@ekip61
in dem Fall ging es nicht um Erlaubnis für Anbieten von Sportwetten sondern darum dass die Anbieter sich weigerten an einem Duldungsverfahren teilzunehmen. Es gab anschließend auch einige Urteile, die
den Verbot von Glücksspielen inkl. Sportwetten bejahten und den einzelnen Länder das Recht eingeräumt haben im Bezug von Glücksspielen eigene Gesetze zu erlassen. Etwas kompliziert der Fall aber jeder sollte auch Sportwettenzahlungen prüfen lassen.
Ein Satz aus dem Düsseldorfter Urteil stimmt mich positiv:
"Die Kammer ......................... dass gerade die Vermischung von legalen und illegalen Angeboten unter derselben Dachmarke die Trennbarkeit in der Praxis erschwert. Anders mag der Fall zu beurteilen sein, wenn ein Zahlungsdienstleister ein Online-Bezahlsystem speziell für Glücksspiel- und Wettanbieter zur Verfügung stellt und auf seiner Internetseite zudem noch auf solche Anbieter verlinkt (so AG Wiesbaden, Urteil vom 16.06.2017, 92 C 4323/16, Anlage L 10).".
Also Skrill und Paypal sind hier angesprochen, die spezielle Akzeptanzverträge mit den Anbieter abschließen. Hier sind die Chancen sehr gut dass die Kunden gewinnen.
Kreditkarten scheinen in moment aussichtlos zu sein, weil die Richter auch faul sind und sich an die ARgumentationen der anderen Gerichte anschließen ohne sich groß Aufwand zu machen und die Hintergründe zu recherchieren.