd. für deutsche Kunden – unabhängig von dem Mitwirkungsverbot im Zusammenhang mit dem illegalen Onlineglücksspiel nach § 4 Abs. 1 Satz 1 GlüStV 2012 – unzulässig sind.
Gerne helfen wir auch Ihnen dabei, Ihr in illegalen Online-Casinos verspieltes Geld zurückzuholen, indem wir zivilrechtlich gegen die Kreditkartenbanken und Zahlungsdienstleister vorgehen, über die Sie Ihre Einsätze bezahlt haben. Für die Ersteinschätzung stehen wir Ihnen in einem kostenlosen Beratungsgespräch zur Verfügung.
Quelle: RA Lenné