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Kreditkartenbuchung

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Kreditkartenbuchung
« am: 12 Februar 2019, 23:12:32 »
Hallo,
Vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen gemacht mit juristischer Hilfe gegen Kreditkartebuchung für online Casinos vorzugehen.
Habe zwischen Februar und Juli 2017 12000Euro online in einen Casino verspielt, nie etwas gewonnen seitdem ist auch meine Kreditkarte in minus und ich zahle allein an Zinsen fast 200 Euro monatlich. Erst vor kurzem habe ich erfahren, dass man das Geld zurück bekommen kann.. Hat jemand Erfahrung damit, soll ich noch mehr Geld ausgeben für einen Anwalt? Da ja schon Pleiten bin, habe ich Bedenken ob es wirklich er was errechnen kann. Bitte hilft mir eine Entscheidung zu treffen...😞
Vielen Dank

Re: Kreditkartenbuchung
« Antwort #1 am: 12 Februar 2019, 23:33:40 »
@alexandra wenn du kein geld für einen anwalt hast bleibt glaube ich nur wirholendeingeld.de ob es bei kreditkarte klappt weis ich nicht aber da kannst du es versuchen.
« Letzte Änderung: 12 Februar 2019, 23:35:11 von Xyz123 »

Re: Kreditkartenbuchung
« Antwort #2 am: 13 Februar 2019, 12:26:47 »
Was ich so gelesen und gehört habe:

Kreditkartenrückbuchungen sind in der Regel nur auf Antrag möglich. Die Anbieter machen es einem aber schwer und verweigern meist die Rückbuchung. Da es aber um Schulden im Zusammenhang mit illegalem Glücksspiel geht, kann man es durchaus drauf ankommen lassen. Das heißt: die Rechnungen nicht begleichen, Lastschriften der letzten 8 Wochen zurückbuchen und sich dann verklagen lassen. Ja, die Kreditkartenunternehmen lassen es oft drauf ankommen und scheuen den Gang vor Gericht nicht. Hier gibt es aber bisher noch nicht sonderlich viele Urteile. In dem wohl bekanntesten hat die LBB vor Gericht verloren. Seitdem habe ich gelesen und gehört, dass die Kreditkartenunternehmen zwar nicht klein beigeben, aber oft Vergleichsangebote machen. Um sowas zu bewirken, braucht man aber wohl einen Anwalt. Letztlich ist davon auszugehen, dass die Chancen vor Gericht sehr gut stehen. Ansonsten hätte man häufiger etwas von erfolgreichen Klagen der Kreditkartenunternehmen gelesen. Am gültigen Recht können die nun einmal auch nix ändern: Schulden, die im Zusammenhang mit Onlineglücksspiel entstanden sind, sind nicht einklagbar. Es gilt daher zu beweisen, dass die Kreditkartenunternehmen schon bei der Durchführung der Transaktionen erkennen konnten, dass es sich um Zahlungen an ein Casino handelt.
« Letzte Änderung: 13 Februar 2019, 12:30:31 von Pflanzenfreund »

Re: Kreditkartenbuchung
« Antwort #3 am: 13 Februar 2019, 12:51:09 »
Zitat
Es gilt daher zu beweisen, dass die Kreditkartenunternehmen schon bei der Durchführung der Transaktionen erkennen konnten, dass es sich um Zahlungen an ein Casino handelt.

Dies ist anhand der Merchant Code Categorie (MCC), die jedem Händler, mit einer eindeutigen Zahlenfolge, anhand des Geschäftszweiges,  zugewiesen wird, deutlich zu erkennen um welche Art von Zahlung es sich handelt. Ohne diese Kennung geht nichts! Demnach können alle Banken bei KK-Zahlungen zu 100% wissen um as es sich handelt!

-->https://www.web-payment-software.com/online-merchant-accounts/mcc-codes/

Zitat
7995 Betting (including Lottery Tickets, Casino Gaming Chips, Off - track Betting and Wagers)

Diesen MCC hat jedes OC und kann diesen auch nicht verstecken.
« Letzte Änderung: 13 Februar 2019, 12:59:17 von Born4Nothing »
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Offline Olli

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Re: Kreditkartenbuchung
« Antwort #4 am: 13 Februar 2019, 13:00:08 »
Auf dem Seminar der LK Glück wurde schon im letzten Jahr erwähnt, dass der MCC von einigen Zahlungsdienstleistern mittlerweile wohl schon verschleiert wird.
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
Hier geht es zum Samstagsmeeting_ https://us02web.zoom.us/j/87305340826?pwd=UnFyMlB6bkwyTHU3NGVISWFGNSs2

Re: Kreditkartenbuchung
« Antwort #5 am: 13 Februar 2019, 13:02:58 »
Dennoch ist er vorhanden und kann auch bei Bedarf herausgefunden werden.
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Offline Olli

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Re: Kreditkartenbuchung
« Antwort #6 am: 13 Februar 2019, 13:08:18 »
Hi!

Die Meisten halten sich ja anscheinend an die Wahrheit.

Ein paar schwarze Schaafe gibt es aber wohl, die anstatt der 7995 eine andere beliebige Zahl, z.B. für Bücherkauf (keine Ahnung, ob es dafür was gibt), angeben.

Und dann beweise mal das Gegenteil ... :(
Gute 24 h
Olaf


(Da ich kein Jurist bin, darf ich auch keine Rechtsberatung machen oder Handlungsanweisungen geben.
Ich gebe hier lediglich unverbindlich meine Meinung und Erfahrungen wieder.)
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Re: Kreditkartenbuchung
« Antwort #7 am: 13 Februar 2019, 13:11:03 »
Naja, allerdings muss, sofern das wirklich möglich sein sollte, was ich ehrlich gesagt kaum glauben kann, dann schon beim Vertrag gelogen werden wenn man absichtlich eine Falsche MCC ergaunert. Das wäre ja Geldwäsche in Perfektion aber das kann sich doch kein seriöser Unternehmer erlauben der Zahlungen abwickelt zumal dafür auch noch eine Aufsicht die Prüfpflicht hat.

Die Auflagen um solche Sachen anbieten zu können sind enorm.

Unvorstellbar oder etwa doch...?
« Letzte Änderung: 13 Februar 2019, 13:14:10 von Born4Nothing »
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Re: Kreditkartenbuchung
« Antwort #8 am: 13 Februar 2019, 14:03:16 »
Wichtig ist in dem Zusammenhang wohl auch noch, dass die Rechnung, die man nicht begleicht, auch wirklich durch die Einzahlungen in Casinos entstanden ist. Wenn nämlich auch viele Transaktionen dabei waren, die nichts mit Glücksspiel zu tun hatten, ist die Klage unter Umständen ja durchaus berechtigt. Selbiges gilt für Fälle, wo vielleicht über Monate oder Jahre hinweg die Schulden abgezahlt wurden und zwischenzeitlich viele Transaktionen, die nichts mit Glücksspiel zu tun haben, getätigt wurden. Die Schulden basieren dann womöglich nicht mehr auf dem illegalen Glücksspiel. Insofern sind Leute im Vorteil, die ihre Karte wirklich nur für Einzahlungen in Onlinecasinos genutzt haben.

 

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