Problematisch könnte aber § 762 I BGB werden:
(1) Durch Spiel oder durch Wette wird eine Verbindlichkeit nicht begründet. Das auf Grund des Spieles oder der Wette Geleistete kann nicht deshalb zurückgefordert werden, weil eine Verbindlichkeit nicht bestanden hat.
Genau so wie wir das den Sportwettenanbietern, bzw. Zahlungsdienstleistern entgegenhalten können, gilt das selbige für die Sportwettenanbieter.
Vor allem bei terrestrischen Sportwettenanbietern könnte es genau an dieser Regelung scheitern. Aber dadurch dass die Rechtslage so unklar ist, lässt sich darüber keine eindeutige Einschätzung treffen.
Dennoch viel Glück bei dem Unterfangen und Hauptsache spielfrei bleiben!