Banken sind zur Ausführung der Rückgabe verpflichtet.
Innerhalb der ersten 8 Wochen muss man hier nicht mals begründen, und kann dies selbst veranlassen.
In deinem Fall gehts wieder in eine Grauzone rein. Denn es heißt:
Bei unberechtigten Lastschriften haben Bankkunden die Möglichkeit, die Lastschrift innerhalb von 13 Monaten rückbuchen zu lassen. Dies hat für die Bank erhöhte Verwaltungskosten zur Folge, was dieses Verhalten erklärt. Auch das gegenseitige Schützen der Banken wird sicher eine rolle spielen.
Es gibt aber Vorraussetzungen für das zurückbuchen ...Explizit nur, wenn keine Autorisierung vorlag und damit verbunden auch kein gültiges Sepa Mandat.
Wäre ja hier nicht grundsätzlich der Fall, auch wenn deine Autorisierung eine strafrechtlich relevante und verbotene Transaktion zur Folge hatte, was wiederum den ganzen Vorgang selber nichtig macht