Hi,
Ich habe es einmal versucht. Es wurde abgelehnt mit der Begründung, dass Mastercard kein chargeback bei Glückspiel zulässt.
Karteninhaber haben das Recht jede Transaktion, welche mit einer Kreditkarte getätigt wurde, zu bestreiten. Der Karteninhaber darf bis zu 120 Tagen (laut AGBs) nach der erfolgreichen Transaktion eine Rückforderung (Chargeback) verlangen
Wenn eine Rückforderung verlangt wird, muss diese von dem Kreditkarteninstitut geprüft werden, ob die Anforderungen eingehalten wurden. Falls ja, wird die Rückforderung an die Akquerierende Bank weitergeleitet. Der Betrag der bestrittenen Transaktion wird auf das Händlerkonto (Merchant Account) gutgeschrieben. Hier kann der Händler entscheiden, ob er die Rückforderung ebenfalls bestreiten will.
Der Händler(Online Casino z.B.) muss mit den Dokumenten die
Rechtsgültigkeit der bestrittenen Transaktion beweisen. Er muss die Kopie des Einkaufsbelegs und jegliche Dokumente, die seinen Anspruch stärken einreichen. Das Kreditkarteninstitut überprüft die eingereichten Dokumente und leitet es an die kartenausgebende Bank weiter.
Mastercard kann also nicht einfach sagen das es beim Thema Glücksspiel kein CB zulässt. Die Transaktion ist als ein Zahlungsvorgang wie jeder andere zu überprüfen wenn der Kunde dies veranlasst. Wichtig ist nur, ehrlich zu sein und nicht auf eine fehlende Autorisierung etc auszuweichen. Die Zahlung ist aufgrund eines Kaufvertrages, zwischen dir und dem Onlinecasino, aufgrund der Nichtigkeit ungültig. Der Zahlungsdienstleister muss bei Erkenntnis darüber ansich schon sofort handeln, spätestens wenn der Kunde dies offenlegt. Alles andere wäre ein Mitwirken, welches gesetzlich verboten ist.
Wichtig ist auch: Dieser Vorgang ist einmalig möglich, bei Unwissenheit über die Illegalität des eigenen Handels (Zocken in Onlinecasinos). Zurückbuchen und direktes Einzahlen auf andere Casinos im Internet, um danach das gleiche wiederholt durchzuführen, ist offenkundig Betrug!