Hallo an Alle,
erstmal ein Lob vorweg!
Ich bin normalerweise kein Typ der sich bei einem Forum anmeldet, aber die Art wie ihr miteinander umgeht und auch ohne Vorurteile aufeinander eingeht, verleitet zum da bleiben.
Ich finde es sehr angenehm eure Erfahrungen, Erlebnisse, Höhen, Tiefen und Wege die ihr hier niederschriebt aufzusaugen und mich damit auf meinen noch zu gehenden Weg vorzubereiten.
Kurz zu meiner Person...ich spielte seit Anfang 2017 bis Oktober 2018 (beendet durch Selbstausschluss) regelmäßig Onlinepoker auf PS.
Das Thema Online spielen und die daraus entstandenen Verluste waren damit für mich durch gewesen, doch wie es der Zufall so will bin ich über eine Anzeige von Glückspielhelden gestolpert und habe mich rasch in den Gedanken verliebt, das es eine kleine Chance gibt, etwas von seinem Fehlverhalten zurück zu bekommen...
Ich habe mich nach langen Einlesen dafür entschieden es erstmal mit euren Tipps alleine zu probieren, da die Tendenz der Banken, ob Anschreiben mit Anwalt oder ohne sich eh offensiv bewegt.
Nun zum Hauptthema dieses Beitrages. Meine ersten Musterschreiben gingen heute an drei Banken raus, nach ca. 5h flatterten auch schon von zwei Banken die Erwartete Antwort rein, also bis dahin alles normal. vor ca. 3 std. kam auch die Antwort der dritten Bank (Comd). Diese bezieht sich auch erstmal auf ihre AGB´s, keine schuld, usw., geht aber noch ein schon fast drohenden Schritt weiter. Hier mal ein Auszug vom Standart.....
"Gemäß § 4 Abs. 4 GlüStV ist das Veranstalten und das Vermitteln öffentlicher Glücksspiele im Internet verboten. Inwieweit diese Norm auf den vorliegenden Sachverhalt Anwendung finden und hieraus ein Anspruch gegenüber der com.... ba.. AG hergleitet werden soll, ist für uns nicht nachvollziehbar."und hier der leicht drohende Schritt....
"Im Gegenzug möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Geltendmachung unberechtigter Forderungen den Straftatbestand des Betruges erfüllen könnte, mit der Rechtsfolge einer Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren (vgl. hierzu u.a. BGH, Urteil vom 22.02.2017, Az. 2 StR 573/15)."Irgendwie beeindruckt mich dieser Satz gar nicht, da es ja keine unberechtigten Forderungen laut Gesetzeslage sind.
Da ich so eine Antwort hier noch nicht gelesen habe, teile ich diese neue Methode mit euch.
Nun freue ich mich erstmal auf eure Meinungen?
Falls ihr etwas bezüglich meiner Spielsucht wissen wollt, scheut euch nicht zu fragen.
Immer schön sauber bleiben, beste Grüße