Es gibt nicht die Frage, was zuerst da war, die Henne oder das Ei.
Ohne Zahlungsdienstleister, die sich an unerlaubtem Glückspiel beteiligen, gäbe es keine Online-Casinos.
Beteiligen - dieses Wort bedeutet nicht organisieren oder dergleichen.
Wenn ich bei einem Überfall "nur" das Auto fahre oder bei einem Einbruch "Schmiere" stehe - ich bin hier beteiligt und muss auch mit den entsprechenden juristischen Konsequenzen rechnen.
In beiden Fällen habe ich zwar weder eine Waffe getragen, noch ein Brecheisen, doch meine Tat hat das eigentliche Verbrechen begünstigt und ich habe bei Erfolg einen finanziellen Vorteil zu erwarten.
Das BGH hat vor Jahren schon geurteilt, dass KK-Umsätze dem bargeldlosen Zahlungsverkehr gleichgestellt sein sollen.
Dies ist nicht zeitgemäß, denn es öffnet den Banken Tür und Tor sich an unerlaubten Handlungen zu "beteiligen" und dabei abzusahnen - ungestraft.
Auch der Prüfaufwand einer Zahlung darf nicht über das normale Maß gehen, heißt es in einem der Urteile.
Auch hier wieder gilt für die heutige Zeit - es ist kein Problem eine Datenbank einzurichten, die abgerufen werden kann, wenn eine Auszahlung ausgeführt werden soll.
Wenn bei jedem CB, auf den PP bisher verzichtet hat, der Sachbearbeiter die Daten in die Datenbank eingegeben hätte, dann wäre der Erfassungsaufwand für den einzelnen Fall nahe Null - der Prüfaufwand gleich Null, da automatisiert.