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Auf was warten wir ?

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Kläger2019

Auf was warten wir ?
« am: 03 Juli 2019, 16:34:51 »
 Hallo Leute ,

 Ich weiß gar nicht warum wir warten die ganze Zeit beziehungsweise die ganzen Wochen und Monate warten..

 Selbst wenn in den nächsten Wochen und Monaten die Urteile feststehen ist das doch überhaupt nicht bindend.  Denn jeder Fall wird doch einzeln und individuell bewertet was bringt es denn wenn wir noch warten wenn es positiv ausfällt kann es sein dass es bei dem anderen negativ ausfällt und andersrum genauso.

 Es gibt ihr bereits einige positive wie auch negative Rechtsprechung daher frage ich mich schon auch warum wir eigentlich warten und auch auf was ...

Lg

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Bastian0307

Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #1 am: 03 Juli 2019, 17:25:03 »
Warten auf Geld zum prozessieren und Anwalt bezahlen. Sonst wär ich schon längst beim Gericht...

Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #2 am: 03 Juli 2019, 21:17:16 »
Bin im Klageverfahren in Sachen KK-Zahlungen und mir geht der Arsch auf Grundeis. Die gegnerische Partei hat heute zwei Urteile geliefert die klar gegen uns sind:
AG Berlin 29.03.19 AZ 124 C 160/18
LG Berlin 16.04.19 AZ 37 O 367/18

 >:( :( :'(

Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #3 am: 03 Juli 2019, 21:20:54 »
Ich verstehe die Welt nicht mehr. Die Banken brauchen doch nur die Chargebacks durchzuführen, damit es den scheiß Casinos an den Kragen geht!  :-\

Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #4 am: 03 Juli 2019, 21:30:26 »
@Mschmitz85 bei dir ging es aber um KK der Barclycard da sieht es echt Scheisse aus sorry hoffe trotzdem das es klappt da es ja in dem Sinne keine Bank ist drücke dir die Daumen.
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

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Kläger2019

Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #5 am: 03 Juli 2019, 21:34:11 »
 Es gibt auch positive Urteile die man an den Tag legen kann.
 Die Banken stecken mit den Casinos unter einer Decke.


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Kläger2019

Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #6 am: 03 Juli 2019, 21:38:01 »
@POCASSO
 Hast du die selber mit einem Anwalt verklagt oder über wir holen dein Geld zurück?


Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #7 am: 03 Juli 2019, 21:45:20 »
Entweder es ist verboten sich zu beteiligen, dann gibt es die Kohle zurück oder eben nicht. Barclaycard hin oder her. Zumal die Barclays als Mutter ja auch eine Bank ist. Alles Mist...

Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #8 am: 03 Juli 2019, 21:46:49 »
Wenn dann muss man mich verklagen. Mit dem.richtigen Urteil werde auch ich  PP verklagen und hoffen das PP endlich die Zahlungen an CS einstellt auch die anderen solten es einstellen dann haben wir bestimmt 60%weniger Spieler und Süchtige in Deutschland.
Meine Beiträge spiegeln lediglich die meiner Meinung  wieder, und sind keine rechtlichen Verbindlichkeiten , dies sind auch keine Rechtsberatungen sowie Handlungsanweisungen. ..

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Offline Olli

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Re: Auf was warten wir ?
« Antwort #9 am: 04 Juli 2019, 06:42:23 »
Es gibt nicht die Frage, was zuerst da war, die Henne oder das Ei.

Ohne Zahlungsdienstleister, die sich an unerlaubtem Glückspiel beteiligen, gäbe es keine Online-Casinos.

Beteiligen - dieses Wort bedeutet nicht organisieren oder dergleichen.

Wenn ich bei einem Überfall "nur" das Auto fahre oder bei einem Einbruch "Schmiere" stehe - ich bin hier beteiligt und muss auch mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen rechnen.
In beiden Fällen habe ich zwar weder eine Waffe getragen, noch ein Brecheisen, doch meine Tat hat das eigentliche Verbrechen begünstigt und ich habe bei Erfolg einen finanziellen Vorteil zu erwarten.

Das BGH hat vor Jahren schon geurteilt, dass KK-Umsätze dem bargeldlosen Zahlungsverkehr gleichgestellt sein sollen.
Dies ist nicht zeitgemäß, denn es öffnet den Banken Tür und Tor sich an unerlaubten Handlungen zu "beteiligen" und dabei abzusahnen - ungestraft.
Auch der Prüfaufwand einer Zahlung darf nicht über das normale Maß gehen, heißt es in einem der Urteile.
Auch hier wieder gilt für die heutige Zeit - es ist kein Problem eine Datenbank einzurichten, die abgerufen werden kann, wenn eine Auszahlung ausgeführt werden soll.
Wenn bei jedem CB, auf den PP bisher verzichtet hat, der Sachbearbeiter die Daten in die Datenbank eingegeben hätte, dann wäre der Erfassungsaufwand für den einzelnen Fall nahe Null - der Prüfaufwand gleich Null, da automatisiert.

 
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

 

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